Arbeiten im Homeoffice hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Büroarbeitsplätze werden durch Beschäftigte weniger genutzt. Um Raum- und Betriebskosten einzusparen, führen immer mehr Arbeitgeber das sogenannte Desksharing ein. Dabei teilen sich Beschäftigte die vorhandenen Arbeitsplätze und arbeiten immer wieder an anderen Plätzen. Einen festen persönlichen Schreibtisch gibt es für die Beschäftigten nicht mehr.
Um die Sicherheit und Gesundheit auch bei dieser Arbeitsform zu gewährleisten, sollte der Arbeits- und Gesundheitsschutz von Anfang an mitgedacht werden. Betriebs- und Personalräte können durch Ausübung ihrer Mitbestimmung dafür Sorge tragen. Es ist deshalb wichtig, dass sie ihre Mitwirkungsrechte bei der Einführung von Desksharing geltend machen.
- Wie kann Desksharing gesundheitsverträglich gestaltet werden?
- Knackpunkte aus Sicht des Arbeits- & Gesundheitsschutzes: Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben Interessenvertretungen?
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte.
Infoblatt zum Thema
Ihr Kontakt

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Sabrina Warsönke
Arbeits- und Gesundheitsschutz



