Recht

Rechtsirrtümer in der Arbeitswelt

"Der Arbeitgeber darf Minus­stunden vom Gehalt abziehen." Stimmt das?

Weiße Schrift auf rotem Untergrund: "Der Arbeitgeber darf Minusstunden vom Gehalt abziehen." Stimmt das?

Nicht ohne Weiteres.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für ausreichend Arbeit zu sorgen. Kann er dies aufgrund betrieblicher Umstände oder saisonaler Schwankungen nicht, muss er den vollen Lohn zahlen, auch wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht erbringen kann.

Minusstunden können nur dann entstehen, wenn ein Arbeitszeitkonto geführt wird, auf dem die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten erfasst und mit den Soll-Arbeitszeiten abgeglichen werden. Regelungen zu Arbeitszeitkonten müssen durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Die Belastung des Arbeitszeitkontos mit Minusstunden kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn diese durch die Arbeitnehmenden selbst zu vertreten sind, beispielsweise durch verspäteten Arbeitsbeginn, vorzeitigen Feierabend oder private Erledigungen während der Arbeitszeit.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Minusstunden nur dann mit dem letzten Gehalt verrechnet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Minusstunden nicht durch den Arbeitgeber verursacht worden sind.

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