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Mit heiler Haut

Hautschutz im Beruf

Gesunde Haut ist wichtig für unser Leben und für unsere Lebensqualität. Sie ist widerstandsfähig gegen Krankheiten und schützt vor schädigenden Umwelteinflüssen und Beanspruchungen. Erkrankt die Haut, kann dies schwerwiegende Folgen im Beruf und im Privatleben haben.

Stand: Januar 2024
Text: Niklas Wellmann

Haut und Arbeit

Hautkrankheiten zählen zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten. Betroffen von Hauterkrankungen im Beruf sind zum Beispiel Friseurinnen, Metall- und Bauarbeiter, Maler und Lackierer, Kranken- und Altenpflegerinnen oder Reinigungspersonal. Der überwiegende Teil der angezeigten Berufskrankheiten kommt aus diesen Branchen. Bei den 15- bis 25-Jährigen führen sie häufig zum Abbruch der Ausbildung oder Berufsausstieg.

Hauterkrankungen als Berufskrankheit nehmen seit Jahren zu. Bei den Berufsgenossenschaften werden etwa 24.000 Verdachtsfälle pro Jahr gemeldet, 90 Prozent davon sind Kontaktekzeme. Im Berufsleben leiden vor allem die Hände. Sie packen zu, schleifen, bauen, reinigen. Doch ohne Schutz reagieren sie auf belastende Stoffe leicht mit Trockenheit, Rissen, Rötungen und Juckreiz. Dies bietet belastenden Stoffen eine ideale Angriffsfläche.

Die meisten Hauterkrankungen gibt es im Dienstleistungs- und Gesundheitssektor. Hier sind vor allem Frauen tätig.

Die volkswirtschaftlichen Kosten infolge von Hauterkrankungen belaufen sich in Deutschland auf etwa 1,8 Milliarden Euro. Diese sind primär auf den entstehenden Produktivitätsausfall zurückzuführen. Alljährlich gehen etwa drei Millionen Arbeitstage aufgrund von Fehltagen durch Hauterkrankungen verloren. Viele Menschen können ihren Beruf sogar nicht mehr ausüben.

Schutzhülle Haut

Die Haut ist mit einer Oberfläche von etwa zwei Quadratmetern der größte sichtbare Teil und das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie schützt die unter ihr liegenden Gewebe vor Austrocknung, mechanischen und chemischen Beschädigungen sowie Krankheitserregern und Temperaturwechsel. Die Haut ist mehr als nur eine Hülle, die den menschlichen Körper zusammenhält.

Aufbau der Haut

Die Haut besteht aus drei Schichten: Die Oberhaut schützt gegen chemische und physikalische Einflüsse. Darunter befindet sich die Lederhaut, die als Bindegewebsstruktur für die Festigkeit und Belastungsfähigkeit der Haut verantwortlich ist. Diese enthält Nerven- und Muskelfasern, Schweiß- und Talgdrüsen sowie Lymphgefäße und Haarwurzeln. Die Unterhaut besteht aus Fett- und Bindegewebe und Blutgefäßen. Hauptverantwortlich für die Schutzfunktion der Haut sind die Talgdrüsen. Sie sondern einen fettigen, öligen Stoff ab, den Talg, der einen Schutzfilm bildet und die Haut vor dem Austrocknen sowie vor Krankheitskeimen bewahrt. Wird die Talgschicht durch den Kontakt mit bestimmten Stoffen zerstört, funktioniert der Schutz nicht mehr und schädigende Stoffe können tiefer in die Hautschichten eindringen. Die Haut sorgt durch Schwitzen und Gänsehaut auch für einen Ausgleich der Körpertemperatur. Sie ist zudem ein Atmungs- und Ausscheidungsorgan.

Hauttypen

Tatsächlich ist die Haut bei Frauen dünner als bei Männern. Dünne Haut neigt eher zu Trockenheit, hat eine geringere Widerstandskraft und UV-Strahlen können tiefer eindringen. Durch UV-Strahlung ausgelöster Hautkrebs trifft deshalb häufiger Frauen als Männer. Unterschiedlich ist auch die Neigung zu Allergien. Frauen leiden öfter an Allergien gegen Duftstoffe, da ihre Haut eine geringere Barriere hat. Die meisten Hauterkrankungen betreffen Beschäftigte im Dienstleistungssektor. Hier sind Frauen in der Mehrzahl. Gerade in Kosmetik-, Reinigungs- und Gesundheitsberufen sowie im Friseurhandwerk gibt es zahlreiche Hauterkrankungen. Hier wird viel mit den Händen, mit Chemikalien und im feuchten Milieu gearbeitet. Im Handwerk und im produzierenden Gewerbe, bei Malern, Lackierern und Bäckern, üben eher Männer hautbelastende Tätigkeiten aus. Sie kommen mit Lösemitteln, Stäuben, Chemikalien, Hitze, Kälte und mechanischen Belastungen in Berührung. Für Frauen und Männer gilt, dass sich die hautbelastenden Tätigkeiten im Beruf oft im privaten Bereich fortsetzen.

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Haut während der Arbeit keinen schädlichen Einflüssen ausgesetzt ist.

Verschiedene Krankheitsbilder

Kontaktekzem

Auf schädigende Einflüsse und fehlenden Schutz kann die Haut mit den verschiedensten Dermatosen, das heißt Hauterkrankungen, reagieren. Sie zeigen sich als entzündliche, rötliche Hautreaktionen und machen etwa 90 Prozent aller beruflichen Hauterkrankungen aus. Das toxische Kontaktekzem wird durch direkten Kontakt der Haut mit einem schädigenden Stoff oder Verätzung durch Säuren oder Laugen verursacht. Das toxisch-degenerative Kontaktekzem wird oft über viele Jahre durch einen hautschädigenden Stoff hervorgerufen, der keine sofortige Wirkung zeigt. Das allergische Kontaktekzem ist eine allergische Reaktion auf einen bestimmten Stoff, gegen den sich im Laufe der Zeit eine Überempfindlichkeit entwickelt hat. Solche Stoffe sind zum Beispiel Epoxidharze, Nickel oder Chrom.

Allergien

Bei Allergien handelt es sich um nicht heilbare Reaktionen auf Stoffe wie Tierhaare, Schimmelpilze, Staub oder chemische Substanzen: Diese werden unter normalen Umständen vom Körper als harmlos toleriert. Bei Kontakt mit einem Allergen werden bestimmte krankhafte Reaktionen ausgelöst, zum Beispiel Bläschen, Risse, Rötungen und verdickte Hautstellen. Allergien können durch die berufliche Tätigkeit erworben werden. Sind sie schon länger vorhanden, können sie im Beruf Probleme bereiten, weil ein Ausweichen nicht möglich ist. Bei bereits bestehender Vorschädigung der Haut, bei besonderer Empfindlichkeit und bei Kontakt mit besonders starken Allergenen kann schon einmaliger Kontakt mit einem Stoff ausreichen, um eine Allergie auszulösen. Allergikerinnen und Allergiker sollten schon bei der Berufswahl eventuelle Risiken bedenken.

Hautkrebs

Die Zahl der Neuerkrankungen bei weißem und schwarzem Hautkrebs hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Jährlich treten tausende Fälle allein in Deutschland auf. Weißer Hautkrebs und seine Vorstufe aktinische Keratose gelten mittlerweile auch als Berufskrankheit.

Belastungsfaktoren

Es gibt verschiedene Ursachen für Hauterkrankungen. Auslöser kann eine Empfindlichkeit gegenüber einem bestimmten Stoff sein. Meistens treffen aber mehrere Bedingungen zusammen. Belastungsfaktoren für die Haut können sein:

  • Chemische Substanzen: Reinigungs- und Kühlschmierstoffe / Puder / Parfüm / Färbemittel /  Pflanzenschutzmittel / Stäube wie Zement oder Mehl / Säuren und Laugen
  • Materialien und Arbeitsverfahren: falsche oder ungeeignete Handschuhe / aggressive Reinigungsmittel und Reinigungsverfahren, wie das Reinigen der Hände mit Bimsstein, Bürste und Lösemitteln
  • Nässe: Umgang mit Wasser / Arbeiten im feuchten Milieu, Schwitzen
  • Klimatische Bedingungen: Sonnenstrahlung /  Kälte und Hitze / Lufttrockenheit
  • Verletzungen durch raue, scharfe oder kantige Gegenstände, Werkzeuge und Maschinen / Verbrennungen und Verbrühungen
  • Psychische Belastungen: Hautreaktionen und Hauterkrankungen können durch psychische Belastungen und Stress ausgelöst werden, sind aber auch selbst Auslöser von psychischen Beeinträchtigungen. Hautveränderungen belasten das Selbstwertgefühl und mindern das Wohlbefinden durch Schmerzen, Juckreiz und weil sie sichtbar sind.

Hautschutz im Betrieb

Die Behandlung von Hauterkrankungen kann langwierig und teuer sein, oftmals sind sie nicht heilbar. Deshalb ist Hautschutz oberstes Gebot. Der Arbeitgeber trägt nach dem Arbeitsschutzgesetz eine umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Deshalb muss er die Arbeitsbedingungen anhand einer Gefährdungsbeurteilung regelmäßig auf gesundheitliche Risiken überprüfen, um die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Haut möglichst keinen schädlichen Einflüssen ausgesetzt wird. Er muss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über mögliche Gefährdungen und die Schutzmaßnahmen regelmäßig unterrichten.

Der Betriebs- oder Personalrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte, wenn es um die Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Dazu gehören auch Hautschutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber und die betriebliche Interessenvertretung können sich in Fragen des Arbeitsschutzes von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin sowie durch die zuständige Berufsgenossenschaft und die Gewerbeaufsicht fachkundig beraten lassen.

Was ist zu tun? – STOP!

Beim Arbeitsschutz muss der Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen:

  • Substitution: Es sind zuerst schädigende Arbeitsstoffe und Verfahren durch weniger gefährliche zu ersetzen.
  • Technische Schutzmaßnahmen: Tätigkeiten sind so zu gestalten, dass die Haut nicht mit schädigenden Stoffen in Kontakt kommt.
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen: Bei Arbeitsabläufen sollte darauf geachtet werden, dass hautbelastende Tätigkeiten nicht einseitig verteilt werden.
  • Personenbezogene Schutzmaßnahmen, zu denen auch Handschuhe und Hautschutzmittel gehören, stehen am Ende der Rangfolge, obwohl sie im Betrieb oft die erste und einzige Maßnahme bleiben.

Berufskrankheiten der Haut

Besteht eine Vermutung, dass eine berufliche Ursache für eine Hauterkrankung (z.B. Ekzem oder weißer Hautkrebs) vorliegt, sollte dies bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden. Dies können Haus- oder Hautärzte, der Betriebsarzt /die Betriebsärztin, aber auch der Betriebsrat oder Betroffene selbst tun. Lassen Sie sich dazu beraten.

Die zuständige Berufsgenossenschaft prüft dann, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und der Erkrankung gibt. Dem vorgeschaltet ist in der Regel ein sogenanntes Hautarztverfahren, bei dem mit präventiven Maßnahmen (z.B. Schulungen oder Cremes) versucht wird Ihre Erkrankung zu heilen. Bei Anerkennung als Berufskrankheit gelten die Grundsätze „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“. Wenn alle Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation ausgeschöpft sind, erfolgt eventuell eine „berufliche Rehabilitation“, die sowohl Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Umschulung umfassen kann

Wenn die Haut reagiert

Je früher Symptome wahrgenommen werden, desto schneller können Schutzmaßnahmen und medizinische Behandlung eingeleitet werden und desto besser sind die Heilungschancen. Minimalveränderungen wie trockene Haut, leichte Rötungen, Jucken oder rissige Stellen erfordern rasches Handeln.

Ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung kann bestehen, wenn die Hauterscheinungen

  • an beruflich belasteten Hautpartien auftreten,
  • sich während oder unmittelbar nach der Arbeit zeigen und sich in der arbeitsfreien Zeit bessern oder abheilen,
  • bei mehreren Beschäftigten auftreten.

In diesen Fällen können Sie sich von Ihrem Betriebsarzt/Ihrer Betriebsärztin vertraulich beraten lassen. Sie können sich auch über Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin an einen Facharzt/eine Fachärztin für Hauterkrankungen wenden. Hilfestellung bieten auch die Unfallversicherungsträger, beispielsweise durch Beratung und Schulung zu Hautschutz und Hautpflege. Denn diese sind verpflichtet, alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Entstehung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und von Berufskrankheiten zu verhüten. Dazu zählen auch Veränderungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. In der Regel haben sie ein „Hautarztverfahren“ vorgeschaltet.

In einem an geeigneter Stelle ausgehängten Hautschutzplan muss beschrieben sein, welche Mittel Sie zum Schutz, zur Reinigung und zur Pflege der Haut wie anzuwenden haben.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Grundsätzlich muss eine Hautschädigung von vornherein vermieden werden, denn Schutzmaßnahmen wirken nur auf gesunder Haut. In manchen Fällen können jedoch Belastungen der Haut bei der beruflichen Tätigkeit nicht ausgeschaltet werden. Dann ist die Betriebsärztin/der Betriebsarzt gefragt:

  • Wenn pro Arbeitstag mehr als vier Stunden Feuchtarbeit geleistet oder mit bestimmten Stoffen wie zum Beispiel Epoxidharzen gearbeitet wird, ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erforderlich. Sie ist Voraussetzung dafür, dass jemand die betreffende Tätigkeit auch ausüben kann (Pflichtvorsorge).
  • Wenn Beschäftigte regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich Hautkontakt mit Wasser oder Feuchtigkeit haben, muss ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden (Angebotsvorsorge).

Diese Untersuchungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte für Betriebs- oder Arbeitsmedizin vornehmen. Am besten wird damit der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin betraut.

Wie Sie selbst Ihre Haut schützen können

Meiden Sie längeren Kontakt mit Feuchtigkeit und mit rauen Materialien. Vermeiden Sie allergieauslösende Stoffe. Verwenden Sie Schutzhandschuhe, wenn Sie mit entfettenden Stoffen wie Seife, Tensiden oder Lösemitteln arbeiten. Verwenden Sie auf Ihren Hauttyp abgestimmte Hautschutzmittel, wenn Sie bei bestimmten Tätigkeiten, zum Beispiel der Arbeit an rotierenden Maschinen, keine Schutzhandschuhe tragen dürfen. Reinigen Sie verschmutzte Haut so mild wie möglich und so stark wie nötig. Vermeiden Sie Verdünner und Terpentin – sie schädigen die Abwehrfunktion der Haut und gefährden die Gesundheit.

Was ist beim Tragen von Schutzhandschuhen zu beachten?

  • Die Handschuhe müssen für die entsprechende Tätigkeit geeignet und unbeschädigt sein und sie müssen passen.
  • Hände und Handschuhe müssen trocken sein.
  • Tragen Sie Schutzhandschuhe nicht ununterbrochen. Arbeitsphasen mit Handschuhen sollten in etwa so lang sein wie Phasen, in denen keine benötigt werden.
  • Einmalhandschuhe nach dem Tragen entsorgen. Bei Umgang mit chemischen Stoffen sowie Epoxidharzen werden die Handschuhe durchlässig und müssen nach Vorgabe des Herstellers innerhalb eines Arbeitstages regelmäßig gewechselt werden.

Gesunde Haut: im Job und nach Feierabend

Beobachten Sie Ihre Haut genau. Hautveränderungen wie

  • häufiger Juckreiz an den Händen oder Armen,
  • gerötete Haut an Händen oder Fingern sowie
  • Bläschen, Knötchen oder Schuppung

sind keine Bagatelle. Damit Hautbelastungen erkannt werden und Schutzmaßnahmen greifen können, sollten Sie auch selbst die Initiative ergreifen. Weisen Sie Ihre Vorgesetzten, den Betriebsrat und den betrieblichen Arbeitsschutz darauf hin oder wenden Sie sich an eine Fachärztin oder einen Facharzt.

Schützen, pflegen, wohlfühlen

Die Haut ist auch ein psychosomatisches Organ und reagiert auf Stress und belastende Situationen. Strategien zur Stressbewältigung können hilfreich sein, um mit beruflichen Anforderungen umzugehen. Auch soziale Kontakte können entlastend wirken. Zudem kommt unter Zeitdruck die Hautpflege meistens zu kurz. Gesunde Haut trägt zur Lebensqualität und zum Wohlgefühl bei. Haut hat ein „Gedächtnis“. Deshalb müssen Hautschutz und der Schutz vor übermäßiger Sonnenstrahlung auch bereits ein Thema in der Berufsausbildung sein.

Auch Ihre Haut schätzt eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ausreichend Flüssigkeit. Bewegung an der frischen Luft lässt die Haut aufatmen.

Um auch zu Hause Hautproblemen vorzubeugen, sollten Sie auch dort vorsichtig mit hautreizenden Stoffen umgehen.

Weitere Informationen

Informationen zum Hautschutz in ihrem Berufsfeld bekommen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie wissen nicht, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist? Die kostenfreie Info-Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung informiert Sie unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4.

Ihre Krankenkasse informiert Sie über kostenlose Vorsorgeuntersuchungen und mögliche Stresspräventionskurse.

Bildungszeiten oder Kurse zum Thema bieten die Volkshochschule, Sportvereine oder die Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Die Beratungsstelle zu Berufskrankheiten (BK) der Arbeitnehmerkammer Bremen informiert unter der Telefonnummer 0421.6 69 50-36 über BK-Antrag und -Verfahren.

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  • Mit heiler Haut - Hautschutz im Beruf

    Gesundheitsinfo, Januar 2024

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