Die Finanzierung von Sozialstaat, Daseinsvorsorge und klimaneutraler Transformation darf nicht nebensächlich behandelt werden. Dass die starken Schultern hierzulande zu wenig finanzielle Verantwortung übernehmen, ist nicht nur ein Problem für die öffentliche Infrastruktur, die soziale Absicherung und alle Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen. Letztlich wird so das Vertrauen in das demokratische Gemeinwesen insgesamt untergraben, weil es der breiten Masse trotz deutlicher und steigender Belastungen nicht genug bieten kann.
Unsere Forderungen im Bereich Steuern
Wir treten für Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit ein. Kleine und mittlere Einkommen müssen spürbar entlastet werden. Spitzenverdienende müssen mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen: Die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Abschaffung der Privilegien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer dürfen keine Tabus sein. Stärkere Schultern können und sollen mehr tragen. Mit Blick auf die Gleichstellung muss das Ehegattensplitting, aber auch das System der Steuerklassen so reformiert werden, dass Hürden für die Beschäftigung von Frauen abgebaut werden.
Die Arbeitnehmerkammer fordert:
- eine gerechte und aufkommensneutrale Reform der Einkommensteuer
- eine Modernisierung der Besteuerung von Ehepartner*innen
- die Schließung von Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer
- die Wiedereinführung der Vermögensteuer
Steuergerechtigkeit: Faire Verteilung, faire Belastung
Einkommensverteilung
Die Einkommensverteilung in Deutschland ist in den vergangenen Jahren immer ungleicher geworden. Der Blick in den WSI-Verteilungsbericht 2024 zeigt, dass die Einkommensungleichheit seit 2010 zunimmt. Während sie damals noch einen Wert von 0,28 aufwies, lag sie 2021 bereits bei 0,31. Das ist ein Höchststand, der seit der Wiedervereinigung nicht erreicht wurde. In diesem Zeitraum nahm sowohl die Armut als auch der Reichtum zu. Seit 2022 verbesserte sich die Entwicklung etwas, sodass die Einkommensungleichheit aktuell wieder knapp unter einem Wert von 0,3 liegt.
Auch die Steuerbelastung hat sich merklich verschoben: Im Bereich der oberen und obersten Einkommensgruppen – grob gesagt sind dies heute Personen mit einem Bruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro pro Jahr – wurde der Spitzensteuersatz mehrfach gesenkt, während indirekte Steuern und Abgaben (wie beispielsweise die Mehrwertsteuer) erhöht wurden. Insbesondere die untersten und unteren Einkommensgruppen – aktuell sind dies Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von unter 30.000 Euro – haben nun durch diese Entwicklungen eine höhere Steuerlast im Verhältnis zu ihrem Einkommen als zuvor.
Unsere Forderungen
Für eine gerechtere Steuerbelastung von Einkommen bedarf es dringend einer Tarifreform, und zwar in mehrfacher Hinsicht: Erstens muss der Grundfreibetrag deutlich angehoben werden, was anteilig vor allem Geringverdiener*innen entlastet. Zweitens muss der weitere Tarifanstieg abgeflacht werden, um die breite Mitte zu entlasten und zu verhindern, dass Beschäftigte mit ihrem Mehrverdienst gegen eine „Steuerwand“ laufen. Drittens brauchen wir eine grundlegende Reform des Spitzensteuersatzes: Er ist zurzeit zu niedrig, greift gleichzeitig viel zu früh und betrifft so bereits viele Fachkräfte, während wirklich hohe Einkommen unnötig verschont werden. Viertens sollte der verbliebene „Soli“ so in den Tarif integriert werden, dass sein Aufkommen zulasten der hohen Einkommen verlässlich erhalten bleibt. Ein solcher Tarif wäre insgesamt fairer – ohne die staatliche Handlungsfähigkeit durch Mindereinnahmen zu schwächen.
Einen konkreten, seriös durchgerechnete Vorschlag dafür hat der Deutsche Gewerkschaftsbund schon vor langer Zeit vorgelegt. Ergänzend sollte das Ehegattensplitting so fortentwickelt werden, dass unnötige Steuerausfälle vermieden und Fehlanreize reduziert werden, die bislang eine Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen verhindern. In diesem Zusammenhang ist auch eine Reform der Lohnsteuerklassen überfällig, damit die von verheirateten Arbeitnehmer*innen individuell zu zahlenden Anteile stets fair zwischen ihnen verteilt werden. Eine Beschäftigung könnte so für viele Menschen attraktiver werden.
Vermögensverteilung
Während sich die Einkommensungleichheit in Deutschland in der Regel (knapp) unterhalb des europäischen Durchschnitts bewegt, schneidet die deutsche Vermögensungleichheit deutlich schlechter ab. Deutschland ist ein echtes Niedrigsteuerland für große Vermögen. Deutsche Milliardenvermögen sind 2024 um 60 Milliarden Euro auf mehr als 1.000 Milliarden Euro angewachsen. Damit sind sie in den vergangenen 20 Jahren um mehr als das Vierfache gestiegen. Diese Vermögen sind sehr ungleich verteilt: Zwei Familien besitzen genau so viel wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung, also etwa 42 Millionen Menschen. So hat Deutschland eine der im Euroraum ungleichsten Vermögensverteilungen.
Vermögen konnten in Deutschland in den vergangenen zwei Jahrzehnten deshalb sehr stark anwachsen, weil die Vermögensteuer seit 1997 ausgesetzt ist. Bis 1996 wurden Vermögen mit einem Prozent besteuert. Anlass für die Aussetzung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 1995 die veraltete Bewertungsmethode für Immobilienvermögen kritisierte – aber nicht die Vermögensteuer als solche infrage stellte. Anstatt diese Bewertungsmethode zu verbessern (wie es vor wenigen Jahren im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgte), entschied sich die damalige Bundesregierung, die Erhebung der Vermögensteuer gleich ganz auszusetzen. Schätzungen gehen davon aus, dass dadurch zusammengerechnet mindestens 380 Milliarden Euro in den öffentlichen Kassen fehlen. Da das Aufkommen aus der Vermögensteuer vollständig den Bundesländern zugutekommen würde, fehlt gerade dort Geld für Investitionen in öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge.
Verstärkt wird diese Entwicklung durch großzügige Privilegien und Schlupflöcher für große Erb- und Schenkvermögen. Ermöglicht wird dies durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung, die 2016 eingeführt wurde. So entgingen der öffentlichen Hand – hier auch wieder den Bundesländern – allein 2023 etwa zwei Milliarden Euro. Insbesondere Betriebsvermögen genießen großzügige Ausnahmeregelungen innerhalb der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Deshalb gilt: Je größer das Vermögen, desto geringer der effektive Steuersatz. Während Multimillionen- und Milliardenübertragungen zwischen 2021 und 2023 nur mit durchschnittlich 2,9 Prozent besteuert wurden – 2023 sogar nur mit 0,1 Prozent –, mussten Erb*innen und Beschenkte im Durchschnitt mit neun Prozent das Dreifache bezahlen. Die Ausnahmeregelungen sind für die öffentliche Hand sehr teuer: Mit fast neun Milliarden Euro jährlichen Steuerausfällen sind sie laut dem Subventionsbericht der Bundesregierung die größte Steuersubvention in Deutschland.
Unsere Forderungen
Um diese Entwicklung zu korrigieren, sollte die Vermögensteuer wieder eingeführt und dabei zeitgemäß reformiert werden. Außerdem muss verhindert werden, dass Betriebsvermögen die Erbschaft- und Schenkungsteuer umgehen können. Diese pauschale Ausnahme sollte unter anderem durch langfristige Stundungsregelungen ersetzt werden. Solche würden die Fortführung von Betrieben nach einer Erbschaft nicht gefährden und gleichzeitig fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen vererbten und selbst gegründeten Unternehmen schaffen.
Unsere Forderungen im Bereich Staatsfinanzen
Wir setzen uns für eine Investitionsoffensive ein. Es muss sichergestellt werden, dass die öffentlichen Investitionen dauerhaft ein hohes Niveau haben können. Dafür reichen die gelockerte Schuldenbremse und das Infrastruktur-Sondervermögen nicht aus. Deshalb ist eine grundlegende Reform der Schuldenbremse unumgänglich. Darüber hinaus müssen die Einnahmen der Landes- und vor allem Kommunalhaushalte deutlich verbessert werden.
Die Arbeitnehmerkammer fordert:
- eine investitionsfreundliche Reform der Schuldenbremse, die neben „harten“ Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur auch „weiche“ etwa in Bildung ermöglicht
- die Einhaltung des Prinzips „Wer bestellt, bezahlt“ gegenüber den Kommunen: Wenn Bund und Länder Aufgaben übertragen, müssen sie die dafür nötigen Finanzmittel bereitstellen.
- eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes sowie eine Weiterentwicklung der Gewerbe- zu einer Gemeindewirtschaftsteuer, die den Kreis der Steuerpflichtigen erweitert und die Bemessungsgrundlage verbreitert
- eine Altschuldenlösung für Kommunen: Punktuelle Bundeszuschüsse reichen nicht aus.
Investitionsoffensive und Schuldenbremse
Nicht nur, aber insbesondere in Zeiten großer Herausforderungen ist ein handlungsfähiger Staat gefragt. Ganz deutlich wird das bei den öffentlichen Investitionen: Bröckelnde Brücken, sanierungsbedürftige Schulen und Straßen sowie der schleppende Schienenausbau – bei der gesamten Infrastruktur herrscht ein großer Investitionsstau. Hinzu kommen weitere Investitionen in die Zukunft, etwa durch die Energiewende und zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität.
Trotz der jüngsten Reform der Schuldenbremse und der Einrichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität muss sichergestellt werden, dass öffentliche Investitionen dauerhaft auf einer breiten Basis und über alle föderalen Ebenen hinweg möglich sind. Nicht zuletzt muss hierzu die Schuldenbremse investitionsorientiert reformiert werden. Nur so lässt sich die Grundlage des zukünftigen Wohlstands sichern!
Die Schuldenbremse und ihre Änderungen
Was ist die Schuldenbremse und wie war ihre jüngste Reform?
Die Schuldenbremse ist eine Regel im Grundgesetz. Sie begrenzt die Staatsverschuldung von Bund und Ländern. Bislang galt für den Bund, dass er sich jährlich um 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verschulden durfte, für die Länder galt ein gänzliches Neuverschuldungsverbot. Seit der jüngsten Änderung dürfen sich die Länder ebenfalls strukturell um 0,35 Prozent des BIP pro Jahr verschulden. Beim Bund wurde darüber hinaus eine sogenannte Bereichsausnahme für bestimmte Aufgaben eingeführt. Sie betrifft Kosten für die Verteidigung, den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, den Schutz der informationstechnischen Systeme sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Sofern diese Ausgaben ein Prozent des BIP übersteigen, können diese fortan per Kredit finanziert werden.
Was ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität?
Zusätzlich zu den Änderungen bei der Schuldenbremse wurde ein neues Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität mit einem Umfang von 500 Milliarden Euro eingerichtet. Es soll über die nächsten zwölf Jahre ausgegeben und wie folgt aufgeteilt werden: 300 Milliarden Euro für den Bund und je 100 Milliarden Euro für die Länder sowie den Klima- und Transformationsfonds. Die anteiligen Bundesmittel sollen als zusätzliche Investitionen in die folgenden Bereiche fließen: Verkehrs-, Krankenhaus-, Energie- sowie Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung und Wohnungsbau. Investitionen gelten dann als zusätzlich, wenn im Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens zehn Prozent erreicht ist. Bei den Ländern wurde auf die Zusätzlichkeit verzichtet. Sie sind angehalten, einen gewissen Anteil ihrer Mittel an die Kommunen weiterzureichen.
Wieso sind diese Änderungen unzureichend?
- Die Bereichsausnahme ist ökonomisch fehlgeleitet, da diese Ausgaben ganz überwiegend konsumtiver Natur sind. Das bedeutet, dass diese keine großen oder sogar gar keine positiven Wachstumsimpulse auf die Volkswirtschaft auslösen werden. Deshalb sollten Infrastrukturinvestitionen die eigentliche Bereichsausnahme sein. Sie erhöhen – im Gegensatz zu Verteidigungsausgaben – deutlich stärker den Kapitalstock, das Produktionspotenzial und damit das zukünftige Wirtschaftswachstum. Dadurch legen sie die Basis für eine positive Entwicklung der künftigen Steuereinnahmen. Zudem könnte Deutschland dann auch seine Schulden besser bedienen. Die Verteidigungsausgaben sollten zumindest mittelfristig über Steuereinnahmen finanziert werden. Dafür bietet sich die Erhebung einer Vermögensabgabe oder ein „Rüstungssoli“ an. Umgekehrt sollte eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse angestrebt werden, damit sinnvolle Investitionen in „harte“ und „weiche“ Infrastruktur (also sowohl in Brücken als auch in Bildung) vom Korsett der Schuldenbremse befreit werden.
- Der Umfang des Sondervermögens fällt deutlich hinter den Investitionsbedarf zurück. 500 Milliarden Euro verteilt über zwölf Jahre ergeben durchschnittlich knapp 42 Milliarden Euro pro Jahr. Eine breit anerkannte Schätzung geht aber von einem Investitionsbedarf von mindestens 600 Milliarden Euro aus. Das wären mindestens 60 Milliarden Euro pro Jahr – gemessen in Preisen von 2024. Durch Preissteigerungen wird der Abstand zwischen Investitionsbedarf und Sondervermögen zunehmend größer.
- Der Anteil der Länder und Kommunen am Sondervermögen ist viel zu gering. Zwischen 2015 und 2024 stemmten die Länder und Kommunen im Durchschnitt fast 80 Prozent aller öffentlichen Bauinvestitionen – allein knapp 60 Prozent der Bauinvestitionen wurden von den Kommunen finanziert. Ihr gemeinsamer Anteil am Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität soll aber bei nur 20 Prozent (100 Milliarden Euro) liegen.
Kommunen kämpfen
Neben den Ländern haben insbesondere die Kommunen mit klammen Kassen zu kämpfen. Dabei müssen sie den überwiegenden Teil der öffentlichen Bauinvestitionen bezahlen. So werden viele Investitionen aufgeschoben oder gar nicht umgesetzt. Das gefährdet das Verfassungsgebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – deshalb darf es so nicht bleiben!
Die Lage in Bremen
Auch in Bremen macht sich die schwierige öffentliche Haushaltslage bei den Bauinvestitionen stark bemerkbar. Im Pro-Kopf-Vergleich zu den Flächenländern mit seinen Kommunen sowie den anderen beiden Stadtstaaten fällt Bremen deutlich zurück, trotz leichtem Anstieg in den vergangenen Jahren. Zwar müssten hier, der Vollständigkeit halber, noch die abweichend erfassten Bauinvestitionen (etwa bei der Bildungsbau-Gesellschaft) hinzugerechnet werden. Doch dürfte dies die Lücke zu den Flächenländern und den anderen Stadtstaaten nicht vollständig schließen.
Daher ist es erfreulich, dass nun für zwölf Jahre ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität mit einem Umfang von 500 Milliarden Euro geschaffen wurde. Zu begrüßen ist auch, dass hiervon 100 Milliarden Euro für die Länder (und damit auch die Kommunen) vorgesehen sind und sie sich künftig auch verschulden dürfen – in Höhe von 0,35 Prozent des BIP. Zusammengenommen erhält Bremen damit innerhalb der Laufzeit des Sondervermögens schätzungsweise rund 220 Millionen Euro mehr finanziellen Spielraum pro Jahr. Allerdings bleibt das Volumen des Sondervermögens hinter dem breit anerkannten Investitionsbedarf zurück und der Länderanteil entspricht nicht den realen Anteilen der Länder und Kommunen an den gesamtstaatlichen Bauinvestitionen.
Wichtig bleibt daher, dass die Schuldenbremse grundlegend reformiert wird, sodass alle Investitionen direkt über Kredite finanziert werden können. Das würde dem Bund mehr Spielraum verschaffen, um die Länder und Kommunen weiter und stärker bei der Auflösung des Investitionsstaus zu unterstützen. So könnte eine angemessene Finanzierung der Infrastruktur auf allen föderalen Ebenen gewährleistet und mehr Planungssicherheit geschaffen werden. Darüber hinaus ist klar: Die Finanzausstattung der Länder und besonders der Kommunen muss deutlich verbessert werden, damit sie ihre laufenden Aufgaben, aber auch die Zukunftsinvestitionen solide finanzieren können.
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