Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung

Gute Weiterbildung nützt der Wirtschaft ebenso wie jedem Individuum. Deswegen müssen Angebote und Möglichkeiten zur Weiterbildung stets weiterentwickelt werden.

Weiterbildung

Für Arbeitnehmende hat Weiterbildung eine zentrale Bedeutung: Sie ermöglicht gesellschaftliche und berufliche Teilhabe, verbessert die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und fördert die persönliche Entwicklung. Gut organisierte Weiterbildung ermöglicht berufliche Ein-, Um- und Aufstiege und fördert Fertigkeiten, die in Zeiten von zunehmender Digitalisierung, der wirtschaftlichen Transformation sowie des demografischen Wandels dringend benötigt werden. Die stets weiterzuentwickelnden Angebote müssen allen Interessierten den Zugang zu Weiterbildung und lebenslangem Lernen ermöglichen.

Bremen hat eine vielfältige Weiterbildungslandschaft mit Angeboten auf verschiedenen Stufen – Aufstiegsfortbildungen, Umschulungen, Nachqualifizierungen oder Grundbildungsangeboten – und in verschiedenen Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Land. Die Finanzierung ist abhängig von zahlreichen Regelungen und schwankenden Haushalten.

Das Angebot adressiert viele Zielgruppen. Der Zugang zu Weiterbildung ist trotzdem äußerst ungleich verteilt. So zeigt unsere Beschäftigtenbefragung, dass sich Beschäftigte mit beruflichem oder universitärem Abschluss deutlich häufiger weiterbilden als diejenigen ohne beruflichen Abschluss. Von diesen haben in den letzten beiden Jahren vor der Befragung nur zwei Fünftel an einer Weiterbildung teilgenommen. Auch haben Menschen, die in einfachen Tätigkeiten arbeiten, deutlich seltener an Weiterbildungen teilgenommen als diejenigen, die einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen. Bei der Teilnahme an längerfristigen Weiterbildungen gibt es zudem einen deutlichen Gender Gap: Während bei fast jedem dritten Mann die wichtigste Schulung länger als fünf Tage dauerte, traf dies nur auf jede fünfte Frau zu.

Dass Weiterbildungschancen ungleich verteilt sind, verschärft bestehende Ungleichheiten am Arbeitsmarkt, etwa zwischen Frauen und Männern oder zwischen Fachkräften und Geringqualifizierten. Dadurch werden auch die Möglichkeiten beruflicher Auf- oder Umstiege maßgeblich bestimmt. Gerade angesichts der vielfältigen Wandlungsprozesse in der Arbeitswelt benötigen Beschäftigte Anpassungsqualifizierungen, um ihre bisherige Tätigkeit weiterhin ausführen zu können. Wenn Jobs wegfallen, sind langfristige und abschlussbezogene Weiterbildungen wie Umschulungen erforderlich.

Insbesondere Menschen ohne beruflichen Abschluss benötigen Weiterbildung. Für sie könnte das Nachholen eines Abschlusses zu einem höheren Einkommen und mehr Beschäftigungssicherheit führen. Ungelernte haben am Arbeitsmarkt kaum Chancen, und das Risiko, arbeitslos zu werden, ist ohne anerkannten Abschluss sechsmal höher.

Ob berufsbegleitende Qualifizierung, Sprachförderungen oder der Weg zum beruflichen Abschluss – Teilhabe am Arbeitsmarkt muss praktisch organisiert und politisch gewollt sein.
Peer Rosenthal
Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen

Unsere Forderungen

Wir fordern eine Weiterbildungspolitik, die allen Menschen den Zugang zu Weiterbildung ermöglicht. Das Recht auf Bildung darf nicht mit dem Schul- oder Berufsabschluss enden. Weiterbildungsangebote müssen so gestaltet sein, dass sie Zugangschancen gerecht verteilen. Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Transformation darf niemand auf der Strecke bleiben, weil der Berufsabschluss veraltet ist oder gar nicht erst vorhanden.

Arbeitslose müssen durch Qualifizierung und Beratung dabei unterstützt werden, neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit beruflicher Perspektive zu finden. Menschen ohne Berufsabschluss müssen durch Qualifizierungen gestärkt werden – dabei muss konsequent darauf hingearbeitet werden, dass sie einen Berufsabschluss erreichen können.

Insgesamt müssen Weiterbildungen berufliche Um- und Aufstiege durch Bildungsketten ermöglichen, auskömmlich finanziert sein und durch unabhängige Beratungen begleitet werden. Förderlücken, die auf der Bundesebene bestehen, müssen abgebaut und zuvor auf Landesebene ausgeglichen werden.

Geförderte Weiterbildung für Beschäftigte

Die jüngsten Reformen der Weiterbildungsgesetze haben zu einer Stärkung der Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte geführt. Dies beinhaltete die Förderung der betrieblichen Weiterbildung An- und Ungelernter, die Einführung von Prämien für abschlussbezogene Weiterbildungen bei erfolgreichen Zwischen- und Abschlussprüfungen, das Recht auf eine Weiterbildungsberatung sowie die Erhöhung von Zuschüssen zu betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Zudem wurde jüngst mit dem Qualifizierungsgeld ein neues Instrument eingeführt: Für Beschäftigte kann während einer Weiterbildung in besonders von der Transformation betroffenen Betrieben eine Absicherung in Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt werden.

Trotz dieser erfreulichen Fortschritte führt die strukturelle Transformation der Wirtschaft zu steigenden Weiterbildungsbedarfen von Arbeitnehmenden. Vor allem länger andauernde Weiterbildungen sind für Beschäftigte kaum zu realisieren, wenn sie dabei nicht vom Arbeitgeber unterstützt und in der Phase der Weiterbildung auskömmlich finanziell gefördert werden.

Unsere Forderungen

Das Recht auf Weiterbildung muss gestärkt werden, da Beschäftigte derzeit noch zu stark von ihrem Arbeitgeber abhängig sind, wenn sie eigeninitiativ eine Weiterbildung absolvieren möchten. Daher setzen wir uns für eine Bildungs(teil)zeit und ein Bildungszeitgeld ein. Dieses soll während einer Weiterbildung Lebensunterhalt sowie Weiterbildungskosten decken, insbesondere für Geringverdienende.

Weiterbildungen dürfen nicht mit zu hohen finanziellen Hürden für Teilnehmende verbunden sein. Ein zentrales Instrument der Weiterbildungsförderung auf Landesebene ist der Qualifizierungsbonus, der Arbeitnehmende zusätzlich finanziell unterstützt, die einen Berufsabschluss nachholen und an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung teilnehmen. Der Qualifizierungsbonus sollte über die aktuelle Förderung hinaus verstetigt werden.

Angebote der berufsbegleitenden Qualifizierung sollten so ausgestaltet sein, dass sie sich an den Lebensumständen und Bedarfen der Teilnehmenden orientieren. Menschen mit geringer formaler Qualifikation, zugewanderte Fachkräfte oder Teilzeitbeschäftigte benötigen flexible Angebote, die sich mit familiären Verpflichtungen und dem Arbeitsalltag vereinbaren lassen.

Beschäftigte brauchen Zugang zu einer qualifizierten und unabhängigen Weiterbildungsberatung, die über Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten aufklärt und die auch Prognosen zum Arbeitsmarkt und zur Qualifikationsnachfrage berücksichtigt.

Solange es noch kein Recht auf Weiterbildung gibt, fehlt Beschäftigten in un- oder angelernten Tätigkeiten finanzielle Unterstützung, die zur Fachkraft aufsteigen wollen, aber keinen Anspruch auf Aufstiegs-BAföG haben. Sie sind auf ein Landesprogramm „Aufstieg zur Fachkraft“ angewiesen. Es wurde 2023 im Koalitionsvertrag beschlossen und muss dringend umgesetzt werden.

Nachqualifizierung

Die Nachqualifizierung ist für Menschen ohne Berufsabschluss oder am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikation ein entscheidender Weg, um einen beruflichen Abschluss und damit die Chancen auf gute Beschäftigung zu erlangen. Sie kann auch dazu dienen, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmenden zu sichern, da bestimmte Berufe und Qualifikationen besonders in Zeiten von Digitalisierung oder Automatisierung schnell an Relevanz verlieren. Wenn Arbeitnehmende neue Fähigkeiten entwickeln und diese durch Abschlüsse auch dokumentieren können, verringert sich ihr Risiko, in (Langzeit-)Arbeitslosigkeit abzurutschen. Gerade für Menschen, deren berufliche Tätigkeiten leicht durch neue Technologien ersetzbar sind, gewinnt Weiterbildung so an Bedeutung. In Zeiten des Fachkräftemangels kann die Nachqualifizierung von Beschäftigten ohne Abschluss zudem zu einer wichtigen Ressource am Arbeitsmarkt werden.

Dabei gibt es unterschiedliche Wege der Nachqualifizierung, etwa Umschulungen oder Teilqualifikationen mit anschließender Externenprüfung. Wichtig ist, dass Angebote der Nachqualifizierung auch wirklich zum Berufsabschluss führen, der die Chancen für eine dauerhafte Integration in stabile, gut bezahlte und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verbessert.

Im Land Bremen sind branchenübergreifend 58.640 sozialversicherte Beschäftigte un- oder angelernt tätig. Das ist etwa jede*r sechste sozialversicherte Beschäftigte. Hinzu kommen viele arbeitslose Menschen, die eine Helfertätigkeit suchen: Im Jahresdurchschnitt 2024 waren das über 25.000 Personen. Helfer*innen haben ein hohes Risiko, arbeitslos zu bleiben, wenn sie im Zuge des Strukturwandels arbeitslos werden. Gerade weil das Land Bremen schon eine hohe Arbeitslosigkeit hat, sind sie Fachkräften gegenüber bei der Jobsuche im Nachteil. Besonders riskant ist die Lage für etwa ein Drittel der sozialversicherten Helfer*innen, die keinen Berufsabschluss haben sowie für Beschäftigte, deren ausländische Abschlüsse bisher nicht anerkannt sind.

In der Transformation müssen Betriebe neue berufliche Kompetenzen aufbauen. Zugleich reißt der Renteneintritt der gut qualifizierten Babyboomer empfindliche Lücken in die Belegschaften. Die gezielte Nachqualifizierung von Helfer*innen kann beides leisten: betriebliche Bedarfe decken und individuelle Risiken reduzieren. Nachqualifizierung bedeutet: Beschäftigte, die durch un- oder angelernte Tätigkeiten bereits Berufserfahrung gesammelt haben, holen in diesem Berufsfeld einen qualifizierten Abschluss nach. Im Idealfall haben sie schon zertifizierte Weiterbildungen absolviert.

In der Logistik etwa arbeiten viele Helfer*innen im Lagerbereich – zugleich gibt es einen spürbaren Engpass an Fachkräften für Lagerlogistik. Nachqualifizierungen sind jedoch anspruchsvoll. Viele Helfer*innen haben wenig oder lange zurückliegende Lernerfahrung, für viele ist Deutsch die Zweit- oder Drittsprache. Sie müssen auf Einkommen verzichten, wenn die Qualifizierung nicht berufsbegleitend absolviert werden kann. Den Aufwand dafür müssen sie über einen längeren Zeitraum mit der Arbeit und ihrem Privatleben vereinbaren. Betriebe und Politik müssen für angemessene Freistellungen und Förderungen sorgen.

Unsere Forderungen

Nachqualifizierungen sollten noch stärker gefördert werden, wenn sie zum beruflichen Abschluss führen. Gerade Geringverdienende müssen während der Nachqualifizierung auskömmlich unterstützt werden. Damit Teilqualifikationen auch wirklich zum Berufsabschluss führen, müssen sie durch vier Begleitgarantien abgesichert werden.

  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Teilnehmenden für Qualifizierungsmodule freigestellt werden, damit diese tatsächlich auch zum Berufsabschluss führen (Teilnahmegarantie).
  • Für Angebote im Bereich der Teilqualifizierung muss bei unabhängigen Stellen eine verbindliche Weiterbildungsberatung etabliert werden, die Teilnehmende bei der Weiterbildung bis hin zum Berufsabschluss unterstützt (Begleitgarantie).
  • Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter alle Teilqualifizierungen, die zum Erreichen eines vollwertigen Berufsabschlusses notwendig sind, auch tatsächlich fördert. Gleiches gilt für die Externenprüfung (Fördergarantie).
  • Alle Module, die aufeinander aufbauend benötigt werden, um einen vollwertigen Berufsabschluss zu erlangen, müssen tatsächlich auch vor Ort (oder niedrigschwellig) zugänglich sein und von Bildungsträgern angeboten werden (Angebotsgarantie).

Es muss geprüft werden, wie die arbeitsmarktpolitischen Programme des Landes Bremen und seiner Kommunen noch besser mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter verzahnt werden können, damit vor allem Menschen ohne beruflichen Abschluss individuell gefördert und zum Berufsabschluss qualifiziert werden können. Förderlücken müssen dabei geschlossen werden, wie beispielsweise durch den Bremer Weiterbildungsscheck.

Für Menschen, die sich nachqualifizieren möchten, braucht es punktgenaue Unterstützung. Dazu zählen etwa Angebote zum integrierten Fach- und Spracherwerb für Beschäftigte mit Deutsch als Zweit- oder Drittsprache sowie zusätzliche pädagogische Begleitung für Beschäftigte mit wenig Lernerfahrung oder unterbrochenen Bildungsbiografien.

Grundbildung

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Referentin für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

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