Worum geht es?
Beschäftigte hängen mit ihren Zukunftsperspektiven maßgeblich von der regionalen Arbeitsmarktentwicklung ab. Wenn mit der Wirtschaft die Beschäftigung wächst, sinkt nicht automatisch auch die Arbeitslosigkeit. Und Beschäftigungswachstum bedeutet nicht unbedingt, dass die neu geschaffenen Arbeitsplätze sicher sind und existenzsichernde Löhne bieten. Es kann sich auch um prekäre Arbeitsverhältnisse handeln. Umgekehrt können sich Konjunkturschwächen und Wirtschaftskrisen durch Stellenabbau und steigende Arbeitslosigkeit negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken. Durch die Beobachtung des Arbeitsmarktes kann die Arbeitnehmerkammer frühzeitig Initiativen und Projekte vorschlagen, die faire Arbeitsmarktchancen für alle Arbeitnehmenden fördern.
Fachkräfte für die Transformation sichern
Die Digitalisierung und die Energiewende verändern die Nachfrage der Unternehmen nach Fachkräften grundlegend. Die Berufe entwickeln sich vielfach weiter und den Beschäftigten werden neue Kompetenzen abverlangt. Insbesondere die Künstliche Intelligenz ersetzt aber auch zahlreiche Tätigkeiten. Gerade in der Industrie wird sich dauerhafter Personalabbau nicht vermeiden lassen. Umgekehrt werden – in geringerem Ausmaß – gerade in der (Wind-)Energieproduktion Beschäftigte gesucht.
In dieser Situation fordert der demografische Wandel den Arbeitsmarkt zusätzlich heraus. Die gut ausgebildeten Fachkräfte werden immer älter, geburtenstarke Jahrgänge der Babyboomer*innen gehen in den Ruhestand. Die frisch ausgebildeten Berufsanfänger*innen können sie zahlenmäßig aber nicht ersetzen. Immer mehr zugewanderte Beschäftigte tragen dazu bei, diese Fachkräftelücke auszugleichen. Zurzeit müssen zugewanderte Menschen allerdings noch viele Hürden überwinden, um eine Beschäftigung aufnehmen zu können.
Forderungen der Arbeitnehmerkammer
- Arbeitsplätze sichern: Im Land Bremen sollen in der Transformation möglichst viele Arbeitsplätze gesichert werden. Dafür müssen mehr Betriebe früher in die Weiterbildung ihrer Belegschaften investieren.
- Fachkräfte in der Region halten: Gut ausgebildete Fachkräfte, die arbeitslos werden, brauchen verbindliche, arbeitgeberunabhängige Angebote, um neue Kompetenzen oder sogar einen neuen Beruf zu erlernen. Wichtigster Hebel dafür sind die Weiterbildungsberatung und -förderung.
- Faire Integration zugewanderter Menschen: Zugewanderte Menschen müssen viele Hürden überwinden, bis sie in Deutschland als Fachkraft arbeiten oder sich weiterqualifizieren können. Die Arbeitsmarktpolitik muss mehr und passgenauere Sprach-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote schaffen. Unverzichtbar ist auch die Vereinfachung und Beschleunigung bürokratischer Verfahren.
- Aufstiege zur Fachkraft fördern: Um die Fachkräftelücke zu schließen und zu vermeiden, dass immer mehr Menschen langzeitarbeitslos werden, müssen Beschäftigte ohne Berufsabschluss die Chance bekommen, diesen nachzuholen. Dafür sind bedarfsgerechte Qualifizierungs- und Finanzierungsinstrumente erforderlich.
- Der Schlüssel für faire Arbeitsmarktchancen aller Beschäftigten in der Transformation sind Weiterbildung und (Nach-)Qualifizierung.
Eine Transitionsgesellschaft für Bremen
Gerade in der Industrie und im Energiesektor können Beschäftigte noch von starken Sozialpartnerschaften profitieren. Zukunftstarifverträge und Transfergesellschaften eröffnen ihnen wichtige Handlungsspielräume für die Weiterbildung und Neuorientierung. Der Einzelhandel dagegen ist ein Beispiel für Branchen, in denen die Digitalisierung auf ohnehin schon schwierige Rahmenbedingungen trifft. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs sind weit verbreitet, das Weiterbildungsangebot und die Tarifbindung gering. Die Arbeitnehmerkammer ist davon überzeugt, dass Beschäftigte in der Transformation verlässliche Beratung, Förderung und Begleitung brauchen – unabhängig davon, wie gut ihre Interessen durch einen Betriebsrat oder die Gewerkschaft vertreten sind. Sie empfiehlt dem Land Bremen, als Pilotprojekt eine Transitionsgesellschaft zu starten, die genau dieses Angebot sicherstellt.
Beschäftigte können sich zwar jederzeit bei der Agentur für Arbeit über ihre beruflichen Perspektiven beraten lassen. Es gibt allerdings Situationen, in denen sie eine intensivere Unterstützung brauchen. Droht ein Arbeitsplatzverlust, haben längst nicht alle Beschäftigten Zugang zu einer Transfergesellschaft, deren Laufzeit in der Regel außerdem auf zwölf Monate beschränkt ist. Ein Berufsabschluss oder eine Umschulung dauern aber länger. Die Transitionsgesellschaft schließt eine Angebotslücke und kann über einen Förder-Mix aus Landesmitteln, Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und III finanziert werden.
Die Transitionsgesellschaft in aller Kürze
Die Transitionsgesellschaft ist eine unabhängige Anlaufstelle, die Ratsuchende verlässlich informiert, berät und coacht. Sie kann Betroffene bei Bedarf auch längerfristig begleiten.
Die Transitionsgesellschaft arbeitet präventiv
Ratsuchende können sich jederzeit an die Transitionsgesellschaft wenden – auch lange bevor ein drohender Arbeitsplatzverlust akut wird.
Die Transitionsgesellschaft springt bei akutem Jobverlust ein
Im Falle des Jobverlusts können sich Beschäftigte intensiv darüber beraten lassen, welche Zukunftsperspektiven ihr Beruf in der Transformation hat und wohin sie sich orientieren könnten. Dabei geht es um alle Optionen von der Weiterbildung innerhalb der Branche über einen Branchenwechsel bis hin zu einem Berufswechsel. Die Transitionsgesellschaft berät auch intensiv zu der Frage, wie Arbeitnehmende längere Qualifizierungen oder Weiterbildungen finanzieren können.
Die Transitionsgesellschaft coacht nachhaltig
Ratsuchende erhalten auf Wunsch während des gesamten Prozesses Unterstützung – von der Idee einer beruflichen Neuorientierung bis zum Ende der Probezeit im neuen Job. Das Coaching kann die Reflexion eigener Wünsche und Stärken, den Kontakt zu weiteren Beratungsstellen und Institutionen, Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, aber auch den Einstieg in einen neuen Job adressieren.
Faire Teilhabechancen für alle
Die Arbeitsmarktentwicklung hängt maßgeblich von den Entscheidungen der Unternehmen ab, Arbeitsplätze zu schaffen oder abzubauen. Mit ihren Stellenbeschreibungen legen sie fest, welche Bewerber*innen mit welchen Qualifikationen oder Kompetenzen die Chance auf einen Job bekommen. Wenn es dann um die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses geht, haben aufseiten der Arbeitnehmenden in erster Linie Fachkräfte aus Mangelberufen oder hochspezialisierte Expert*innen gegenüber dem Unternehmen Verhandlungsspielraum bei der Festlegung ihrer individuellen Arbeitsbedingungen.
Es gibt eine Reihe von Mechanismen, die dazu führen, dass Beschäftigte mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen trotzdem ungleiche Arbeitsmarktchancen haben oder auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Ein wichtiges Ziel der Arbeitnehmerkammer besteht darin, diese ungleichen Teilhabechancen sichtbar zu machen und die Ursachen zu identifizieren. Auf dieser Grundlage setzt sie sich dafür ein, benachteiligte Arbeitnehmende durch bedarfsgerechte arbeitsmarktpolitische Instrumente besser zu fördern.
Zielgruppen fördern, Nachteile ausgleichen
- Junge Menschen fördern: Ungleiche Zugangschancen zur Ausbildung wirken sich auf das gesamte Erwerbsleben aus. Wichtig ist, dass so wenig Menschen wie möglich ohne Berufsabschluss ins Berufsleben starten. Die Arbeitnehmerkammer beobachtet, wie sich die Lage junger Menschen auf dem Ausbildungsmarkt in Bremen und Bremerhaven entwickelt. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Schulabsolvent*innen, die eine Ausbildung anstreben, auch eine solche beginnen können. Sie tritt für eine Ausbildungsförderung ein, die Auszubildende und Betriebe unterstützt und begleitet, damit möglichst wenige Auszubildende ihre Ausbildung ohne Abschluss abbrechen.
- Arbeitslose Menschen fördern: Im Land Bremen ist die Arbeitslosigkeit so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Über 10.000 Menschen sind länger als zwei Jahre arbeitslos und beziehen in der Regel Bürgergeld. Ihre Arbeitsmarktchancen verschlechtern sich mit der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit erheblich. Viele Menschen, die länger arbeitslos sind, haben keinen Berufsabschluss und sind gesundheitlich eingeschränkt. Die Arbeitnehmerkammer setzt sich dafür ein, langzeitarbeitslosen Menschen durch individuelle Förderstrategien wieder eine stabile Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
- Frauen fördern: Im Land Bremen ist die Erwerbstätigkeit von Frauen so niedrig wie in keinem anderen Bundesland. Gut die Hälfte der Frauen arbeitet in Teilzeit – mit negativen Folgen für ihr Einkommen und ihre Rente. Sie haben im Allgemeinen keine schlechteren Qualifikationen als Männer. Die größte Benachteiligung entsteht nach wie vor durch die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen verbunden mit einem unzureichenden Angebot an öffentlicher Kinderbetreuung. Hinzu kommt, dass viele typische Männerberufe nach wie vor als höherwertig gelten und besser entlohnt werden. Stereotype Rollenbilder wirken bei der Berufswahl also häufig zum Nachteil von Frauen. Die Arbeitnehmerkammer beobachtet daher die Arbeitsmarktchancen von Frauen in ihrer Vielfalt und entwickelt zielgruppenspezifische Positionen und Förderkonzepte.
- Menschen mit Behinderungen fördern: 4,4 Prozent der Beschäftigten im Land Bremen sind schwerbehindert oder ihnen gleichgestellt. Viele Schwerbehinderte arbeiten außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes – zu schlechteren Arbeitsbedingungen. Nur drei von zehn Arbeitgebern im Land Bremen beschäftigen überhaupt Menschen mit Behinderungen. Die Arbeitnehmerkammer macht sich dafür stark, die Barrierefreiheit in der Arbeitswelt verbindlicher und entschiedener als bislang voranzutreiben. Außerdem setzt sie sich dafür ein, die Vertretung der Interessen schwerbehinderter Beschäftigter systematisch zu stärken. Dafür müssen auch mehr Fördergelder in die Inklusion fließen.
- Zugewanderte Menschen fördern: Für das Beschäftigungswachstum der letzten Jahre sind hauptsächlich Menschen mit ausländischem Pass verantwortlich. Nach wie vor sind die Arbeitsmarkthürden für zugewanderte Menschen allerdings sehr hoch. Und sie bleiben häufiger in prekären Arbeitsverhältnissen als Beschäftigte ohne Migrationsbiografie. Ausschlaggebend dafür ist, dass sie auch längerfristig schlechtere Zugangschancen zu abschlussbezogenen Qualifizierungen haben. Die größte Barriere bleibt für viele zugewanderte Menschen ihre unsichere Bleibeperspektive, gefolgt von geringen Deutschkenntnissen. Hinzu kommt, dass die im Ausland erworbenen Berufskompetenzen und Berufsabschlüsse in langen bürokratischen Verfahren erst anerkannt werden müssen. Die Arbeitnehmerkammer setzt sich für eine bessere Förderung der Arbeitsmarktchancen von zugewanderten Menschen ein.
Prekäre Beschäftigung bekämpfen – durch eine starke Arbeitsmarktpolitik
Wer ausschließlich in einem Minijob arbeitet, ist nicht voll sozialversichert und hat kein existenzsicherndes Einkommen. Leiharbeitnehmende haben ein höheres Arbeitslosigkeitsrisiko und arbeiten häufiger unter physisch belastenden Bedingungen. Zugleich sind ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten häufig gering. Gerade mobile Beschäftigte aus dem EU-Ausland und geflüchtete Menschen in un- und angelernten Tätigkeiten sind zudem besonderen Diskriminierungs- und Ausbeutungsrisiken ausgesetzt.
Ein Beschäftigungsverhältnis ist prekär, wenn es keine stabile Beschäftigungsperspektive und kein existenzsicherndes Einkommen bietet und wenn die Tätigkeit keine formale Qualifikation erfordert. In Deutschland stellen gesetzliche Regelungen sicher, dass prekäre Beschäftigung das Arbeitsmarktgeschehen nicht dominiert: Sie schaffen einen Standard, der nicht unterschritten werden darf. Um prekär beschäftigte Arbeitnehmende besser zu schützen und ihre Situation zu verbessern, sind neue arbeitsmarktpolitische Initiativen erforderlich. Dazu zählen Anreize, Minijobs in reguläre sozialversicherte Beschäftigung umzuwandeln, aber auch bessere Kontrollen, sodass Rechtsverstöße von Arbeitgebern häufiger geahndet werden.
Gesetzliche Grundlagen guter Arbeit
Betriebliche Mitbestimmung – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kündigungsschutz – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr Kontakt

Politikberatung
Dr. Alexandra Krause
Referentin für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Politikberatung
Dr. Janis Vossiek
Referent für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik


