Eine Frau im Auto auf dem Weg zur Arbeit

Weg zur Arbeit

Fahrtkosten, Verspätung, Unfall: Auf dem Arbeitsweg kann einiges passieren. Was, wenn mein Zug Verspätung hat? Wer kommt für die Fahrtkosten auf? Fragen und Antworten.

Wer übernimmt meine Fahrtkosten?

Die Fahrtkosten von der Wohnung bis zum Arbeitsplatz müssen grundsätzlich die Beschäftigten tragen. Sie sind verantwortlich dafür, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen und die dabei aufkommenden Kosten übernehmen. Beschäftigte können ihre Fahrtkosten steuerlich über die Pendlerpauschale absetzen.

Ist es dennoch möglich, dass der Arbeitgeber sich beteiligt?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich an den Fahrtkosten seiner Beschäftigten zu beteiligen. Es gibt jedoch freiwillige Angebote – etwa das Angebot einer Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel oder einen Fahrtkostenzuschuss, um Ausgaben für Benzinkosten oder ähnliches abzudecken.

Muss ich dann meinen Arbeitsweg dokumentieren?

Nein, Fahrtkostenzuschüsse werden in der Regel pauschal gezahlt, daher ist ein Nachweis über den zurückgelegten Arbeitsweg nicht notwendig.

Dienstfahrten

Bei auswärtigen Dienstfahrten im In- und Ausland veranlasst der Arbeitgeber die Fahrt und trägt daher auch die Kosten, die bei der Nutzung mit dem jeweiligen Fahrzeug oder Verkehrsmittel anfallen. Dienstfahrten beginnen in der Regel am Arbeitsplatz und nicht Zuhause.

Stau oder Zugverspätung

Für das Zuspätkommen durch äußere Einflüsse können Sie sich zwar beim Arbeitgeber entschuldigen, dennoch sind Sie selbst daran schuld und müssen entsprechende Konsequenzen tragen. Sie sind dafür verantwortlich, rechtzeitig den Weg zum Arbeitsplatz anzutreten und diesen pünktlich zu erreichen.

Unfall

Unfälle beim Arbeitsweg gelten als Wegeunfall und damit als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft beziehungsweise die Unfallversicherung ist zuständig. Die beschäftigte Person muss den Arbeitgeber informieren, dass sie einen Arbeitsunfall erlitten hat. Der Arbeitgeber muss den Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall dann bei der Berufsgenossenschaft anzeigen.

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Eine Frau blickt während eines Brainstormings mit Kolleg*innen lächelnd in die Kamera