Hochschulpolitik

Wie sich die Anforderungen an die Hochschulen wandeln und welchen Einfluss das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf die Qualität von Forschung und Lehre hat.

Das Land Bremen ist ein attraktiver Hochschul- und Wissenschaftsstandort. Gleichzeitig gelten die Hochschulen seit Jahren als unterfinanziert, der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften wächst und damit steigen auch die Anforderungen an die Hochschulen weiter. Hochschulpolitische Entscheidungen des Landes haben entscheidende Auswirkungen auf die Zukunft des Wissenschaftsstandorts. Die Arbeitnehmerkammer setzt sich insbesondere für passende Studienangebote der heutigen und zukünftigen Fachkräfte, eine ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen sowie gute Beschäftigungsbedingungen an bremischen Hochschulen ein.

Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften am Arbeitsmarkt wächst

Der Bedarf an Expert*innen am Bremer Arbeitsmarkt wird sich in Zukunft deutlich erhöhen. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Arbeitnehmerkammer beauftragte Studie des Centers für Wirtschaftspolitische Studien (CWS) der Leibniz Universität Hannover. Im Rahmen des Projekts wurde die Wirtschaftsstruktur des Landes Bremen analysiert und mit dem hiesigen Studienangebot verglichen. Zudem wurden zukünftige Fachkräftebedarfe hergeleitet.

Hochschulen orientieren sich an regionaler Wirtschaft

Hinsichtlich des Angebots sind die Bremer Hochschulen mit ihrem naturwissenschaftlich-technischen Fokus stark auf die regionale Wirtschaftsstruktur ausgerichtet. Insgesamt wird die hohe Passfähigkeit zu den Clustern Maritime Wirtschaft und Logistik, Luft- und Raumfahrt, Windenergie und Automotive sowie zur Branche der Nahrungs- und Genussmittelindustrie positiv bewertet. Die Bremer Hochschulen tragen mit ihrem Angebot gegenwärtig entscheidend zur Deckung des Fachkräftebedarfs durch akademischen Nachwuchs bei.

Bedarfe weichen vom derzeitigen Angebot ab

Ein anderes Bild ergibt sich für die prognostizierten Bedarfe. Die Studie wagt hier mit eigenen Berechnungen und gestützt auf Erhebungen des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit einen Blick in die Zukunft. Durch eine vergleichsweise schwache Beschäftigungsentwicklung in der Vergangenheit weist Bremen einen gealterten Arbeitsmarkt auf. Dadurch ergibt sich bereits in naher Zukunft ein hoher Bedarf an akademisch ausgebildeten Arbeitskräften. Bis 2030 müssen im Land Bremen fast 24.700 Expert*innen hinzugewonnen werden. Die Bedarfe sind besonders hoch bei Ingenieur*innen und Techniker*innen, in Erziehung und Lehre, in den Gesundheits- und Sozialberufen sowie in Informatikberufen.

Mehr Internationalisierung

Auf der Grundlage dieser Analysen entwickelt die Untersuchung mehrere Handlungsfelder für das Land und die Hochschulen. Um die zukünftigen Bedarfe zu decken, wird unter anderem empfohlen, die bislang erfolgreiche Internationalisierungsstrategie der Hochschulen weiterzuverfolgen, die akademische Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen auszubauen, akademische Weiterbildung zu fördern sowie duale Studiengänge zu stärken. Zuletzt wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen für einen mittel- und langfristigen Ausbau des Studienangebots nachhaltig gesteigert werden muss.

Finanzierung der Bremischen Hochschulen

Der Wissenschaftsrat wies bereits 2013 in seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Bremer Hochschulsystems – trotz hoher Leistungsstärke – auf eine dramatische Unterfinanzierung hin. Befristung und Unsicherheit prägen die Beschäftigungssituation an den Hochschulen. Gewerkschaften und Arbeitnehmerkammer fordern deshalb seit Langem eine Erhöhung der Grundfinanzierung und bessere Beschäftigungsbedingungen.

Keine Planungssicherheit

Denn ein Mittelaufwuchs der Hochschulen ist dringend notwendig, um die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen tatsächlich zu bewältigen. Außerdem lassen die aktuellen Bedingungen nicht die notwendigen und gewünschten innovativen Impulse zu. Die Hochschulen haben keine Planungssicherheit. Sie brauchen jedoch eine deutliche Erhöhung der Grundfinanzierung, um auch in den nächsten Jahren wettbewerbsfähig zu bleiben und Qualität in Forschung und Lehre zu sichern. Die kommenden Haushalte müssen daher zwingend die bereits vorhandenen Defizite ausgleichen, um die Leistungsstärke der Hochschulen zu erhalten, den Wissenschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Bremer Hochschulen nicht zu gefährden. Die Politik muss in den kommenden Haushaltsverhandlungen einen Schwerpunkt auf die Wissenschaft legen.

Bedenkliche Abhängigkeit von Drittmitteln

Die gelobten Spitzenwerte bei der Drittmitteleinwerbung im Land Bremen sind angesichts der Haushaltslage verständlich, aber gleichzeitig bedenklich. Ein Ungleichgewicht zwischen Grund- und Drittmitteln gefährdet den langfristigen Erfolg der Hochschulen und hat drastische Konsequenzen für das Personal, da mit Drittmitteln nicht langfristig geplant werden kann.

Beschäftigung an Bremischen Hochschulen

Beschäftigung in der Wissenschaft drückt sich durch viele aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit teilweise kurzen Laufzeiten aus. Sie wird deshalb auch immer wieder als „prekär“ bezeichnet. Diese Beschäftigungsbedingungen an den staatlichen Hochschulen sind in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert worden. Mit Verweis auf ihre Arbeitsbedingungen fordern Beschäftigte im wissenschaftlichen Mittelbau und Beschäftigtenvertretungen umfassende Reformen.

Unsichere Lebensplanung durch Kettenbefristungen

Im Land Bremen sind insgesamt 88,6 Prozent des Personals im wissenschaftlichen Mittelbau an den vier staatlichen Hochschulen befristet beschäftigt. Bundesweit liegt der Anteil bei 81,2 Prozent. Befristete Verträge mit kurzen Laufzeiten und damit einhergehende Unsicherheiten in der Lebensplanung sowie Überstunden und Forschung in der Freizeit sind Alltag für viele Wissenschaftler*innen. Darüber hinaus sind die Karriereaussichten begrenzt. Eine unbefristete Vollzeitstelle unterhalb der Professur gibt es viel zu selten. Die Chancen, eine der begehrten Professuren zu ergattern, gelten ebenfalls als gering. Diese Strukturen wirken sich entscheidend auf die Karriere- und Familienplanungen der Beschäftigten aus. 

Frauen sind unterrepräsentiert

Dadurch sind besonders Frauen benachteiligt. Vor allem in der höchsten Karrierestufe sind sie unterrepräsentiert. Das Phänomen der „Leaky Pipeline“ („undichte Leitung“) beschreibt in der Wissenschaft einen sinkenden Frauenanteil auf den verschiedenen Karrierestufen: Insbesondere auf Professuren sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Das liegt zum einen daran, dass wesentliche Karriereschritte, die für eine Professur qualifizieren, in der Regel zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr stattfinden und somit mit der Familienphase zusammenfallen. Dies ist besonders für Frauen eine Herausforderung, denn sie tragen nach wie vor die Hauptverantwortung für Kinder und Haushalt.

Frauen in der Wissenschaft oft kinderlos

Umgekehrt bleiben Wissenschaftlerinnen und vor allem Professorinnen häufiger kinderlos als Frauen in anderen Berufen. Darüber hinaus sind auch die geforderte zeitliche und örtliche Flexibilität und die große Zahl befristeter Stellen Gründe dafür, dass Frauen sich nach dem Studium beziehungsweise der Promotion außerhalb des Wissenschaftssektors orientieren. 

Auswirkungen auf Qualität von Forschung und Lehre

Die fehlende Planungssicherheit ist belastend für das wissenschaftliche Personal. Bessere Beschäftigungsbedingungen sind nicht nur ein zentrales Fundament für mehr Berufszufriedenheit und die individuelle Lebensgestaltung. Sie sind darüber hinaus existenziell, um den Erfolg in Forschung und Lehre und die Qualität des Wissenschaftssystems insgesamt nachhaltig zu sichern. Es braucht folglich eine Trendwende hin zu mehr unbefristeten Arbeitsverhältnissen, vor allem nach Abschluss der Promotion.

Problem Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ursächlich für die befristeten Beschäftigungen in der Wissenschaft ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Seit 2007 schafft es ein Sonderbefristungsrecht für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an den Hochschulen sowie die Beschäftigten an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Erstens können wissenschaftliche Mitarbeiter*innen maximal sechs Jahre vor und höchstens sechs Jahre nach dem Abschluss einer Promotion (sogenannte Postdoc-Phase), also maximal zwölf Jahre, befristet beschäftigt werden. Zweitens ist eine Befristung auch über Drittmittel möglich, sodass theoretisch beliebig viele Befristungen denkbar sind – auch über die zwölf Jahre hinaus. Die Arbeitnehmerkammer spricht sich für eine grundlegende strukturelle Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf Bundesebene aus.

Mehr Dauerstellen dringend nötig

Eine Reform des WissZeitVG allein kann das Problem jedoch nicht lösen. Bund und Länder müssen gemeinsam die Struktur der Hochschul- und Forschungsfinanzierung verändern, denn nur so kann unbefristete Beschäftigung geschaffen und die Qualität in Lehre und Forschung aufrechterhalten werden. Eine Erhöhung der Grundmittel muss verbindlich und überprüfbar an den Ausbau von Dauerstellen geknüpft werden. Es braucht daneben Maßnahmen, die Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ernsthaft verpflichten, mehr Dauerstellen neben und unterhalb der Professur zu schaffen, Karrierewege neu zu gestalten und eine vorausschauende Personalentwicklung zu betreiben.

Ein Rahmenkodex für gute Beschäftigung an Bremens Hochschulen

Der im November 2016 unterzeichnete Rahmenkodex „Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen” wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Gewerkschaften, Personalräten, Arbeitnehmerkammer, dem Kollegiumsrat der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bremen und den Frauenbeauftragten mit der Senatorin für Wissenschaft und den Leitungen der Hochschulen verhandelt. Er wird als eine Selbstverpflichtung der Hochschulen für eine bessere Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse verstanden und soll größere Transparenz und Planbarkeit, insbesondere bei befristetet Beschäftigten, schaffen.

Kodex muss an Gesetzeslage angepasst werden

Seine Vereinbarung, Evaluation und Weiterentwicklung ist 2017 ins Bremische Hochschulgesetz aufgenommen worden. Mit der Evaluation des Rahmenkodex liegen wichtige und richtige Empfehlungen vor, auf deren Basis nun die Weiterentwicklung des Kodex erfolgen soll. Nun gilt es den Kodex an aktuelle Herausforderungen und Bedarfe der Beschäftigten anzupassen und auf Umsetzungsdefizite zu reagieren. So steht beispielsweise die Anpassung an geltende Gesetzeslage an: Neue Personalkategorien aus dem Hochschulgesetz sollten sich zukünftig auch im Rahmenkodex wiederfinden.

Der Realitäts-Check

Weiterhin ist mit der Weiterentwicklung die Erwartung verknüpft, ein politisches Signal zu setzen. Die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren in der Promotionsphase ist zum Beispiel nicht mehr angemessen, sie sollte mindestens vier Jahre betragen. Mit deutlichen Verbesserungen können die bremischen Hochschulen ein Leuchtturm sein und sich dadurch im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte hervorheben.

Ihr Kontakt

Politikberatung

Jessica Heibült

Referentin für Bildungs- und Hochschulpolitik

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