Recht

Den digitalen Nachlass regeln

Messenger, Social Media, Online-Banking, Smart-Home-­Anwendungen, Streamingdienste, Cloudspeicher – durchschnittlich nutzt jede*r Dutzende von Online-Konten. Doch was passiert, wenn Sie diese im Krankheits- oder Todesfall nicht mehr selbst verwalten können?

Ein Smartphone mit der Überschrift RIP und einem Kreuz

Zugänge sichern – am besten mit System

Legen Sie eine aktuelle Liste Ihrer Online-Konten und dazugehörigen Benutzernamen und Passwörtern an. Bestimmen Sie eine vertrauenswürdige Person, die im Ernstfall Zugriff erhält, und sprechen Sie mit ihr über Ihre Wünsche. Stimmt diese Person zu, dann halten Sie dies in einer Vollmacht über Ihren digitalen Nachlass fest und notieren Sie, wo Ihre Liste mit Zugängen aufbewahrt wird.

Wichtig ist auch, dass Sie bestimmen, was mit den Daten geschehen soll. Sollen die Konten gelöscht, bestimmte Daten archiviert oder Fotos an Angehörige weitergegeben werden? Notieren Sie Ihre Wünsche klar. Wer schon zu Lebzeiten überflüssige Konten löscht, schafft ohnehin mehr Übersicht – und verringert das Risiko des Datenmissbrauchs.

Aufbewahrung: sicher, aber zugänglich

Bewahren Sie Ihre Liste an einem sicheren Ort auf. Dafür empfehlen wir ein Bankschließfach, einen gut versteckten Ort in der Wohnung oder einen verschlüsselten USB-Stick. Achten Sie allerdings darauf, dass Bevollmächtigte tatsächlich Zugriff haben. Ein USB-Stick mit Passwortschutz etwa hilft nur, wenn auch das Passwort bekannt ist. Alternativ können Sie Zugangsdaten und Passwörter getrennt aufbewahren, sofern die bevollmächtigte Person beide Orte kennt.

Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht vergessen

Viele Online-Dienste – insbesondere E-Mail-Anbieter oder Cloudspeicher – verwenden heute Zwei-Faktor-Authentifizierung. Notieren Sie daher auch, welche Geräte oder Apps Sie dafür nutzen, und überlegen Sie, wie Ihre Vertrauensperson im Notfall Zugriff darauf erhält. Ohne diese zweite Sicherheitsstufe sind viele Konten nicht erreichbar.

Eine Ausnahme bildet das Online-Banking. Hier gilt die separate Vollmacht, die Sie direkt bei Ihrer Bank hinterlegen können.

Digitale Vorsorge klingt nüchtern – ist aber ein Akt der Verantwortung. Wer heute schon an morgen denkt, sorgt nicht nur für sich selbst vor, sondern erleichtert Angehörigen später den digitalen Abschied.

Gemeinsam gut beraten - Beratung bei der Verbraucherzentrale

Sie haben Fragen zur privaten Vorsorge? Hier hilft die unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale. Beschäftigte im Land Bremen, also alle Kammer-Mitglieder, zahlen bei der Verbraucherzentrale nur die Hälfte für eine Beratung zu arbeitnehmernahen Themen wie Altersvorsorge, zusätzliche Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente. Zusätzlich gibt es rund 30 Ratgeber zum halben Preis.
Infos unter www.verbraucherzentrale-bremen.de

Zurück