Migration und Beschäftigtenvielfalt

Obwohl es nicht so sein sollte: Die Frage, ob eine Person über eine Migrationsgeschichte verfügt, hat auch im Land Bremen deutliche Auswirkungen auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Jede*r vierte Beschäftigte in Bremen verfügt über eine Migrationsgeschichte. Die Beschäftigungsbedingungen sind allerdings oftmals schlechter als die von anderen Beschäftigten.

Unsere Forderungen

Um gute Arbeitsbedingungen zu sichern, fordern wir die Förderung der beruflichen Qualifizierung für alle Beschäftigten, verlässliche Arbeits- und Qualifikationsbedingungen sowie eine Reform des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Personen, die in der jüngeren Vergangenheit nach Deutschland zugewandert sind, sind auf bedarfsgerechte Unterstützungsstrukturen angewiesen. Deswegen fordern wir bedarfsgerechte Sprachkurse, eine vereinfachte Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie Qualifizierungsangebote für Personen ohne Abschluss.

Beschäftigte mit Migrationsgeschichte

Obwohl es nicht so sein sollte: Die Frage, ob eine Person über eine Migrationsgeschichte verfügt, also ob die Person oder mindestens einer ihrer Elternteile nicht in Deutschland geboren wurde oder sie über eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, hat auch im Land Bremen deutliche Auswirkungen auf ihre Arbeitsmarktchancen.

Die Herkunft beeinflusst die Erwerbschancen

Dies bildet sich auch in den Erwerbstätigenquoten ab: 2023 lag diese für Personen mit Migrationsgeschichte bei knapp 63 Prozent, für Personen ohne Migrationsgeschichte hingegen knapp 15 Prozentpunkte höher. Allerdings schrumpft diese Differenz, denn die Erwerbsbeteiligung von Bremer*innen mit Migrationsgeschichte nimmt kontinuierlich zu – allein zwischen 2021 und 2023 stieg ihre Erwerbstätigenquote um 4,5 Prozentpunkte (Menschen ohne Migrationsgeschichte: 1,2 Prozentpunkte). In keinem anderen Bundesland hat sich die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Migrationsgeschichte in den letzten Jahren so positiv entwickelt wie hier.

In Bremen sind Menschen mit Migrationsgeschichte besonders häufig im Gastgewerbe, als Leiharbeitnehmende, im Baugewerbe, der Lagerei oder dem Einzelhandel beschäftigt. Durch Schichtarbeit, unregelmäßige Arbeitszeiten und körperliche Tätigkeiten sind die Arbeitsbedingungen in diesen Branchen besonders herausfordernd – und das bei unterdurchschnittlichen Verdiensten. So liegt der monatliche Nettoverdienst von Beschäftigten mit Migrationsgeschichte im Land Bremen 2025 im Mittel bei 8,6 Prozent (oder auch: 226 Euro) unter dem Verdienst von Personen ohne Migrationsgeschichte.

Qualifizierung und Beschäftigungsbedingungen

Neben der Branche beeinflusst auch das Qualifizierungsniveau der Beschäftigten den Verdienst – denn ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium ist eine (schlecht bezahlte) Beschäftigung als Helfer*in wahrscheinlich. Für Menschen mit Migrationsgeschichte gilt, dass der Anteil derjenigen ohne Ausbildungsabschluss mit 14,3 Prozent fast dreimal so hoch ist wie unter Beschäftigten ohne Migrationsgeschichte (5,4 Prozent). Zwar gelten Ausbildungsabschlüsse als ein Garant für bessere Beschäftigungsbedingungen – für Personen mit Migrationsgeschichte zahlen sie sich aber nicht in jedem Fall aus: Jede*r Dritte von ihnen gibt in der Beschäftigtenbefragung der Arbeitnehmerkammer „Koordinaten der Arbeit im Land Bremen 2025“ an, für die ausgeübte Tätigkeit überqualifiziert zu sein. Unter den Beschäftigten ohne Migrationsgeschichte trifft dies nur auf jede*n Fünfte*n zu.

Die berufliche Situation von Menschen mit Migrationsgeschichte ist zudem besonders oft von Unsicherheiten gekennzeichnet. Gut elf Prozent von ihnen sind befristet beschäftigt – und auch darüber hinaus sehen sie ihre Arbeitsplätze als deutlich unsicherer an als Beschäftigte ohne Migrationsgeschichte. Jede*r achte von ihnen sorgt sich in (sehr) hohem Maße vor einer Kündigung durch die Arbeitgeberin (bei den Beschäftigten ohne Migrationsgeschichte trifft dies auf jede*n neunzehnte*n zu). Mit gut 13 Prozent sind fast doppelt so viele Beschäftigte mit wie ohne Migrationsgeschichte in (sehr) hohem Maße besorgt, dass ihr Arbeitsplatz durch die Digitalisierung wegfallen könnte.

Bildungschancen

Die Überrepräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Branchen mit herausfordernden Arbeitsbedingungen ist dabei nicht allein auf individuelle Bildungs- und Berufswahlentscheidungen zurückzuführen, sondern bildet auch Zugangsbeschränkungen ab. So sind schon die Bildungschancen von Kindern mit und ohne Migrationsgeschichte nicht gleich, was sich direkt auf ihre Ausbildungsoptionen auswirkt. Für Menschen mit eigener Migrationsgeschichte, die ihre (Aus-)Bildung im Ausland durchlaufen haben, gilt zudem oft, dass diese Kompetenzen nicht übertragbar sind. Um qualifikationsadäquat beschäftigt zu werden, sind sie darauf angewiesen, dass ihnen bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Spracherwerb geboten werden und sie Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen erhalten.

Diskriminierung in der Arbeitswelt

Neben Qualifizierungsaspekten wirken auch gesellschaftliche Faktoren einschränkend: Kompetenzzuschreibungen und Erwartungen darüber, welche beruflichen Positionen für bestimmte Personengruppen angemessen sind, beeinflussen das individuelle Handeln – und auch fehlende Vorbilder leisten einen Beitrag dazu, dass Menschen mit Migrationsgeschichte in Branchen wie dem öffentlichen Dienst oder dem Bereich Finanzen und Versicherungen unterrepräsentiert sind.

Außerdem sind Menschen mit Migrationsgeschichte einem besonderen Risiko ausgesetzt, diskriminiert zu werden – insbesondere auf dem Arbeitsmarkt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das vor Diskriminierungen schützen soll, kann hier noch nicht die benötigte Wirkung entfalten, vor allem weil die Rechtsdurchsetzung erschwert ist. Doch für einen besseren Schutz vor Diskriminierung ist Bremen nicht auf den Bund angewiesen. Denn durch den Beschluss eines Landesantidiskriminierungsgesetzes, wie Bremen es sich für die Legislatur 2023–2027 vorgenommen hat, könnten Betroffenen neue Möglichkeiten eröffnet werden, ihre Rechte durchzusetzen.

Transferleistungen und Altersarmut

Geringere Verdienste und unsichere Beschäftigungsverhältnisse schränken nicht nur die Lebensgestaltung ein, sondern erhöhen auch die Gefahr, von ergänzenden Transferleistungen abhängig zu sein. Auf lange Sicht droht eine niedrige Rente, die das Risiko von Altersarmut erhöht. Nicht nur, um ihre Verdienstmöglichkeiten zu verbessern, sind Beschäftigte mit Migrationsgeschichte auf berufliche Qualifizierungsangebote angewiesen. Durch die belastenden Arbeitsbedingungen geht ein gutes Drittel von ihnen nicht davon aus, die aktuelle Tätigkeit bis zur Rente ausüben zu können – für einen gelingenden Umstieg brauchen sie bedarfsgerechte Angebote. Diese müssen der Maxime folgen, Aufstiege zu ermöglichen und Abstiege zu verhindern und entsprechend auf eine qualifizierte Beschäftigung vorbereiten. Dabei sollten zukunftsfähige Branchen fokussiert und so auch Beschäftigte adressiert werden, die ihren Arbeitsplatz (beispielsweise durch die Digitalisierung) gefährdet sehen.

Zugewanderte Beschäftigte

Beschäftigte nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind eine Teilgruppe der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte. In den meisten Fällen gilt, dass sie nicht in Deutschland geboren wurden, oft auch, dass sie erst als (junge) Erwachsene eingereist sind – und Bildungserfahrungen und -abschlüsse im Herkunftsland erworben haben. Für den Arbeitsmarkt sind sie von herausragender Bedeutung.

Deutschland braucht Zuwanderung

Ohne eine Nettozuwanderung von 400.000 Personen pro Jahr lässt sich die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter nicht halten. Welche Bedeutung ausländische Beschäftigte bereits heute auch für den Arbeitsmarkt im Land Bremen haben, zeigt ein Blick in die Daten.

Zugewanderte aus Asylherkunftsländern

Das Beschäftigungswachstum der letzten zehn Jahre geht größtenteils auf Personen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zurück – und dabei insbesondere auch auf geflüchtete Personen aus den Asylherkunftsländern. Ein Viertel des Anstiegs der Beschäftigungen von Personen aus dem Ausland ist auf sie zurückzuführen. Die Zahl der Beschäftigten aus den Asylherkunftsländern hat sich in den vergangenen zehn Jahren entsprechend fast verzehnfacht: Mitte 2024 gingen 8.000 Personen aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia oder Syrien im Land Bremen einer sozialversicherten Beschäftigung nach.

Ihr Potential zur Sicherung des Fach- und Arbeitskräftebedarfs in den Blick zu nehmen, ist besonders wichtig, weil sie bereits in Bremen oder dem Umland leben. Ihre Integration in Arbeit dient somit nicht nur dem lokalen Arbeitsmarkt und bietet ihnen berufliche Perspektiven, sondern trägt ebenso zur Teilhabe der Zugewanderten bei, denn Erwerbsarbeit bedingt die soziale Integration äußerst positiv.

Erwerbsmigration

Doch in Bremen arbeiten nicht nur immer mehr Geflüchtete. Auch die Zahl der Personen, die gezielt zur Erwerbsarbeit einreisen, steigt. Unternehmen werben gezielt Personen aus dem Ausland an, um ihren Fachkräftebedarf zu decken. Andere reisen auf eigene Initiative ein und suchen sich hier eine Beschäftigung.

Flucht- oder Erwerbsmigration: wichtige Unterschiede

Egal ob sie angeworben werden oder zum Zweck der Beschäftigungssuche einreisen: Erwerbsmigrant*innen können ihre Einreise sorgfältig vorbereiten, indem sie etwa die Sprache des Ziellandes lernen, die Anerkennung ihrer Qualifikationen in die Wege leiten, Wohnraum und gegebenenfalls auch eine Beschäftigung suchen – wohingegen eine Flucht ungeplant und ungewollt erfolgt. Je nach Situation im Herkunftsland der Geflüchteten können offizielle Dokumente oft nicht mehr ausgestellt oder mitgeführt werden.

Dass die Arbeitsmarktintegration nicht-deutscher Personen unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen erfolgt, zeigt sich auch in den Daten. So arbeiteten Personen aus den Asylherkunftsländern 2024 mit 45 Prozent besonders oft auf Helfer*innenniveau – bedingt auch dadurch, dass knapp die Hälfte von ihnen keinen (anerkannten) Berufsabschluss hat. Von den Beschäftigten nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht aus den Asylherkunftsländern stammen, sind knapp 40 Prozent auf Helfer*innenniveau tätig. Da sie nur zu einem guten Viertel nicht über einen (anerkannten) Berufsabschluss verfügen, liegt für sie jedoch der Schluss nahe, dass sie vermehrt unterwertig beschäftigt sind. Eine mögliche Erklärung ist, dass ihre Abschlüsse (noch) nicht anerkannt sind. Ebenso gilt jedoch: Zugangsbarrieren wirken für sie häufiger noch stärker als für Beschäftigte mit Migrationsgeschichte, die schon lange in Deutschland leben oder hier geboren wurden. Zudem ist ihr Risiko, Diskriminierungen zu erfahren, besonders hoch.

Während jede*r achte Beschäftigte aus einem Nicht-Asylherkunftsland von den vergleichsweise guten Beschäftigungsbedingungen in der Industrie profitiert, ist es unter den (meist) Geflüchteten nur jede*r vierzehnte. Dafür arbeitet jede*r sechste von ihnen in der Arbeitnehmendenüberlassung, was nur auf jede zehnte Person aus einem anderen Herkunftsland zutrifft.

Auch die hohe Zahl von Personen aus den Asylherkunftsländern, die in der Leiharbeit tätig ist, deutet auf Nachteile im Arbeitsleben hin: Tätigkeiten in der sogenannten Leiharbeit gehen häufig mit niedrigen Löhnen, fehlenden beruflichen Perspektiven und einer weniger ausgeprägten sozialen Integration einher –  Personen aus den Asylherkunftsländern sind von diesen prekären Verhältnissen besonders betroffen. Um ihnen faire Chancen zu bieten und ihre Potenziale zu nutzen, müssen die Rahmenbedingungen dafür gegeben sein: durch Möglichkeiten zum Sprach- und Qualifikationserwerb sowie schnelle Anerkennungsverfahren.

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