Prävention, Reha und Renteneintritt: Für gute Arbeit bis zum echten Ruhestand
Idealerweise schaffen es Beschäftigte, nach Jahrzehnten in guter Arbeit bruchlos in eine gute, verdiente Rente zu wechseln. Leider ist dies nicht selbstverständlich: Auch wenn der Anteil in den letzten Jahren wieder etwas gesunken ist, muss noch immer etwa ein Sechstel aller Versicherten frühzeitig in Erwerbsminderungsrente gehen. Dieser Wert liegt im Land Bremen etwa so hoch wie im Bundesschnitt. Viele weitere beziehen zudem eine vorgezogene Altersrente, weil weitere Beschäftigung für sie zu belastend wäre, und müssen dafür häufig hohe dauerhafte Abschläge hinnehmen. Offensichtlich ist all dies nicht nur ein Problem für die individuelle Teilhabe, sondern auch für die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme: Gute Renten für die Einzelnen und für alle sind dauerhaft nur dann gut leistbar, wenn flächendeckend gute Beschäftigung bis zur Altersgrenze gelingt.
Unsere Forderungen
Unternehmen und Politik sind gefordert, ihre Beiträge zu leisten: Arbeitsbedingungen müssen gegebenenfalls verbessert, Präventionsangebote weiter ausgebaut und zugänglicher gemacht, Rehabilitationsmaßnahmen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch wirksamer werden. Hier ist noch viel zu tun: Beispielsweise gab bei der Beschäftigtenbefragung 2025 mehr als die Hälfte der Bremer Arbeitnehmenden mit einem als weniger gut oder schlecht empfundenen Gesundheitszustand an, von ihrem Arbeitgeber in den vergangenen zwei Jahren keine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung angeboten bekommen zu haben. Seit 2017 hat sich dieser Anteil nur unwesentlich verringert.
„Rente mit 63“ in der Kritik: Zu Recht?
In der öffentlichen Debatte ist allerdings eher selten die Rede von den beschwerlichen Wegen in die Rente. Stattdessen wird vielfach ein Bild gezeichnet, nach dem „wir alle immer älter werden“, trotzdem aus freien Stücken und bei bester Gesundheit viel zu früh in Rente gehen und damit das Gesamtsystem unfinanzierbar machen. Als „Schuldige“ wird dabei insbesondere die sogenannte Rente mit 63 identifiziert, durch die man nach einem langen Arbeitsleben vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen kann. Von all dem ist ein Großteil allerdings bloße Erzählung: Tatsächlich stagnierte die fernere Lebenserwartung ab dem 65. Geburtstag in Deutschland in den letzten Jahren weitgehend – und dies nicht nur während der Corona-Pandemie –, während die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird und mit ihr auch das durchschnittliche tatsächliche Renteneintrittsalter steigt.
Deutschland ist kein Rentnerparadies
Anders als oft behauptet ist Deutschland auch im europäischen Vergleich eben längst kein Frühverrentungsland mehr, und durch die Kombination aus späterem Rentenbeginn und eher gleichbleibendem Rentenende werden heutige Rentner*innen mit einiger Wahrscheinlichkeit weniger lang eine Rente beziehen als die Jahrgänge vor ihnen. Personen, die schon früher und ohne Abschläge in Altersrente gehen wollen, können dies erst nach 45 Arbeits- und vergleichbaren Jahren und tatsächlich schon längst nicht mehr bereits mit 63 Jahren tun – schon 2029 wird diese Altersgrenze wieder bei 65 Jahren liegen. Nicht vergessen werden sollte auch, dass dieser Weg in die Rente auch nach Umfragen überaus populär ist, weil der Ruhestand nach einem derart langen Arbeitsleben als besonders verdient wahrgenommen wird.
Keine pauschalen Anhebungen der Altersgrenze
Demokratische Sozialpolitik sollte solchen Überzeugungen gerecht werden, statt sie aus einer reinen Finanzperspektive heraus als veraltet und kostenträchtig abzutun. Und sie sollte berücksichtigen, dass ein erheblicher Anteil der Menschen nur wenige Jahre in Rente erlebt oder sogar vor dem Rentenalter verstirbt – noch immer trifft dies immerhin jede*n Siebte*n. Weitere pauschale Anhebungen der Altersgrenze sollten schon deshalb nicht auf der Agenda stehen, zumal sie für viele Rentner*innen zu noch höheren Abschlägen und damit geringeren Monatseinkommen führen würden. Statt „Rente erst ab 70“ muss es heißen: „Gute Arbeit bis zum Ruhestand spätestens mit 67“. Um dies auch jenen zu ermöglichen, die trotz Prävention und Reha zu stark gesundheitlich eingeschränkt sind, sollte ergänzend zur Erwerbsminderungsrente die Einführung eines Berufsminderungsgeldes geprüft werden, das jedenfalls in den Jahren vor der Altersgrenze ein auskömmliches Kombieinkommen aus noch möglicher Teilzeitbeschäftigung und vorzeitiger Rente erlaubt.
Forderungen der Arbeitnehmerkammer
- Präventionsangebote innerhalb und außerhalb von Betrieben ausbauen, um gesundheitlichen Einschränkungen vorzubeugen
- Rehabilitation weiter stärken, um unnötig frühe Rentenzugänge besser zu vermeiden. Auch aus Perspektive der Beschäftigten gilt: Reha vor Rente!
- Berufsminderungsgeld schaffen, um auch bei gesundheitlichen Problemen Brücken vom angestammten Beruf in die Altersrente zu bauen
- Regelaltersgrenze nicht über 67 Jahre hinaus anheben
Erwerbsminderung- und Hinterbliebenenrenten: Soziale Sicherung im Ernstfall
Wenn auch Rehabilitation nicht fruchtet oder von vornherein aussichtslos ist, leistet die gesetzliche Rentenversicherung bei gesundheitlichen Einschränkungen, die auf nicht absehbare Zeit bestehen bleiben, je nach deren Umfang teilweise oder vollständige Erwerbsminderungsrenten. In diesem Feld der Rentenpolitik hat sich in den vergangenen Jahren viel zum Positiven entwickelt, weil deutlich großzügiger als zuvor „hochgerechnet“ wird: Wer frühzeitig erwerbsgemindert ist – im Schnitt der Betroffenen ist dies mittlerweile mit knapp 55 Jahren der Fall –, muss nicht nur mit den bis dahin erworbenen Rentenansprüchen auskommen, sondern erhält eine Rente in der Höhe, die sich bei Fortsetzung seines bisherigen Erwerbsverlaufs bis zur Altersgrenze ergeben hätte. Darauf entfallen allerdings in aller Regel nach wie vor kaum begründbare Abschläge – eine Erwerbsminderung geschieht eben nicht freiwillig, also sollte die Rente auch nicht mit Abzügen belegt werden.
Erwerbsminderungsrenten
Durch die Verbesserungen der letzten Jahre sind neue „EM-Renten“ heute deutlich höher als zuvor: Im Bundesschnitt bekommen neu Erwerbsgeminderte mittlerweile immerhin gut 1.000 Euro pro Monat ausbezahlt, während es 2010 noch lediglich rund 600 Euro waren. Die Werte im Land Bremen sind zwar merklich geringer (aktuell knapp 900 Euro), worin sich nicht zuletzt besondere Arbeitsmarktproblematiken vor Ort spiegeln. Doch auch hier übertrafen die Zuwächse die normalen Rentenanpassungen bei weitem.
Erwerbsminderungsrenten vermeiden
Die Zahlen zeigen aber: Auch von einer „aufgehübschten“ Erwerbsminderungsrente kann man tendenziell nicht gut leben, und entsprechend sind viele Betroffene auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen. Einige Verbesserungen könnten noch durch die Streichung der Abschläge erreicht werden, die bei fast allen EM-Renten anfallen und heute durchschnittlich etwa 10 Prozent ausmachen. Viel wichtiger aber ist es, Erwerbsminderung noch wirksamer zu vermeiden und allgemein die Erwerbsverläufe und Löhne unterer Einkommensgruppen durch Qualifizierung, Tarif- und Mindestlöhne zu verbessern – denn gerade sie sind besonders häufig von „EM“ betroffen und können im Ernstfall nur geringe Ausgangswerte in die Hochrechnung einbringen. Außerdem sollte der Gesetzgeber darauf hinwirken, dass zusätzliche Vorsorgesysteme nicht nur das Alter absichern, sondern auch Schutz bei Invalidität bieten: Das, was die gesetzliche Rentenversicherung bietet, sollte anteilig auch von Betriebs- und Privatrenten in ganz ähnlicher Form geleistet werden. Zur gesetzlichen EM-Rente käme also etwa noch eine betriebliche hinzu und würde Einkommensprobleme zumindest mildern.
Hinterbliebenenrenten
Hinterbliebenenrenten bieten insbesondere für Witwen und Witwer oft dringend benötigte Einkommen nach dem Tod eines Angehörigen. Sie werden prozentual aus der – bei frühem Tod ebenfalls hochgerechneten – gesetzlichen Rente des Verstorbenen abgeleitet, wobei eigenes Einkommen darauf angerechnet wird und sogar zum Wegfall dieser Rente führen kann. Da die Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige früher noch deutlich lückenhafter war als heute und seit Jahrzehnten im Steuer- und Sozialsystem vielfältige Fehlanreize gegen sozialversicherte Zuverdienste bestehen, sind die eigenen Altersrentenansprüche gerade westdeutscher Frauen trotz aller Fortschritte nach wie vor oft viel zu gering. Entsprechend sind Witwenrenten im Ernstfall gerade in Ländern wie Bremen dringend notwendig.
Hände weg von der Witwenrente
Solange dies absehbar so ist, sollten Eingriffe in das bewährte System unterbleiben. Immer wieder diskutierte Einschnitte oder gar eine völlige Abschaffung von Witwen- und Witwerrenten könnten erst dann tatsächlich denkbar werden, wenn wirkliche Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt erreicht ist und auch für Frauen praktisch flächendeckend gilt, dass aus einem eigenen guten Lohn eine eigene gute Rente folgt. Davon sind wir allerdings heute und wohl auch mittelfristig ein großes Stück entfernt, zumal die Partner*innen in bestehenden Ehen auf das bisherige System vertrauen, ihr Leben entsprechend geplant haben und nicht enttäuscht werden dürfen.
Forderungen der Arbeitnehmerkammer
- Erwerbsminderungsrenten abschlagsfrei stellen
- Zuverlässigen Schutz bei Erwerbsminderungsrenten auch bei der Zusatzversorgung sicherstellen
- Hinterbliebenenrenten nicht antasten – aber alles dafür tun, dass ihre Notwendigkeit abnimmt
Alterssicherung: Lebensstandard sichern, Armut verhindern – mit allen für alle
Alterssicherungssysteme haben zwei Hauptziele: Zum einen sollen sie der breiten Masse der Beschäftigten Einkommen bieten, mit denen der jeweils im Arbeitsleben erreichte Lebensstandard auch im Ruhestand weitgehend aufrechterhalten werden kann. Zum anderen sollen sie, soweit dies auf individueller Ebene nicht gelingt, zumindest gewährleisten, dass Altersarmut und entsprechende Teilhabeprobleme vermieden werden.
Im deutschen Modell gelang der Statuserhalt auch für frühere Arbeitnehmer*innen jahrzehntelang recht gut, weil relativ lange Erwerbskarrieren (jedenfalls von Männern), ein akzeptables Rentenniveau, ein wirksamer Sozialausgleich inklusive Hinterbliebenenversorgung und realistische Wege in die Rente zusammenwirkten. Gewissermaßen nebenbei galt dies auch für die Armutsvermeidung, denn auch wenn es keine Mindestrente mehr gab und man im Ernstfall auf die bloße Sozialhilfe verwiesen wurde, konnte doch die recht hohe „Rentensee“ fast alle Boote ausreichend hoch heben.
Rentenniveau auf Talfahrt
In den letzten Jahrzehnten hat sich daran allerdings viel geändert: Unter Verweis auf die im weiteren demografischen Wandel angeblich untragbaren Kosten der im Umlageverfahren aus Sozialversicherungsbeiträgen finanzierten Rente wurde das Rentenniveau „auf Talfahrt“ geschickt. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) kann mit sinkendem Niveau einen immer geringeren Teil des vorherigen Einkommens als Rente bereitstellen – ihre Fähigkeit zum Statuserhalt nimmt ab und Rentner*innen werden wirtschaftlich von den Beschäftigten „abgekoppelt“.
Anders als von interessierter Seite oft behauptet ist das Rentenniveau also keineswegs nutzlos und sein Rückgang gerade nicht bedeutungslos. Vielmehr ist es eine Messgröße für ein knallhartes Verteilungsproblem: Während sich die Arbeitgeberschaft über niedrigere Beiträge freut, zahlen Beschäftigte, die nicht mit der entsprechend geringeren gesetzlichen Rente auskommen wollen und können, mit ihren Aufwendungen für die nötige Ersatzvorsorge (beschönigend oft Zusatzvorsorge genannt) drauf.
Wie das Sozialstaatsradar von Arbeitnehmerkammer, Arbeitskammer des Saarlandes und Deutschem Gewerkschaftsbund zeigt, haben die Arbeitnehmenden dieses für sie ausgesprochen schlechte Geschäft durchaus erkannt und wären zugunsten stabiler oder sogar wieder besserer gesetzlicher Absicherung mit großer Mehrheit auch zu höheren Beiträgen bereit. Sie stoßen damit aber auf wenig Gehör in der Politik, die in den letzten Jahren mit befristeten Haltelinien für das Rentenniveau bestenfalls „Atempausen“ gestattet hat.
Todgeweihte und instabile Rente? Ein Irrtum!
Nach wie vor dominieren Erzählungen, wonach die Sozialversicherungsbeiträge im Interesse aller möglichst niedrig sein müssten und mehr Eigenverantwortung gefragt sei. Angeblich, so die verbreitete Behauptung, sei die im Umlageverfahren – aktuelle Beiträge fließen direkt in die laufenden Renten – finanzierte Versicherung im weiteren demografischen Wandel nicht mehr tragfähig, nicht „generationengerecht“ und müsse schrittweise zurückgebaut werden.
Auch dies führt allerdings in mehrfacher Hinsicht in die Irre: Ähnliche Bevölkerungsverschiebungen hat die Rentenversicherung schon früher gemeistert, Beitragssätze und Gesamtausgaben (gemessen an der Wirtschaftsleistung) waren schon mal merklich höher und sind im internationalen Vergleich eher gering, nach wie vor gibt es in puncto Beschäftigung und Versichertenkreis große Potenziale zur Stärkung der Einnahmenbasis, und nicht zuletzt ist ein stabiles Niveau, das die Beitragssatzentwicklung berücksichtigt, sehr wohl generationengerecht.
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass sogenannte Kapitaldeckung die innerstaatliche Umlage immer nur ergänzen kann, weil sie selbst an erhebliche und dabei durchaus auch demografische Grenzen stößt.
Negativbeispiel Riesterrente
Die Menschen jedenfalls in Teilen mit ihrer Absicherung im Alter allein zu lassen, war der Kardinalfehler der deutschen Rentenpolitik der letzten Jahrzehnte: Statt Einschnitte in das gesetzliche System zumindest mit auch für die Arbeitgeber verpflichtender, breit organisierter und umfassend absichernder Ersatzvorsorge zu kompensieren, hat man sich hierzulande dazu entschieden, bloße Anreize für kleinteilige und formal freiwillige Vorsorge zu setzen – das negative Paradebeispiel dafür ist die nach einhelliger Expertenmeinung krachend gescheiterte Riester-Rente.
Vergleichbare Länder begingen diesen Fehler nicht, sondern haben entweder ihre auskömmliche gesetzliche Absicherung aufrechterhalten (Beispiel Österreich) oder kombinieren einen bloßen Basisschutz mit praktisch flächendeckenden und substanziellen Betriebsrenten (Beispiel Niederlande).
Deutschland kann sich zwecks guter Renten durchaus auch für einen Mittelweg aus diesen Ansätzen entscheiden, aber Rentenpolitik muss endlich nach dem Willen einer breiten Mehrheit wieder grundsätzlich gewährleisten, dass sich aus guter Arbeit auch weitestgehend automatisch gute Alterssicherung ergibt. Es gilt also primär von einem ordentlichen Gesamtversorgungsniveau und den dafür notwendigen Instrumenten her zu denken, nicht von Beitragssätzen und sogenannter Eigenverantwortung.
Altersarmut in Bremen: Dringender Handlungsbedarf
Soweit Daten vorliegen – die statistische Berichterstattung zu Alterseinkommen ist schon für die Ebene der Bundesländer ausgesprochen lückenhaft, für Kommunen existiert sie faktisch nicht – zeigt sich im Land Bremen diesbezüglich ein besonderer Handlungsbedarf. Schließlich verschärft die seit Jahrzehnten herausfordernde Wirtschaftsstruktur- und Arbeitsmarktlage die allgemeine Rentenproblematik noch. So sind in Bremen und Bremerhaven mittlerweile über 12.000 Personen jenseits der Regelaltersgrenze auf die nur auf Antrag und nach strenger Bedürftigkeitsprüfung gewährte Sozialhilfeleistung Grundsicherung im Alter angewiesen. Ihr Anteil an allen Älteren liegt mittlerweile bei über acht Prozent und damit etwa doppelt so hoch wie im Bundesschnitt; Dunkelzifferstudien lassen sogar eine mindestens doppelt so hohe tatsächliche Betroffenenzahl vermuten. Altersarmut ist hier also ein schon jetzt wieder erhebliches und weiter zunehmendes Problem, worauf auch wieder steigende Armutsgefährdungsquoten hindeuten.
Niedrige Durchschnittsrenten in Bremen
Und auch wenn durchschnittliche gesetzliche Renten allein nicht dazu geeignet sind, verlässliche Aussagen über die tatsächliche Einkommenslage im Alter zu treffen, da durchaus verbreitete Zusatzeinkommen wie Betriebsrenten diese in der Regel merklich verbessern: Die in Bremen ausgezahlten Durchschnittsrenten, die in den 1990er-Jahren noch höher waren als in den meisten anderen Ländern, zählen mittlerweile zu den deutschlandweit geringsten und spiegeln schwierige Jahrzehnte wider.
Zwar dürfte die Situation bei der betrieblichen Altersvorsorge – etwa die Hälfte der in Deutschland Beschäftigten profitiert davon aktuell, insbesondere in Großbetrieben und dem öffentlichen Dienst – in Bremen angesichts der eher traditionellen Wirtschaftsstruktur auch absehbar noch vergleichsweise positiv sein. Für freiwillige private Vorsorge gilt dies angesichts der zur Verfügung stehenden individuellen Mittel indes wohl nur bedingt.
Bei allen Angaben ist zu berücksichtigen, dass die Statistik jeweils auf den Wohnort abstellt, sodass die Mitgliedschaft der Arbeitnehmerkammer nicht trennscharf erfasst wird. Angesichts der Pendlerstrukturen dürfte ihre Alterssicherungssituation heute und zukünftig insgesamt besser ausfallen als die der Wohnbürger*innen im Zweistädtestaat.
Gegen Altersarmut: Was kann konkret getan werden?
Um der gerade in Großstädten wieder zunehmenden Altersarmut zu begegnen, müssen nicht zuletzt Maßnahmen für bessere Arbeitsmarktintegration und Entlohnung ergriffen werden – Sozialsysteme können schließlich immer nur teilweise reparieren, was bezüglich der Primärverteilung falsch gelaufen ist. Darauf aufbauend ist zum einen eine Reform der Grundrentenzuschläge für langjährig Geringverdienende notwendig, etwa durch Streichung der nicht zu rechtfertigenden Einkommensanrechnung. Langfristig noch besser wäre es, die nachträglichen Zuschläge für zukünftige Zeiten durch direkt vom Arbeitgeber zu leistende Mindestversicherungsbeiträge abzulösen, um das Problem bei der Wurzel zu packen und die Finanzierung an der tatsächlich richtigen Stelle vorzunehmen.
Vorbild Österreich
Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, das österreichische Modell der Ausgleichszulage zu übernehmen: Auch dort gibt es zwar keine gesetzliche Mindestrente, aber arme Rentner*innen müssen nicht „zum Amt“, sondern bekommen ihre Grundsicherungsleistungen unbürokratisch ebenfalls von der Rentenversicherung (die ihrerseits dafür Steuermittel erhält) ausbezahlt.
Vorsorgepflicht für Selbstständige
Verbesserungen beim Niveau der Alterssicherung laufen allerdings ins Leere, wenn gar keine formale Absicherung besteht. Auch diesbezüglich hat Deutschland im internationalen Vergleich erheblichen Nachholbedarf: Unser System ist nicht nur extrem zersplittert – die GRV ist zwar das mit Abstand größte Teilsystem, doch sind beispielsweise Beamte, die meisten Freiberufler und Landwirte jeweils separat abgesichert. Für die große Mehrheit der Selbstständigen sieht es bislang sogar überhaupt keine Vorsorgepflicht vor. Entsprechend ist gerade in prekären Bereichen der Selbstständigkeit Untersicherung und spätere Altersarmut verbreitet. Eine GRV-Pflichtversicherung der Selbstständigen analog zur Regelung für Arbeitnehmende ist deshalb überfällig und muss zeitnah eingeführt werden. Perspektivisch sollten daran anknüpfend alle Arbeitenden einschließlich der Beamten in eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung aufgenommen werden, die durch gegebenenfalls notwendige Zusatzversorgungssysteme ergänzt wird. Dies würde den Vorstellungen der Bevölkerungsmehrheit entsprechen – 75 Prozent fordern laut Sozialstaatsradar mindestens einen solchen Versichertenkreis –, Akzeptanz nachhaltig sichern, Alterssicherung vereinfachen und Schutzlücken effektiv schließen. Idealerweise gilt schließlich wie in Österreich: Gute Renten mit allen und für alle!
Forderungen der Arbeitnehmerkammer
- Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisieren, mittelfristig wieder auf mindestens 50 Prozent anheben
- Praktisch flächendeckende, maßgeblich arbeitgeberfinanzierte und an GRV-Standards orientierte Zusatzvorsorge sicherstellen
- Schutz vor und bei Altersarmut verbessern
- Eine Erwerbstätigenversicherung für alle – effektiv, einfach und gerecht
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Politikberatung
Dr. Magnus Brosig
Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik


