Kein Lohn im Krankheitsfall, nicht ausbezahlte Überstunden, Einschüchterungen vor Vertragsänderungen: Ein Teil der Bremer und Bremerhavener Beschäftigten ist massiven Verstößen gegen geltendes Arbeitsrecht ausgesetzt. „In einigen Betrieben herrscht offenbar auch im 21. Jahrhundert das Recht des Stärkeren – das ist erschreckend. Beschäftigte erleben die Arbeit zum Teil als ungeschützten Raum“, sagte Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen, bei der Vorstellung der Bilanz der Rechtsberatung 2025.
Rund 87.000 Beratungen hat die Arbeitnehmerkammer im vergangenen Jahr an ihren drei Standorten Bremen-Stadt, Bremen-Nord und Bremerhaven durchgeführt – davon allein rund 46.300 zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Bilanz zeigt unter anderem: Einige Betriebe nutzen das fehlende rechtliche Wissen sowie die oft prekäre Lebenssituation ihrer Beschäftigten teils schamlos aus. Ratsuchende erhalten zu wenig oder im schlimmsten Fall gar keinen Lohn. In einem Beratungsfall wurde ein Beschäftigter im Reinigungsgewerbe regelmäßig in mehreren Schichten hintereinander eingesetzt, sodass die tägliche Arbeitszeit 14 Stunden betrug. Dabei wurde nicht einmal für alle Stunden bezahlt, sodass er am Ende weit weniger als den Mindestlohn erhielt.
In der Leiharbeit begegnen den Rechtsberater*innen der Arbeitnehmerkammer ebenfalls immer wieder Rechtsverstöße: So erhalten Beschäftigte falsche Abrechnungen, die nicht mit den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten übereinstimmen. Findet die Leiharbeitsfirma keinen Einsatz für die Mitarbeitenden, werden diese Nichteinsatzzeiten einfach nicht bezahlt. „Leiharbeiter sind bei der Leiharbeitsfirma angestellt und müssen auch von dieser bezahlt werden. Das Risiko des Nichteinsatzes trägt die Verleihfirma – nicht der Beschäftigte“, mahnt Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung. Wer seine Rechte geltend machen will, würde nicht selten eingeschüchtert und teilweise unter Druck gesetzt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
„Natürlich sind die Fälle nicht die Regel“, so Elke Heyduck, „aber es sind auch keine Einzelfälle – die Sachverhalte tauchen immer wieder auf in unserer Beratung und es ist wichtig, dass dies auch öffentlich bekannt wird.“
Aus Sicht der Arbeitnehmerkammer sind die Aufsichtsbehörden wie die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaften gefragt, genauer hinzusehen und Betriebe bei Arbeitszeit- und Arbeitsschutzverstößen zu sanktionieren. Leiharbeitsfirmen müssen sich zudem für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit einholen, die nach einiger Zeit auch überprüft wird. „Hier gibt es also eine Möglichkeit, schwarze Schafe der Branche ausfindig zu machen und ihnen die Zulassung zu entziehen“, so Heyduck.
Zahl der Beratungen zu Kündigungen steigt
Beschäftigte in der Leiharbeit, aus dem verarbeitenden und dem Baugewerbe, dem Handel und dem Kfz-Gewerbe waren im vergangenen Jahr besonders vom Stellenabbau betroffen. Und auch in der Arbeitnehmerkammer hat die Zahl der Beratungen zu arbeitgeberseitigen Kündigungen und Aufhebungsverträgen deutlich zugenommen – und zwar um knapp 12,7 Prozent auf 5.483 Beratungen.
Beschäftigte sind dagegen wieder zurückhaltender, was einen Jobwechsel betrifft. „In unsicheren Zeiten setzen Beschäftigte den erreichten Status seltener aufs Spiel – die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt nimmt dann eher ab“, so Heyduck. Auch die Beschäftigtenbefragung der Arbeitnehmerkammer zeigt: Mehr Menschen befürchten, nach Arbeitsplatzverlust keinen Job mehr zu finden als noch vor zwei Jahren.
Besonders zugenommen (+26,6 %) hat im vergangenen Jahr die Zahl der Aufhebungsverträge, die durch den Arbeitgeber veranlasst wurden. Für Arbeitgeber sind Aufhebungsverträge von Vorteil, weil sie damit mögliche Kündigungsklagen vermeiden. Auch für Beschäftige können sie positiv sein, wenn damit zum Beispiel Abfindungszahlungen verbunden sind. Eine Beratung vor Unterzeichnung ist jedoch in jedem Fall ratsam, ganz besonders, wenn keine Abfindung gezahlt wird. Denn beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags droht in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. „Wir erleben immer wieder, dass Beschäftigte unter Druck gesetzt werden, eine solchen Vertrag zu unterschreiben. In diesen Fällen kann das böse ausgehen“, berichtet Kaarina Hauer.
Stark gestiegen: Psychische Belastungen
Einen drastischen Anstieg gab es bei Beratungen zu psychischen Belastungen. 1.421 Beratungen gab es hier 2025 – ein Viertel mehr als im Vorjahr (+25,6 %). Ratsuchende berichten von zunehmendem Stress, Burn-Out und übermäßigen Belastungen. Hintergrund sind etwa Arbeitsverdichtung und daraus resultierende Konflikte am Arbeitsplatz mit Kolleg*innen oder direkten Vorgesetzten. Vor allem Beschäftigte aus den Branchen Erziehung, Pflege, Logistik und Spedition formulieren dabei gehäuft den Wunsch, komplett aus ihren Berufen auszusteigen und sich umzuorientieren. Auch die jüngste Beschäftigtenbefragung der Arbeitnehmerkammer bestätigt diese Entwicklung: Jede*r Zweite der 3.300 Befragten klagt darüber, dass Stress und Arbeitsdruck zugenommen haben und viele fühlen sich hierdurch stark belastet.
Vermehrt Auseinandersetzungen ums Krankengeld
Immer mehr Arbeitgeber versuchen zudem, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu entgehen – vor allem dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kündigung steht oder bei einer Erkrankung im oder nach dem Urlaub. „In diesen Fällen sind einige Arbeitgeber offenbar der Meinung, die Erkrankung sei vorgeschoben und die Lohnfortzahlung entfalle dadurch. Dabei ist das einer der Grundpfeiler unseres Sozialsystems: Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, erhält sechs Wochen lang sein Gehalt weiter und danach Krankengeld von der Krankenkasse“, erinnert Kaarina Hauer. Das Problem: Verweigere der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, zahle auch die Krankenkasse häufig kein Krankengeld, obwohl dies gesetzlich vorgesehen ist. „In diesen Fällen stehen die Ratsuchenden mit leeren Händen da – das ist für viele eine finanzielle Katastrophe“, mahnt Kaarina Hauer.
Öffentliche Rechtsberatung: 50-jähriges Jubiläum
Die öffentliche Rechtsberatung, die die Kammer im Auftrag des Landes für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen durchführt, hat 2025 ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert. Damit gibt es seit einem halben Jahrhundert ein verlässliches, niedrigschwelliges und nahezu barrierefreies Unterstützungsangebot, das für viele eine unverzichtbare Hilfe darstellt. In 2025 wurden an den drei Standorten der Arbeitnehmerkammer 10.905 Beratungen in der öffentlichen Rechtsberatung durchgeführt.
Mietfragen bleiben Dauerbrenner
Mit 2.477 Beratungen gab es erneut viele Fragen zum Mietrecht – dabei spielten Mieterhöhungen eine große Rolle. Diese entsprachen oft nicht den gesetzlichen Anforderungen und waren lediglich mit der allgemeinen Preissteigerung begründet. Zugenommen haben auch Anfragen zu Kündigungen aufgrund von Eigenbedarf oder wegen ausgefallener Mietzahlungen. Dies bedeutet für Betroffene vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts eine Extremsituation. „Neuvertragsmieten sind in der Regel deutlich höher als Bestandsmieten“, erklärt Heyduck. „Und leider warten Menschen immer noch zum Teil sechs Monate darauf, dass das Wohngeld bezahlt wird – wenn sie denn einen Antrag stellen.“
Mietspiegel bekannter machen
Gut zu wissen: Menschen mit niedrigem Einkommen – Geringverdienende, Alleinerziehende oder Rentner – können Wohngeld beantragen. Wer bereits andere Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld oder BAföG erhält, hat keinen Anspruch. Zudem gibt es in Bremen seit zwei Jahren einen Mietspiegel. „Der Mietspiegel ist viel zu wenig bekannt – dabei hilft er zu erkennen, ob eine Mieterhöhung berechtigt ist, oder die Miete grundsätzlich angemessen ist“, erläutert Elke Heyduck. „Damit der Mietspiegel seinen Zweck auch erfüllen kann, muss Bremen ihn in allen Stadtteilen bekannt machen und erklären, wie er funktioniert“, fordert Elke Heyduck.











