Der frühe Vogel fängt den Wurm. Die finanzielle Ausstattung Ihrer Dienststelle oder Ihres Unternehmens ist ein wichtiger Baustein in der Personalratsarbeit. Der Personalrat schaut dabei meist in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen, die sich mehr Arbeitsentlastung wünschen oder gern eine langbenötigte Fortbildung besuchen würden. Aber auch für die Arbeit des Personalrates sollten genug Mittel eingestellt sein.
Oft fehlt der Dienststelle während des Haushaltsjahres das finanzielle Budget für solche Bedarfe, denn der Haushalt wird in größeren, zeitlichen Abständen verhandelt und ist somit relativ fix. Diese finanziellen Bedarfe lassen sich jedoch gemeinsam mit der Dienststelle planen. Ihre Arbeit im Personalrat kann sich dadurch auszeichnen sehr frühzeitig mit Ihrem Dienststellenleiter in Kontakt zu treten. Gleichzeitig werden Wünsche und Sorgen der Kolleginnen und Kollegen aufgegriffen und Ihnen Gehör verschafft: Welche Fortbildung im Zeitalter des digitalen Wandels ist dringend notwendig? Ist genügend Geld eingeplant für die längst überfälligen Anschaffungen, damit die Beschäftigten gesund arbeiten können?
Das Bremischen Personalvertretungsgesetz (genauer das BremPersVG, §67) stellt dabei viele Werkzeuge zur Verfügung, die Sie direkt nutzen können: als Gremium haben Sie das Recht, sowohl schriftlich als auch mündlich, Stellung zu Haushaltsentwürfen zu nehmen und eine Erörterung mit der Dienst- u. übergeordneten Stellen zu fordern. Sind zum Beispiel die vorgeschlagenen Kürzungen im Personalbereich wirklich gut durchdacht, um die anstehende Arbeitsbelastung zu bewältigen und die Arbeitsqualität zu halten? Nehmen Sie einfach eine solche Frage Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf und platzieren Sie sie in der nächsten Planungsrunde. Wir beraten und unterstützen Sie dabei gern!
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Alexander-Martin Koch
Berater Mitbestimmung und Technologieberatung
(Wirtschaftliche Mitbestimmung)
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