Was ist mit Armutspolitik gemeint?
In Deutschland ist der Rechtsanspruch auf Gewährung eines Existenzminimums zur Wahrung der Würde des Menschen in der Verfassung verankert (Artikel 1 Absatz 1). Verbunden mit dem Sozialstaatsgebot (Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz) ist Armutspolitik ein herausgehobenes staatliches Ziel. Diese beiden Artikel des Grundgesetzes unterliegen zusätzlich der sogenannten Ewigkeitsgarantie (Artikel 79). Dem Staat kommt somit die Aufgabe zu, in die bestehenden Verteilungsmechanismen regelnd einzugreifen.
In Deutschland war die Sozialhilfe bis 2003 das zentrale Element der Armutspolitik und wurde ab jenem Jahr durch die sogenannten Hartz-Reformen zu einer Sozial- und Arbeitsmarktpolitik umgestaltet. Seitdem wird immer wieder neu über die richtige Balance gestritten: Soll Armut mit (relativ) vorleistungsfreien Hilfen das physische und soziokulturelle Existenzminimum sichern (Recht auf Unterstützung)? Sollen durch Aus- und Weiterbildungen die Zugänge in eine Erwerbstätigkeit gefördert werden? Oder soll die Aufnahme irgendeiner Erwerbstätigkeit durch mehr oder weniger Druck (bis zu Sanktionen) vorrangig sein?
Existenzminimum
Zu dieser politischen Auseinandersetzung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts 2019 eindeutig geurteilt. Betont hat das Gericht die staatliche Verpflichtung zur Sicherung der physischen und soziokulturellen Existenz: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich unwürdiges Verhalten nicht verloren“ (BVerfG 2019). Der Gesetzgeber muss das menschenwürdige Existenzminimum jedoch nur dann zur Verfügung stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können. Es muss wirkliche Bedürftigkeit vorliegen. Die daraus folgende praktische Umsetzung einer Armutspolitik ist demnach von der Bestimmung abhängig, wann Menschen als arm gelten und bedürftig sind. Hierzu gibt es zwei verschiedene Maßstäbe.
Wer gilt als arm und wer erhält Bürgergeld?
Da ist zum einen die Einkommensarmut: Wer als Einzelperson in einem Haushalt lebt, der mit weniger als 60 Prozent vom durchschnittlichen Einkommen auskommen muss, gilt als arm (1.381 Euro im Jahr 2024). Der Fachbegriff dafür lautet relative Armut oder Armutsgefährdung. Als arm wird ebenfalls bezeichnet, wer Anspruch auf eine geprüfte, staatliche Mindestsicherung hat, also auf Bürgergeld. Das Bürgergeld soll 2026 zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende umbenannt werden. Der Fachbegriff hierfür ist die Sicherung des Existenzminimums. Sie ist, wie oben ausgeführt, ein Grundpfeiler des Sozialstaats und ein Grundrecht für alle deutschen und ausländischen Staatsbürger*innen, die in Deutschland leben.
Unsere Forderungen zur Armutspolitik
Mindestlohn erhöhen
In Bremen gibt es zahlreiche Niedrigverdienende und viele, die in Teilzeit oder in Minijobs arbeiten. Wer heute in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet (12,82 Euro), hat am Monatsende lediglich 2.150 Euro (brutto). Wir fordern die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie: Der Mindestlohn müsste dann 60 Prozent des Medianlohns betragen, das wären rund 15 Euro.
Bürgergeld erhöhen
In Deutschland soll das Bürgergeld derzeit das Existenzminimum sichern. Die letzten Erhöhungen haben jedoch lediglich die Inflation ausgeglichen. Das ist zu wenig. Die Löhne sind in derselben Zeit stärker gestiegen, sodass die Armen noch weiter abgehängt wurden. Wenn die Höhe des Bürgergeldes zum politischen Zankapfel wird, wie es aktuell der Fall ist, werden die Armen bekämpft, nicht jedoch die Armut.
Soziale Teilhabe sichern und Quartiere stärken
In Bremen und Bremerhaven sichern zahlreiche Projekte und Sozialangebote die gesellschaftliche Teilhabe in den Quartieren. Sie sind ebenso wichtig wie die materielle Existenzsicherung. Angesichts der Armut muss diese wichtige soziale Infrastruktur erhalten und finanziell abgesichert werden.
Einführung eines Klimagelds
Ab 2027 gilt eine neue CO2-Bepreisung, die zu steigenden Energiepreisen führen wird. Das belastet Menschen mit wenig Geld besonders stark. Die Bundespolitik muss deshalb zügig ein einfach umsetzbares, pauschales Pro-Kopf-Klimageld als gerechten sozialen Ausgleich einführen.
Vermögenssteuer einführen
In Deutschland wird ein großer Teil der (großen) privaten Vermögen nicht für die notwendigen Zukunftsinvestitionen genutzt. Die Bundesregierung muss daher zunächst die Grundlagen dafür schaffen und anschließend eine gerechte Vermögenssteuer einführen.
Armut und Sozialleistungsbezug in Bremen
In Bremen und Bremerhaven sind besonders viele Menschen von Armut betroffen und auf Bürgergeld angewiesen – im Vergleich der Bundesländer und mit ähnlich großen Städten. Im Jahr 2024 war jeder vierte Haushalt durch Armut gefährdet. Für Einpersonenhaushalte lag die Armutsgrenze bei 1.381 Euro, für Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren bei 1.795 Euro – immer gemessen der 60-Prozent-Grenze vom mittleren (Median-)Einkommen. In all diesen durch Armut gefährdeten Haushalten lebten insgesamt 177.000 Erwachsene und Kinder.
Arm trotz Arbeit und Niedrigverdiener*innen
Im Land Bremen verdienten 58.000 Beschäftigte weniger als 13,04 Euro pro Stunde (2023). Von ihnen schaffte ein Teil in den vergangenen Jahren durchaus den Schritt in eine Erwerbstätigkeit, manche jedoch als sogenannte Aufstocker*innen nicht aus dem Leistungsbezug heraus. Trotz der großen Gruppe von Armutsbetroffenen und Niedrigverdiener*innen hat Bremen als Industriestandort gleichzeitig viele gut abgesicherte Beschäftigte mit vergleichsweise hohen (Tarif-)Löhnen – etwa im Hafen, in der Automobilwirtschaft oder in der Luft- und Raumfahrt. Die Gegensätze von Armut und Wohlstand sind entsprechend ausgeprägt.
Das zeigt sich auch an der wachsenden Spreizung zwischen gut situierten Stadtteilen und Ortsteilen, in denen besonders viele Menschen mit wenig Geld leben. Bei Letzteren handelt es sich um klassische Arbeiterquartiere und Großwohnsiedlungen, in die in den vergangenen Jahren immer weitere Menschen vor allem aus Kriegs- und Krisenregionen zugezogen sind. In Blumenthal, Ohlenhof, Gröpelingen, Lindenhof und Tenever war 2024 fast jede*r Dritte auf Bürgergeld angewiesen, in Lüssum-Bockhorn, Huchting, Grohn, der Bahnhofsvorstadt, Burgdamm und in der Vahr jede*r Vierte.
Der größere Teil der Bürgergeldempfänger*innen ist nicht arbeitslos
Trotz der vielfältigen Krisen nach der Corona-Pandemie benötigten 2024 nur wenig mehr Menschen Sozialleistungen als 2020. Die Gesamtzahl der Menschen im Leistungsbezug blieb weitgehend stabil. Lediglich die Zahl der älteren Menschen, die staatliche Unterstützung benötigen, ist gestiegen. Dazu zählen Menschen, deren Renten unter dem Existenzminimum liegen sowie Personen, die aufgrund von Krankheiten erwerbsgemindert sind.
Angesichts der erneuten Debatten um die Kosten für das Bürgergeld muss betont werden: Der größere Teil der Empfänger*innen ist erwerbstätig (Aufstocker*innen) oder steht dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Die sogenannten Aufstocker*innen sind trotz Arbeit arm, die meisten von ihnen arbeiten in Teilzeit oder in Minijobs. Ihre Zahl ging in der Stadt Bremen in den vergangenen Jahren zurück.
Die 6. Bremer Armutskonferenz: Folgen des Klimawandels
In der Stadt Bremen finden aufgrund der weitverbreiteten Betroffenheit durch Armut seit 2013 regelmäßig Armutskonferenzen statt. Bei der 6. Armutskonferenz im Frühjahr 2025 ging es erstmals um die Folgen der Klimakrise für Menschen mit wenig Geld. Für Deutschland ist nachgewiesen, dass Menschen aus der ärmeren Hälfte der Bevölkerung das Klima 15-mal weniger belasten als diejenigen, die zum reichsten Prozent gehören. Von Armut betroffene Menschen leiden jedoch stärker unter den Folgen des Klimawandels. Viele von ihnen leben in Wohnvierteln mit wenigen Grünflächen und schlecht gedämmten Gebäuden. Diese sind im Sommer zu heiß und im Winter kalt, was hohe Energiekosten verursacht. Starke Belastungen durch Hitze betreffen in Bremen vor allem Menschen in Ortsteilen wie Gröpelingen, Oslebshausen, Lüssum, Grohn, Blumenthal, Hemelingen, Hastedt, Kirchhuchting, Neuenland, Tenever und in der Bahnhofsvorstadt. Dort ist eine sozial sensible und vorausschauende Klimapolitik auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Armutsfolgen.
Mitglieder des Initiativkreises der Bremer Armutskonferenz
- Der Paritätische Bremen, Arbeitnehmerkammer Bremen, Landesvereinigung für Gesundheit (LVG & AFS Nds. HB e. V.), Bremer Volkshochschulen (VHS), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonisches Werk, Bremer Caritasverband, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Bremer Kinderschutzbund, Bremer Quartiersmanager*innen
- Kooperationspartner*innen: Bremer Energie-Konsens GmbH, VCD Landesverband Bremen, denkhausbremen, BUND Bremen (Stand 12/2024)
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Ihr Kontakt

Politikberatung
Thomas Schwarzer
Referent für kommunale Sozialpolitik


