Bei Anerkennung einer Berufskrankheit können Patientinnen und Patienten von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Unterstützung und Hilfe erhalten. Dazu zählen beispielsweise Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die Kostenübernahme der Heilbehandlung, medizinische und berufliche Rehabilitation, evtl. eine Berufskrankheiten-Rente, arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen, Unterstützung des Arbeitgebers bei der Anpassung des Arbeitsplatzes sowie die Prävention weiterer Erkrankungen.
Bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit sind Ärztinnen, Ärzte, der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Anzeige beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu stellen (§ 193 Abs. 2 SGB VII; § 202 SGB VII).
Die Zustimmung der betroffenen Person ist nicht erforderlich. Auch bei einem Widerspruch der Patientin oder des Patienten ist die Ärztin bzw. der Arzt gesetzlich verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen. Das ist in der Regel kein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht. Die Ärztin/ der Arzt muss aber die betreffende Person über den Inhalt und den Empfänger der Anzeige in Kenntnis setzen.
Ärzte-Informationen zu einigen Berufskrankheiten, die im Land Bremen eine wichtige Rolle spielen, können Sie hier herunterladen und ausdrucken. Als Anhang enthalten sie jeweils Patientenfragebogen, die Sie Ihrer Patientin/ Ihrem Patienten aushändigen können, damit sie oder er selbst die Berufsgenossenschaft einschalten.
Weitere Informationen
Eine Informationsdatenbank zu Berufskrankheiten inklusive Berufskrankheiten-Liste finden Sie hier.
Online-Informationen der DGUV zu Berufskrankheiten sowie ein Formular für die ärztliche Berufskrankheiten-Anzeige und Adressen der Unfallversicherungsträger finden Sie hier.
Ärzteanschreiben mit Patientenfragebogen
Lendenwirbelsäulenerkrankungen/BK 2108, BK 2110
Download PDFCarpaltunnelsyndrom/ BK 2113
Download PDFMeniskusschaden/ BK 2102 oder Gonarthrose/ BK 2112
Download PDFLungenkrebs/ BK 4104
Download PDFKehlkopfkrebs/ BK 4104
Download PDFEierstockkrebs (Ovarial-CA)/ BK 4104
Download PDFBlasenkrebs/ BK 1109, BK 1301, BK 1321
Download PDFHautkrebs/ BK 1108, BK 5102, BK 5103
Download PDF
Sprechzeiten der Berufskrankheiten-Beratung
(Wir empfehlen vorab eine telefonische Terminvereinbarung unter 0421-6 69 50-36/-0.
Termine zu anderen Zeiten sind nach Absprache möglich)
Bremen-Stadt
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Donnerstags von 13 bis 17 Uhr
Bremen-Nord
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Mittwochs von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Bremerhaven
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Dienstags von 13 bis 17 Uhr
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Kontakt

Niklas Wellmann
Beratungsstelle zu Berufskrankheiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel.: 0421-6695036
Fax: 0421-6695041