Was verdienen die Menschen in Bremen? Wie wirkt der Mindestlohn und wie steht es um die Tarifbindung? Welche Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen und Berufsgruppen gibt es? Welche Bedeutung hat der Niedriglohnsektor? Und welche Faktoren bedingen ein höheres Entgelt?
Anpacken, aber wo? Unsere Forderungen
Gender Pay Gap
Eine der augenscheinlichsten Ungleichheiten im Bereich der Einkommen ist die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: der Gender Pay Gap. Dieser muss zügig geschlossen werden. Die Ansatzpunkte sind dabei vielfältig: Die Politik ist auf Bundes- und Landesebene gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine gerechte Arbeitsteilung zu ermöglichen. Um alte Rollenmodelle aufzubrechen, braucht es Arbeitszeitmodelle, die für alle Geschlechter die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgeverantwortung praktikabel machen.
Arbeitnehmerinnen müssen leichter gegen Lohndiskriminierung vorgehen können. Denn das 2017 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz genügt nicht. Die 2023 wirksam gewordene EU-Entgelttransparenzrichtlinie fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationale Gesetzgebung anzupassen. Sie sieht etwa umfangreiche Auskunfts- und Berichtspflichten vor. Anders als bisher haben Beschäftigte unabhängig von der Unternehmensgröße Anspruch darauf, über das Entgelt von Vergleichspersonen informiert zu werden. Und bereits ab 100 Beschäftigten müssen Unternehmen regelmäßig und proaktiv über geschlechterbezogene Entgeltunterschiede berichten. Um sicherzustellen, dass Entgeltgleichheit in Deutschland Realität wird, muss die Richtlinie zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden.
Auf Landesebene muss ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung jedem Elternteil eine Vollzeittätigkeit ermöglichen. Dass die Politik vor Ort nicht machtlos ist, zeigt sich etwa an der Bremer Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit im Erwerbsleben. Seit 2023 wird sie umgesetzt, an ihrer Entwicklung war die Arbeitnehmerkammer entscheidend beteiligt. Die Strategie bietet Ansatzpunkte zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt: Projekte, die Frauen in Führung fördern; bessere Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung und in der Pflege sollen zu einem breiteren Betreuungsangebot führen und vermeintlich weibliche Berufe aufwerten. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle sowie die Umwandlung von geringfügiger in sozialversicherte Beschäftigung können Wege aus der Erwerbslosigkeit für viele Frauen ebnen.
Auch wenn die Kassen klamm sind: Die Gleichstellung der Frau darf nicht aus dem Fokus geraten. Die Politik muss zeitnah verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung und Finanzierung der Landesstrategie treffen. Darüber hinaus muss sie dafür sorgen, dass die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt in jedem politischen Handeln mitgedacht wird und Investitionen in die Transformation so getätigt werden, dass sie nicht nur der männlich dominierten Industrie, sondern allen Beschäftigten zugutekommen.
Darüber hinaus gilt es, alle Maßnahmen zu stärken, welche die betriebliche Mitbestimmung ausweiten, die Tarifbindung erhöhen und den Mindestlohn auf ein existenzsicherndes Niveau bringen. Dies würde den Niedriglohnsektor verkleinern und die Einkommensverteilung verbessern.
Tarifbindung
Das Bundestariftreuegesetz allein wird die rückläufige Tarifbindung in Deutschland nicht aufhalten können. Daher unterstützen wir die Tarifwende-Vorschläge des DGB. Diese sehen unter anderem vor, dass Tarifverträge leichter für alle in einer Branche verbindlich erklärt werden können (Allgemeinverbindlichkeitserklärung), Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben erhalten, der Gewerkschaftsbeitrag steuerlich vollständig absetzbar sein muss und sogenannte OT-Mitgliedschaften („ohne Tarifbindung“) von Betrieben in Arbeitgeberverbänden verboten werden. Zusätzlich ist in der Wirtschaftsförderung ein Bonussystem für tarifgebundene Unternehmen einzuführen. Die Politik muss zudem prüfen, ob die Vergabe von Gewerbeflächen an die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft werden kann. Das gilt insbesondere bei neuen Gewerbegebieten, aber auch bei der Erweiterung von Bestandsflächen wie beispielsweise im Gewerbepark Hansalinie.
Das Bundestariftreuegesetz
Seit Jahrzehnten ist die Tarifbindung in Deutschland rückläufig. Die Folge: Nur knapp jede*r zweite Beschäftigte arbeitet in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen. Das Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger Schritt. Dennoch sind einige Nachbesserungen erforderlich:
- Der Schwellenwert von 50.000 Euro, ab dem das Gesetz gilt, ist zu hoch angesetzt, sodass insbesondere viele Dienstleistungen – neben den pauschal ausgenommenen Lieferleistungen – nicht durch das Gesetz abgedeckt würden.
- Die Ausnahmen für sicherheits- und verteidigungspolitische Aufträge sind mehr als fragwürdig – nicht zuletzt, weil absehbar umfangreiche öffentliche Finanzmittel in diesen Bereich fließen werden.
- Die Nachweispflicht für Subunternehmen ist lückenhaft.
- Stichprobenhafte Kontrollen durch die Prüfstelle oder den Bundesauftraggeber sind nicht vorgesehen.
- Die Personalausstattung der Prüfstelle ist absehbar zu gering.
Tariftreue muss als Standard gelten, nicht als Ausnahme!
Mindestlohn
Zur stärkeren Eindämmung des Niedriglohnsektors ist eine weitere Anhebung des Mindestlohns unabdingbar. Die für 2026 und 2027 beschlossenen Erhöhungen bleiben aber hinter dem zentralen Kriterium eines armutsfesten Mindestlohns zurück. Perspektivisch kann dieser zwar ab 2028 erreicht werden, dennoch müssten die nächsten Erhöhungen stärker ausfallen. Der aktuelle Mindestlohn müsste bei rund 14 bis 15 Euro liegen. Auch mit Blick auf die schleppende Inlandsnachfrage und schwache Konjunktur wäre ein höherer Mindestlohn förderlich.
Wie ist die aktuelle Lage?
Einkommen
Beschäftigte, die im Land Bremen arbeiten, verdienen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich: Sie erhielten im Jahr 2024 einschließlich Sonderzahlungen im Mittel 4.157 Euro brutto pro Monat. Das bundesweite Mittel betrug monatlich 4.013 Euro. Allerdings entwickelte sich der mittlere Monatsverdienst in den vergangenen Jahren in Bremen weniger dynamisch als andernorts. 2024 lag er 15,6 Prozent höher als vier Jahre zuvor. Zum Vergleich: Bundesweit sind die Entgelte in diesem Zeitraum um 17,1 Prozent gestiegen. Dies führte dazu, dass Bremen im Länder-Ranking von Platz vier (bis 2021) auf den sechsten Platz (seit 2022) abgerutscht ist.
Diese Angaben beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte, die im Land Bremen arbeiten – unabhängig davon, wo sie wohnen. Betrachtet man dagegen alle Vollzeitbeschäftigten, die im Land Bremen wohnen (unabhängig vom Arbeitsort), waren deren Verdienste 2024 im Mittel um 338 € brutto pro Monat niedriger. Der Medianverdienst – auch mittlerer Verdienst genannt – gibt jenen Verdienst an, der genau in der Mitte der Verdienste der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten liegt, sprich: Die eine Hälfte verdient weniger, die andere mehr. Aussagen über das persönliche Einkommen lassen sich daraus nur eingeschränkt ableiten. Für eine konkretere Orientierung kann der Lohn- und Gehaltscheck der Hans-Böckler-Stiftung hilfreich sein. Er enthält typische Verdienste für rund 500 Berufe und ermöglicht so Vergleiche mit dem eigenen Einkommen.
Zudem gibt es ein deutliches Lohngefälle zwischen unterschiedlichen Branchen im Land Bremen. Industrielle Unternehmen – etwa die in Bremen ansässigen Betriebe der Automobilindustrie oder der Luft- und Raumfahrttechnik – zahlen üblicherweise höhere Löhne als der Dienstleistungssektor. Auch verdienen Beschäftigte in Großbetrieben besser als der Durchschnitt. Darüber hinaus werden mit Finanzdienstleistungen (Banken und Versicherungen) vergleichsweise hohe Einkommen erzielt. Dies gilt ebenfalls für die IT-Branche. Am unteren Ende finden sich Branchen wie die Leiharbeit und das Gastgewerbe mit einem monatlichen Verdienst von etwa 2.700 Euro brutto. In Branchen wie diesen haben sich die jüngsten, aber immer noch unzureichenden Erhöhungen des Mindestlohns positiv ausgewirkt. Auch die zuletzt offensivere Tarifpolitik der Gewerkschaften mit Blick auf die unteren Entgeltgruppen hat ihren positiven Beitrag dazu geleistet.
So ist der Niedriglohnsektor aktuell zwar auf dem Rückzug und im Land Bremen weniger angespannt als andernorts, dennoch darf er nicht ignoriert werden. 2024 verdienten hier etwas mehr als 30.000 Vollzeitbeschäftigte nur einen Niedriglohn – also weniger als 2.676 Euro brutto pro Monat. Das entspricht rund 14 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, die im Land Bremen arbeiten. Vor allem Menschen ohne Berufsabschluss, Frauen, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Menschen in Helferberufen arbeiten für geringe Löhne. Das Risiko ist in den Reinigungs-, Gastronomie- und Verkaufsberufen besonders hoch.
In den Jahren 2020 bis 2024 standen die Einkommen aufgrund der hohen Preissteigerungen unter Druck, was zu einem erheblichen Kaufkraftverlust führte – dem stärksten seit der Nachkriegszeit. Seit Frühjahr 2024 ist durch die nachlassende Dynamik in der Preisentwicklung eine Trendwende erkennbar. Allerdings war der Kaufkraftverlust in den vergangenen Jahren enorm, sodass dieser weiterhin noch nicht ausgeglichen wurde. Kein Wunder also, dass die deutschlandweiten Reallöhne in 2025 erst wieder knapp das Vorkrisenniveau von 2019 erreichten. Hinzu kommt, dass der Kaufkraftverlust im Land Bremen stärker ausgeprägt war als bundesweit. Ob sich die Lücke zwischen den gestiegenen Verbraucherpreisen und den monatlichen Verdiensten in 2025 vollständig geschlossen hat, muss sich noch zeigen.

Die Preise im Land Bremen sind stärker gestiegen als die mittleren Bruttomonatsverdienste, jüngst aber etwas abgeschwächt.
In unserem Statistik-Portal finden Sie detaillierte Antworten zur Verdienstsituation: von einem Bundesländer- und Städtevergleich über die Verdienste nach Branchen und Berufsgruppen bis hin zum Niedriglohnsektor.
Tarifbindung
Sowohl in Deutschland als auch im Land Bremen befindet sich die Tarifbindung langfristig auf dem Rückzug. Während im Jahr 2000 deutschlandweit 68 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeiteten – 1996 waren es noch 79 Prozent –, lag dieser Anteil 2025 nur noch bei 49 Prozent. Im Bundesländervergleich zeigen sich dabei deutliche Unterschiede: Am höchsten war die Tarifbindung 2025 in Bremen mit 56 Prozent, gefolgt vom Saarland mit 52 Prozent und Nordrhein-Westfalen mit 51 Prozent. Die niedrigsten Werte verzeichneten Sachsen mit 42 Prozent, Berlin mit 45 Prozent und Schleswig-Holstein mit 46 Prozent.
Da die Tarifbindung in Deutschland deutlich unter der Zielmarke von mindestens 80 Prozent liegt, muss die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen. Ein wirksamer Aktionsplan darf sich dabei nicht in allgemeinen Absichtserklärungen erschöpfen. Er muss die oben genannten Aspekte, wie die Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, berücksichtigen. Nur so lässt sich Tarifbindung nachhaltig stärken und das europäische Mindestziel von 80 Prozent schrittweise erreichbar machen.
Besonders schlecht ist diese langfristig rückläufige Tarifbindung für das Lohngefüge: Studien zeigen, dass Vollzeitbeschäftigte, die in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen arbeiten, im Durchschnitt knapp über zehn Prozent mehr als jene in tariflosen Betrieben verdienen. Gleichzeitig müssen sie etwa eine Stunde weniger arbeiten. Auf das Jahr hochgerechnet bedeutet das etwa ein Monatseinkommen mehr bei einer Arbeitswoche weniger. Für weitere Details rund um Fragen der Tarifpolitik lohnt sich ein Blick in das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung.
Mindestlohn
Insbesondere aufgrund der rückläufigen Tarifbindung spielt der Mindestlohn eine zentrale Rolle: Wenn der Goldstandard der Tarifbindung nicht greift, soll der Mindestlohn zumindest eine Beschäftigung ohne Armut absichern und somit eine Untergrenze im Lohngefüge bilden.
Der deutschlandweite Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro brutto pro Stunde. Die Höhe des Mindestlohns wird dabei von einer eigens dafür eingerichteten Kommission, die sich aus den Tarifpartnern zusammensetzt, bestimmt und regelmäßig angepasst. Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er soll zum Jahresbeginn 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen.
In der Debatte hierzulande gilt ein Mindestlohn als armutsfest, wenn er bei mindestens 60 Prozent des mittleren oder 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenlohns der Vollzeitbeschäftigten liegt. Das bedeutet, dass der Mindestlohn – je nach Datenbasis und Berechnung – etwa zwischen 14 und 15 Euro ausfallen müsste.
Die Mindestlohnkommission berechnet den Mindestlohn auf Basis älterer Lohndaten. In einem Umfeld steigender Nominallöhne führt das dazu, dass der gesetzliche Mindestlohn selbst bei Erhöhungen hinter der Orientierungsgröße von 60 Prozent des mittleren Bruttostundenlohns zurückbleibt. Unterstellt man ein nominales Lohnwachstum von drei Prozent pro Jahr, zeigt sich, dass der Mindestlohn auch im Jahr 2027 diesem Anspruch voraussichtlich nicht genügen wird.

Die Preise im Land Bremen sind stärker gestiegen als die mittleren Bruttomonatsverdienste, jüngst aber etwas abgeschwächt.
Aus dieser Perspektive ist der Mindestlohn weiterhin zu gering, was aber nicht bedeutet, dass nur vernachlässigbar wenige Beschäftigte von dessen Erhöhungen profitiert haben und dies weiter werden. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass deutschlandweit bis zu 8,3 Millionen Jobs im Rahmen der Mindestlohnerhöhung zum Jahresbeginn 2027 von diesen Erhöhungen im positiven Sinne betroffen sein werden. Für Beschäftigte im Land Bremen bedeuten diese Erhöhungen, dass bis zu rund 82.000 Jobs – das wären sogar knapp über 21 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse – profitieren können. Diese Angaben beziehen sich auf Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikant*innen und Minderjährige. Von der Erhöhung 2026 profitieren bereits etwa 69.000 Jobs im Land Bremen.
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Politikberatung
Kevin Rösch
Referent für Finanz- und Wirtschaftspolitik




