Betriebs-/Personalräte, Recht

Entspannt in den Urlaub

Der Sommerurlaub ist nicht mehr weit weg. Was Beschäftigte zur schönsten Zeit des Jahres wissen sollten

Ein Mann mit Sonnenbrille und Reisegepäck steht in der Tür.

Was Beschäftigte zum Thema Urlaub wissen sollten.

Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Werktage zu (entsprechend 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche). In Arbeits- oder Tarifverträgen können aber mehr Urlaubstage vereinbart sein.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen, wird die Zeit der Erkrankung nicht auf den Urlaub angerechnet. Die „ver­lorenen“ Urlaubstage können also nachgeholt werden. Aber: Die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage dürfen Sie nicht einfach hinten an den Urlaub dranhängen. Die verpassten Urlaubstage ­müssen Sie noch einmal gesondert beim Arbeitgeber beantragen.

Darf ich im Urlaub arbeiten?

Sie dürfen keiner dem Urlaubszweck widersprechenden Arbeit (also einer, die dem Erwerb dient) im Urlaub nachgehen. Das gilt auch, wenn der Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses in der Kündigungsfrist gewährt worden ist. Ehrenamtlich dürfen Sie auch im Urlaub arbeiten.

Wer legt den Urlaub fest?

Grundsätzlich legt der Arbeitgeber den Urlaub fest. Dabei muss er jedoch Ihre Urlaubswünsche berücksich­tigen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitgeber Ihren Urlaubswunsch aber ablehnen: Etwa wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder die Urlaubswünsche anderer Kolleg*innen, die unter ­sozialen Gesichtspunkten den Vorrang ver­dienen (etwa wegen schulpflichtiger Kinder), Ihrem Urlaubswunsch entgegenstehen. Übrigens: Im Urlaubsjahr müssen mindestens zwölf Werktage (zwei Wochen) zusammenhängend gewährt werden.

Darf der Arbeitgeber Urlaub zurücknehmen oder vorzeitig beenden?

Mit der Festlegung ist auch der Arbeitgeber grundsätzlich gebunden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen und Notfällen können Sie jedoch verpflichtet sein, den Urlaub vor Antritt rückgängig zu machen. Ein Rückruf aus dem Urlaub ist hingegen unzulässig. Selbst wenn es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber so vereinbart war, verstößt eine vorzeitige Beendigung durch den Arbeitgeber gegen zwingendes Urlaubsrecht.

Kann ich mir den Urlaub auszahlen lassen?

Grundsätzlich nicht. Nur wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Freizeit genommen werden kann, besteht ein Anspruch auf sogenannte Urlaubsabgeltung. Etwas anderes gilt in Berufszweigen, in denen ein Sozial- beziehungsweise Urlaubskassenver­fahren eingerichtet ist. In diesen Fällen kann der Urlaubsanspruch auch beim nächsten Arbeitgeber geltend gemacht werden.

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