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Was ist wirtschaftliche Mitbestimmung

Formen und Zwecke der wirtschaftlichen Mitbestimmung.

Mit der wirtschaftlichen Mitbestimmung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im weitesten Sinne an den betriebswirtschaftlichen Entscheidungen ihres Unternehmens beteiligt.

Typische Formen der wirtschaftlichen Mitbestimmung 

Betriebliche Mitbestimmung: 

Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und des Wirtschaftsausschusses 

Unternehmerische Mitbestimmung

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Notwendig oder aufwendig? 

„Was haben wir davon, auch noch in wirtschaftlichen Fragen mitzumischen?“ 

Bei wirtschaftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers, etwa bei Einsparungen durch Personalabbau, fragen sich Interessenvertretungen oft, ob diese wirtschaftlich notwendig sind. Da dem Betriebsrat oft keine wirtschaftlichen Unterlagen vorliegen, kann er die geplanten Maßnahmen nicht beurteilen. 

Bei Kenntnis und richtiger Anwendung der „Werkzeuge“ des Betriebsverfassungsgesetzes kann der Betriebsrat sich jedoch in einem ersten Schritt einen Überblick über die wirtschaftlichen Strukturen seines Betriebes oder des Unternehmens verschaffen. In einem zweiten Schritt kann er sich mit den Zahlen vertraut machen und so Argumente für Verhandlungen mit der Unternehmensleitung sammeln. Durch gezielte Nutzung der wirtschaftlichen Beteiligungsformen nimmt die Interessenvertretung auf die Entscheidung der Unternehmensleitung Einfluss und sichert Arbeitsplätze.

Zweck der wirtschaftlichen Mitbestimmung

  • Einblick in wirtschaftliche Fragen
  • Überblick über die wirtschaftliche Struktur des
    Unternehmens
  • Besseres Hinterfragen von Maßnahmen und
    Entscheidungen 
  • Sammeln von Argumenten für Verhandlungen mit
    Arbeitgeber/Unternehmensleitung

Mehr dazu im Infoblatt

Wirtschaftliche Mitbestimmung
Was ist das überhaupt? 2017

Ihr Kontakt

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)

Maike Morawietz

Wirtschaftliche Mitbestimmung

Bestellung und Organisation des Wirtschaftsausschusses | Wirtschaftliche Veränderungsprozesse | Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

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