Entlohnung und Einkommen im Land Bremen

Vom Gender Pay Gap über rückläufige Tarifbindung bis hin zum Mindestlohn: Wer verdient wie viel? Wie die Einkommensverteilung verbessert werden kann

Worum es geht

Was verdienen die Menschen in Bremen? Wie wirkt der Mindestlohn und wie steht es um die Tarifbindung? Welche Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen und Berufsgruppen gibt es? Welche Bedeutung hat der Niedriglohnsektor? Und welche Faktoren bedingen ein höheres Entgelt?

Anpacken – aber wo? Unsere Forderungen

Gender Pay Gap

Eine der augenscheinlichsten Ungleichheiten im Bereich der Einkommen ist die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern – der Gender Pay Gap. Dieser muss zügig geschlossen werden. Die Ansatzpunkte sind dabei vielfältig: Die Politik ist auf Bundes- und Landesebene gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine gerechte Arbeitsteilung zu ermöglichen. Um alte Rollenmodelle aufzubrechen, braucht es Arbeitszeitmodelle, die für alle Geschlechter die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgeverantwortung praktikabel machen.

Entgelttransparenz

Arbeitnehmerinnen müssen leichter gegen Lohndiskriminierung vorgehen können. Denn das 2017 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz wirkt nicht genug/genügt nicht. Die 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationale Gesetzgebung anzupassen: Sie sieht etwa umfangreiche Auskunfts- und Berichtspflichten vor: Anders als bisher haben Beschäftigte unabhängig von der Unternehmensgröße Anspruch darauf, über das Entgelt von Vergleichspersonen informiert zu werden. Und bereits ab 100 Beschäftigten müssen Unternehmen regelmäßig und proaktiv über geschlechterbezogene Entgeltunterschiede berichten. Um sicherzustellen, dass Entgeltgleichheit in Deutschland Realität wird, muss die Richtlinie zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden.

Kinderbetreuung

Auf Landesebene muss ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung jedem Elternteil eine Vollzeittätigkeit ermöglichen. Dass die Politik vor Ort nicht machtlos ist, zeigt sich etwa an der Bremer Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit im Erwerbsleben. Seit 2023 wird sie umgesetzt, an ihrer Entwicklung war die Arbeitnehmerkammer entscheidend beteiligt. Die Strategie bietet Ansatzpunkte zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt: Projekte, die Frauen in Führung fördern; bessere Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung und in der Pflege sollen zu einem breiteren Betreuungsangebot führen und vermeintliche weibliche Berufe aufwerten. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle sowie die Umwandlung von geringfügigen Beschäftigungen in sozialversicherte Stellen können Wege aus der Erwerbslosigkeit für viele Frauen liefern.

Gleichstellung

Auch wenn die Kassen klamm sind: Die Gleichstellung der Frau darf nicht aus dem Fokus geraten. Die Politik muss zeitnah verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung und Finanzierung der Landesstrategie treffen. Darüber hinaus muss sie dafür sorgen, die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt in jedem politischen Handeln mitgedacht wird und Investitionen in die Transformation so getätigt werden, dass sie nicht nur der männlich dominierten Industrie, sondern allen Beschäftigten zugutekommen.

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Mitbestimmung

Darüber hinaus gilt es, alle Maßnahmen zu stärken, die die betriebliche Mitbestimmung ausweiten, die Tarifbindung erhöhen und den Mindestlohn auf ein existenzsicherndes Niveau bringen. Dies würde den Niedriglohnsektor verkleinern und die Einkommensverteilung verbessern.

Tarifbindung

Das Bundestariftreuegesetz allein wird die rückläufige Tarifbindung in Deutschland nicht aufhalten können. Daher unterstützen wir die Tarifwende-Vorschläge des DGB. Diese sehen unter anderem vor, dass Tarifverträge leichter für alle in einer Branche verbindlich erklärt werden können (Allgemeinverbindlichkeitserklärung), Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben erhalten, der Gewerkschaftsbeitrag steuerlich vollständig absetzbar sein muss sowie sogenannte OT-Mitgliedschaften („ohne Tarifbindung“) von Betrieben in Arbeitgeberverbänden verboten werden. Zusätzlich ist in der Wirtschaftsförderung ein Bonussystem für tarifgebundene Unternehmen einzuführen. Die Politik muss zudem prüfen, ob die Vergabe von Gewerbeflächen an die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft werden kann. Das gilt insbesondere bei neuen Gewerbegebieten, aber auch bei der Erweiterung von Bestandsflächen wie beispielsweise im Gewerbepark Hansalinie.

Das Bundestariftreuegesetz

Seit Jahrzehnten ist die Tarifbindung in Deutschland rückläufig. Die Folge: Nur knapp jede*r zweite Beschäftigte arbeitet in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen. Das Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger Schritt. Dennoch sind einige Nachbesserungen erforderlich:

  • Der Schwellenwert von 50.000 Euro, ab dem das Gesetz gilt, ist zu hoch angesetzt, sodass insbesondere viele Dienstleistungen nicht durch das Gesetz abgedeckt würden.
  • Die Ausnahmen für sicherheits- und verteidigungspolitische Aufträge sind mehr als fragwürdig – nicht zuletzt, weil absehbar umfangreiche öffentliche Finanzmittel in diesen Bereich fließen werden.
  • Die Nachweispflicht für Subunternehmen ist lückenhaft.
  • Stichprobenhafte Kontrollen durch die Prüfstelle oder den Bundesauftraggeber sind nicht vorgesehen.
  • Die Personalausstattung der Prüfstelle ist absehbar zu gering.

Tariftreue muss als Standard gelten, nicht als Ausnahme!

Mindestlohn

Zur stärkeren Eindämmung des Niedriglohnsektors ist eine weitere Anhebung des Mindestlohns unabdingbar. Die für 2026 und 2027 beschlossenen Erhöhungen bleiben aber hinter dem zentralen Kriterium eines armutsfesten Mindestlohns zurück. Perspektivisch kann dieser zwar ab 2028 erreicht werden, dennoch müssten die nächsten Erhöhungen stärker ausfallen.  Der aktuelle Mindestlohn müsste bei rund 14 bis 15 Euro liegen. Auch mit Blick auf die schleppende Inlandsnachfrage und schwache Konjunktur wäre ein höherer Mindestlohn förderlich.

Wie ist die aktuelle Lage?

Einkommen

Beschäftigte, die im Land Bremen arbeiten, verdienen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich: Sie erhielten im Jahr 2024 einschließlich Sonderzahlungen im Mittel 4.157 Euro brutto pro Monat. Das bundesweite Mittel betrug monatlich 4.013 Euro. Allerdings entwickelte sich der mittlere Monatsverdienst in den vergangenen Jahren in Bremen weniger dynamisch als andernorts. 2024 lag er 15,6 Prozent höher als vier Jahre zuvor. Zum Vergleich: Bundesweit sind die Entgelte in diesem Zeitraum um 17,1 Prozent gestiegen. Dies führte dazu, dass Bremen im Länder-Ranking von Platz vier (bis 2021) auf den sechsten Platz (seit 2022) abgerutscht ist.

Medianverdienst

Diese Angaben beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte, die im Land Bremen arbeiten – unabhängig davon, wo sie wohnen. Betrachtet man dagegen alle Vollzeitbeschäftigten, die im Land Bremen wohnen (unabhängig vom Arbeitsort), waren deren Verdienste 2024 im Mittel um 338 € brutto pro Monat niedriger. Der Medianverdienst – auch mittlerer Verdienst genannt – gibt jenen Verdienst an, der genau in der Mitte der Verdienste der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten liegt, sprich: Die eine Hälfte verdient weniger, die andere mehr. Individuelle Fragen zum Einkommen können so allerdings nicht beantwortet werden. Hier sei auf den Lohn- und Gehaltscheck der Hans-Böckler-Stiftung hingewiesen, das konkrete Angaben zu rund 500 Berufen liefert.

Lohngefälle nach Branchen

Zudem gibt es ein deutliches Lohngefälle zwischen unterschiedlichen Branchen im Land Bremen. Industrielle Unternehmen – etwa die in Bremen ansässigen Betriebe der Automobilindustrie oder der Luft- und Raumfahrttechnik – zahlen üblicherweise höhere Löhne als der Dienstleistungssektor. Auch verdienen Beschäftigte in Großbetrieben besser als der Durchschnitt. Darüber hinaus werden mit Finanzdienstleistungen (Banken und Versicherungen) vergleichsweise hohe Einkommen erzielt. Dies gilt ebenfalls für die IT-Branche. Am unteren Ende finden sich Branchen wie die Leiharbeit und das Gastgewerbe mit einem monatlichen Verdienst von etwa 2.700 Euro brutto. In Branchen wie diesen haben sich die jüngsten, aber immer noch unzureichenden Erhöhungen des Mindestlohns positiv ausgewirkt. Auch die zuletzt offensivere Tarifpolitik der Gewerkschaften mit Blick auf die unteren Entgeltgruppen hat ihren positiven Beitrag dazu geleistet.

Niedriglohnsektor

So ist der Niedriglohnsektor aktuell zwar auf dem Rückzug und im Land Bremen weniger angespannt als andernorts, dennoch darf er nicht ignoriert werden. 2024 verdienten hier etwas mehr als 30.000 Vollzeitbeschäftigte nur einen Niedriglohn – also weniger als 2.676 Euro brutto pro Monat. Das entspricht rund 14 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, die im Land Bremen arbeiten. Vor allem Menschen ohne Berufsabschluss, Frauen, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Menschen in Helferberufen arbeiten für geringe Löhne. Das Risiko ist in den Reinigungs-, Gastronomie- und Verkaufsberufen besonders hoch.

Preisentwicklung und Kaufkraft

In den Jahren 2020 bis 2024 standen die Einkommen aufgrund der hohen Preissteigerungen unter Druck, was zu einem erheblichen Kaufkraftverlust führte – der stärkste seit der Nachkriegszeit. Seit Frühjahr 2024 ist durch die nachlassende Dynamik in der Preisentwicklung eine Trendwende erkennbar. Allerdings war der Kaufkraftverlust in den vergangenen Jahren enorm, sodass dieser weiterhin noch nicht ausgeglichen wurde. Kein Wunder also, dass die deutschlandweiten Reallöhne in 2024 etwa auf dem Niveau von 2017 lagen. Hinzu kommt, dass der Kaufkraftverlust im Land Bremen stärker ausgeprägt war als bundesweit. 

Die Preise im Land Bremen sind stärker gestiegen als die mittleren Bruttomonatsverdienste, jüngst aber etwas abgeschwächt

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In unserem Statistik-Portal finden Sie detaillierte Antworten zur Verdienstsituation: von einem Bundesländer- und Städtevergleich über die Verdienste nach Branchen und Berufsgruppen bis hin zum Niedriglohnsektor.

Tarifbindung

Sowohl in Deutschland als auch im Land Bremen befindet sich die Tarifbindung auf dem Rückzug. Während im Jahr 2000 deutschlandweit 68 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben gearbeitet haben – 1996 waren es noch 79 Prozent –, lag dieser Anteil in 2024 nur noch bei 49 Prozent. In Bremen entwickelte sich die Tarifbindung der Beschäftigten sprunghafter, aber in der Tendenz ähnlich: von 66 Prozent im Jahr 2000 in einer wellenförmigen Bewegung hinzu 49 Prozent in 2024. Sowohl deutschlandweit als auch in Bremen arbeiten also nicht einmal mehr die Hälfte aller Beschäftigten in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen. Mit 49 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben schnitt Bremen im Jahr 2024 im Ländervergleich durchschnittlich ab. Auffällig sind im Bremer Fall die vielen Ausreißer, die auf statistische Herausforderungen im Kontext des kleinsten Bundeslands zurückzuführen sind. Die realen Unterschiede zwischen den höchsten und niedrigsten Angaben zur Tarifbindung im Zwei-Städte-Staat dürften geringer ausfallen.

Besonders schlecht ist diese rückläufige Tarifbindung für das Lohngefüge: Studien zeigen, dass Vollzeitbeschäftigte, die in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen arbeiten, im Durchschnitt knapp über zehn Prozent mehr als jene in tariflosen Betrieben verdienen. Gleichzeitig müssen sie etwa eine Stunde weniger arbeiten. Auf das Jahr hochgerechnet bedeutet das: Etwa ein Monatseinkommen mehr bei einer Arbeitswoche weniger. Für weitere Details rund um Fragen der Tarifpolitik lohnt sich ein Blick in das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung.

Mindestlohn

Insbesondere aufgrund der rückläufigen Tarifbindung spielt der Mindestlohn eine zentrale Rolle: Wenn der Goldstandard der Tarifbindung nicht greift, soll der Mindestlohn zumindest eine Beschäftigung ohne Armut absichern und somit eine Untergrenze im Lohngefüge bilden. Der deutschlandweite Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro brutto pro Stunde. Die Höhe des Mindestlohns wird dabei von einer eigens dafür eingerichteten Kommission, die sich aus den Tarifpartnern zusammensetzt, bestimmt und regelmäßig angepasst. Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er soll zum Jahresbeginn 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen.

Anspruch und Wirklichkeit

In der Debatte hierzulande gilt ein Mindestlohn als armutsfest, wenn er bei mindestens 60 Prozent des mittleren oder 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenlohns der Vollzeitbeschäftigten liegt. Für das laufende Jahr 2024 bedeutet das, dass der Mindestlohn – je nach Datenbasis und Berechnung – etwa zwischen 14 und 15 Euro ausfallen müsste. Unterstellt man ein nominales Lohnwachstum von knapp drei Prozent pro Jahr, wird der Mindestlohn auch im Jahr 2027 nicht diesem Anspruch genügen.

Frauen profitieren besonders von Erhöhung

Aus dieser Perspektive ist der Mindestlohn weiterhin zu gering, was aber nicht bedeutet, dass nur vernachlässigbar wenige Beschäftigte von dessen anstehenden Erhöhungen profitieren werden. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass deutschlandweit bis zu sieben Millionen Jobs im Rahmen der Mindestlohnerhöhung zum Jahresbeginn 2027 von diesen Erhöhungen im positiven Sinne betroffen sein werden. Für Beschäftigte im Land Bremen bedeuten diese Erhöhungen, dass bis zu rund 62.000 Jobs – das wären 16 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse – profitieren können. Diese Angaben beziehen sich auf Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikant*innen und Minderjährige. Von der Erhöhung 2026 profitierten im Zwei-Städte-Staat bereits etwa 40.000 Jobs, bundesweit waren es rund 4,8 Millionen Jobs. Insbesondere waren Frauen, da sie häufiger als Männer in gering bezahlten Berufen arbeiten, sowie Beschäftigte im Gastgewerbe positiv betroffen.

Downloads/Veröffentlichungen

KammerKompakt Verdienste 2024
KammerKompakt Verdienste 2020
Verdienste im Land Bremen: Lagebericht 2020
Analysen zur Tarifpolitik des WSI
Reallohn-Index des Statistischen Bundesamtes
Debatte: Eine neue Orientierung für den Mindestlohn (Wirtschaftsdienst 05/2025)
  • Bild des Bremer Rathauses und des Doms sowie abstrakte blaue Linien, die an einen Graphen erinnern.

    Statistikportal

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  • Eine Frau hebt Geld am Geldautomaten ab

    Einkommen

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