Vom Spannungsverhältnis zwischen der modernen Erwerbsarbeit und der Sicherheit und Gesundheit derjenigen, die diese Arbeit verrichten, geht auch der Gesetzgeber aus: ein umfangreiches System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes macht es den Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern zur Pflicht, bei der kostengünstigen und gewinnorientierten Gestaltung der Arbeitsplätze auf die Gesundheit der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen.
Eine zentrale Rolle spielt das Arbeitsschutzgesetz, das die Ziele und Wege des betrieblichen Gesundheitsschutzes definiert.
Rolle der Mitbestimmung
Leider entfalten die Gesetze auf betrieblicher Ebene nicht in dem Umfang Wirkung, wie es aus Sicht der Beschäftigten wünschenswert wäre. In nicht wenigen Fällen vernachlässigen die Arbeitgeber ihre Pflichten. Sei es aus Unkenntnis, oder, weil sie den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz als reinen Kostenfaktor betrachten. Dabei erkennen sie den Nutzen nicht, den ein gut gestalteter Gesundheitsschutz auch für den Betrieb oder die Dienststelle bedeutet. Die bestehenden Defizite zu beseitigen und die Lage zugunsten der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern, das liegt auch in der Hand von Betriebs- und Personalräten: Die Kombination von Arbeitsschutzgesetzgebung und Betriebsverfassungs- beziehungsweise Personalvertretungsrecht schafft wirksame Handlungsmöglichkeiten, für die Interessen der Beschäftigten am Erhalt ihrer Gesundheit einzutreten. Interessenvertretungen können dort initiativ werden, wo sich nichts tut; und sie können sich aktiv einmischen in die Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um das Potenzial auszuschöpfen, das durch die geltenden Gesetze gegeben ist.
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz ist das grundlegende Gesetz für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es bildet die Basis einer ganzen Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, die der Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit dienen. Dazu zählen zum Beispiel das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Dieses Gesetz definiert die Philosophie des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Es verpflichtet den Arbeitgeber zu einem präventiven und ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diesen Arbeitsschutz hat er als kontinuierlichen Verbesserungsprozess unter Mitwirkung der Beschäftigten zu organisieren.
Zielsetzung
Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu verbessern. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Gefährdung
Damit folgt das Arbeitsschutzgesetz einem umfassenden präventiven Ansatz. Es beschränkt sich nicht darauf, auf das Eintreten von Gefahrenwirkungen, zum Beispiel von Arbeitsunfällen, zu reagieren, wie es im klassischen Arbeitsschutz der Fall war. Vielmehr zielt es darauf, die Gefährdungsursachen von vornherein zu beseitigen oder wenigstens abzuschwächen. Von Gewicht ist hierbei der Begriff der Gefährdung. Er bedeutet, dass der Arbeitgeber auch Gefahrenquellen beseitigen muss, deren negative Auswirkungen auf die Beschäftigen mit geringer Wahrscheinlichkeit eintreten und der Schaden im Eintrittsfall nicht gravierend sein muss. Auch mögliche geringe Schäden und Beeinträchtigungen müssen also in Angriff genommen und vermieden oder wenigstens vermindert werden.
Weitergehend noch als diese Definition der Gefährdung ist die Pflicht zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. In allgemeiner Form wird hier gefordert, dass die Arbeit und ihre Bedingungen an die Beschäftigten anzupassen sind, nicht umgekehrt.
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Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
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Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Sabrina Warsönke
Arbeits- und Gesundheitsschutz



