Aus rechtlicher Sicht ist Streik trotz aller Umstände kein Grund, der Arbeit einfach fernzubleiben. Grundsätzlich sind die Beschäftigten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie pünktlich auf der Arbeit erscheinen. Diese Verpflichtung besteht trotz Streik.
Beschäftigte müssen sich andere Lösungen überlegen, zum Beispiel zu vereinbaren, im Homeoffice zu arbeiten. Das muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Andere Alternativen sind, an dem Tag Überstunden abzubauen oder einen Tag Urlaub zu nehmen.
Ohne Absprache einfach zu Hause bleiben, das geht nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn es quasi unzumutbar ist, zur Arbeit zu erscheinen. Allerdings darf man nicht damit rechnen, für diesen Tag dann bezahlt zu werden.




