Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.arbeitnehmerkammer.de

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Die Website befindet sich in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und wird nach und nach abgearbeitet.

Stand der Barrierefreiheit und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit kann direkt auf der Website im Footer unter dem Punkt „Barrierefreiheit” eingesehen werden.

Feedback und Kontakt

Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit können über folgenden Kontakt gemeldet werden: info@arbeitnehmerkammer.de


Schlichtungsverfahren

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben und die Barriere immer noch besteht.


Kontakt:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59 ∙ 28199 Bremen
Tel.: (0421) 361-18187
Fax: (0421) 496-18181

Email: ulrike.peter@lbb.bremen.de