Psychische Gesundheit bei der Arbeit: Eine CEO streitet sich mit einer Kollegin

Psyche und Arbeit

Psychische Belastungen können erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Auch bei der Arbeit ist das Thema wichtig. Wie Sie gesund bleiben und was Sie bei Belastungen tun können.

Beim Arbeitsschutz im Betrieb stehen zu oft nur Unfallgefahren oder der Umgang mit giftigen Stoffen im Vordergrund. Der Schutz vor psychischen Gefährdungen gehört aber ganz klar auch dazu. Besonders betroffen können Beschäftigte im Gesundheitswesen sein. Notsituationen, Aufregungen und Belastungen gehören zum Arbeitsalltag. Dauerhaft hoher, aber auch zeitweise außergewöhnlicher Stress können über die Grenzen der Belastbarkeit hinausgehen. Arbeitnehmende können dann unter psychischen Folgen leiden und ernsthaft erkranken.

Hohe Anforderungen

In vielen Branchen haben psychische Belastungen seit Jahren zugenommen. Die Arbeitsbedingungen verändern sich und mit ihnen die Anforderungen an die Beschäftigten:

  • Es wird flexibler gearbeitet. Die Arbeitsmenge wird oft über Zielvorgaben gesteuert, die häufig zu hoch sind. Damit steigen Anforderungen an die Selbstorganisation und die Arbeitsintensität wird höher.
  • Der Fachkräftemangel führt oft zu einer höheren Belastung für die verbleibenden Kolleg*innen. In anderen Bereichen belasten unfreiwillige Befristungen oder Arbeit nur auf Abruf.
  • Steigender Druck kann zu häufigeren Konflikten zwischen Kolleg*innen führen. In einigen Bereichen nehmen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu.
  • Die verstärkte Nutzung digitaler Technologien kann zu Belastungen führen. Technikstress kann zum Beispiel durch nicht funktionierende Technik entstehen, aber auch durch komplexere Aufgaben oder die steigende Informationsflut.
  • Immer mehr Beschäftigte müssen auch außerhalb ihrer Arbeitszeiten für berufliche Belange erreichbar sein. Damit wird die Erholung in der freien Zeit beeinträchtigt.
  • Manche Tätigkeiten weisen seit jeher ein hohes Maß an psychischer Belastung auf, ein Beispiel sind traumatische Ereignisse für Rettungspersonal und Pflegekräfte.

Was ist normal?

Gewisse Belastungen gehören zur Arbeit dazu oder lassen sich nicht vermeiden. Menschen unterscheiden sich darin, wie sie Belastungen erleben. Auch die Ressourcen, die Beschäftigte haben, um mit potenziellen Belastungen umzugehen, sind unterschiedlich. Gemeint sind persönliche Stärken, Kompetenzen, Einstellungen und Bewältigungsstrategien, die helfen, mit negativen Einflüssen umzugehen. Wichtig ist, dass Arbeitsanforderungen, Fähigkeiten und Ressourcen in einer guten Balance stehen.

Was die eine stört, kann für jemand anderen ganz unproblematisch sein. Die hier dargestellten Faktoren können für viele psychisch belastend sein. Nicht alles lässt sich abstellen. Es lassen sich aber betriebliche Strategien entwickeln, wie die Belastung reduziert oder an anderer Stelle für Entlastung gesorgt werden kann. Nicht jede psychische Belastung führt zu einer psychischen Erkrankung. Eine dauerhafte Überbelastung kann jedoch zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Einige erleben Termindruck als herausfordernden Kick. Wenn aber die Termine immer enger rücken, keine Zeit für Erholung bleibt und Stress chronisch wird, dann ist die Belastung auf jeden Fall zu hoch.

Auslöser für psychische Belastungen

Arbeitsinhalte/-aufgaben: fehlende Informationen, fehlende Handlungsspielräume, monotone Tätigkeitenunvollständige, sehr kleinteilige Tätigkeiten, Informations- und E-Mail-Flut, Hohe körperliche Belastung

Emotionale Inanspruchnahme: ständiges Eingehen auf die Bedürfnisse anderer, häufig Emotionen zeigen müssen, die man gerade nicht empfindet (zum Beispiel Lächeln), häufige Konflikte mit Kund*innen, Gewalt oder Belästigungen, traumatische Ereignisse, unrealistisch hohe Erwartungen von Patient*innen und Angehörigen, Konfrontation mit einer großen Anzahl von Erkrankten oder Toten, Verletzung, Erkrankung oder Tod von Kolleg*innen, Leid, Erkrankung, Verletzung oder Tod von Kindern

Soziale Beziehungen: fehlende soziale Unterstützung, fehlende Möglichkeiten zum sozialen Austausch, schlechte Führung, geringe Wertschätzung, fehlendes Feedback, Streitigkeiten, Konflikte zwischen Beschäftigten, Ausgrenzung, Rollenkonflikte

Arbeitszeiten: zu wenig Pausen, zu kurze Ruhezeiten, zu lange Arbeitszeiten, schlechte Planbarkeit, kurzfristige Schichtpläne, Schicht- und Nachtdienste, häufige Schichtwechsel, (Erwartungen an) ständige Erreichbarkeit, fehlende Abgrenzung von Arbeit und Privatleben

Arbeitsorganisation: zu viele Aufgaben, hoher Zeit- und Leistungsdruck, häufige Unterbrechungen, digitale Überwachung und Kontrolle der Arbeitsleistung, unklare Verantwortlichkeiten, hohe Anforderungen an die Selbstorganisation durch neue Arbeitsformen

Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel: Lärm, störende Geräusche, wenn hohe Konzentration gefordert ist, schlechte Beleuchtung, Gerüche, Raumklima, fehlende oder unzureichende Arbeitsmittel, zum Beispiel schlecht funktionierende Software, Umgang mit gefährlichen chemischen oder biologischen Stoffen

Dies sind häufige Belastungen, die Aufzählung ist nicht vollständig.

Spezielle Belastung: Moralische Verletzung

Der Begriff Moralische Verletzung beschreibt die Anhäufung von Verletzungen berufsethischer Ideale. Diese entstehen, wenn die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz so gestaltet sind (zum Beispiel durch zu wenig Zeit für zu viele Patient*innen), dass die eigenen professionellen Ansprüche an die Arbeit nicht mehr eingehalten werden können. Dann wird mit dem Risiko gearbeitet, dass im schlimmsten Fall auch Patien*tinnen Schaden nehmen. Dies kann dauerhaft die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten beeinträchtigen.

Was tun? Moralische Verletzungen können vor allem durch eine ausreichende Finanzierung und Personalausstattung sowie klare Verantwortungs- und Kommunikationsstrukturen verhindert werden. Zumindest sollten Beschäftigte mit ihrem Erleben von moralischen Verletzungen ernst genommen werden.

Es kann zum Beispiel durch eine kollektive Auseinandersetzung mit moralischen Verletzungen im Rahmen regelmäßiger kollegialer Beratung psychischen Erkrankungen vorgebeugt werden. Eine gegenseitige Unterstützungskultur unter den Beschäftigten und eine Schulung von Führungskräften bezüglich psychischer Stabilisation ist ebenfalls hilfreich.

Anzeichen psychischer Belastung

Es gibt verschiedene Warnsignale, die darauf hinweisen, dass Sie psychisch belastet sind:

  • Muskelverspannungen, Kopf-, Rücken- oder Magenschmerzen, Appetitlosigkeit, Herzstiche oder Schlafstörungen
  • Grübeln, Albträume, Entscheidungsprobleme, Konzentrations- oder Leistungsschwäche
  • Emotionale Warnzeichen, wie innere Unruhe oder Gereiztheit, Antriebslosigkeit, Angstgefühle, schnelle, scheinbar anlasslose Stimmungswechsel
  • Änderungen im Verhalten, wie ungeduldige oder aggressive Reaktionen auf andere, ein erhöhter Suchtmittelkonsum, sozialer Rückzug

Insbesondere, wenn mehrere dieser Warnzeichen auftreten, sollten Sie etwas gegen Ihre Belastungssituation unternehmen und Unterstützung suchen. Langfristig können dauerhaft zu hohe Belastungen dazu beitragen, dass sich körperliche Erkrankungen entwickeln, wie etwa Herz-Kreislauf- oder Magen-Darm-Erkrankungen, aber auch ernsthafte psychische Erkrankungen, wie Depressionen, Burn-out oder Angststörungen.

Notsituationen, Aufregungen und Belastungen kennen Beschäftigte im Gesundheitswesen aus ihrem Arbeitsalltag. Dauerhaft hoher, aber auch zeitweise außergewöhnlicher Stress können über die Grenzen der Belastbarkeit hinausgehen. Auch Profis im Gesundheitswesen können dann unter psychischen Folgen leiden und ernsthaft erkranken.

Anzeichen einer akuten Belastungsreaktion

  • andauernde Anspannung, etwa reizbar oder schreckhaft sein, keinen erholsamen Schlaf finden
  • unangemessene Wutausbrüche (auch Ausfälle gegenüber Patient*innen)
  • negative Gedankenspiralen
  • anhaltende körperliche Erregung wie Herzklopfen, Zittern, Schwitzen
  • „Neben-sich-stehen“, zum Beispiel ein Gefühl wie im Film oder Traum, Teilnahmslosigkeit
  • Konzentrationsmangel, Denkblockaden, Erinnerungslücken bezüglich bestimmter Situationen
  • Situationen immer wieder erleben, Gedanken, Bilder, Gerüche gehen nicht mehr aus dem Kopf, Albträume
  • Niedergeschlagenheit, etwa das Gefühl, keine Freude mehr empfinden zu können
  • spontan weinen, oft ohne besonderen Anlass

Wenn sich die genannten Anzeichen häufen, besonders intensiv und anhaltend über viele Tage oder Wochen auftreten, können dies Vorboten für eine ernst zu nehmende gesundheitliche Beeinträchtigung sein.

Psychosomatische Beschwerden

Psychische Belastungen können sich auch in körperlichen Beschwerden ausdrücken, häufig in Form von Rückenbeschwerden. Denn innerliche Anspannung durch Stress, Zeitdruck, monotone Arbeit ohne Handlungsspielräume, Ärger, widersprüchliche Arbeitsanweisungen oder mangelnde Wertschätzung sowie die Angst um den Arbeitsplatz können sich auf die Haltung übertragen: Der Körper verkrampft und es entstehen schmerzhafte Muskelverspannungen. Informationen zu körperlichen Belastungsfaktoren und rückenfreundlichem Arbeiten, Gesundheitsschutz im Betrieb und Wirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit finden Sie in unserem Faltblatt Alles Gute für den Rücken.

Was sollte der Betrieb tun?

Die Gestaltung einer gesundheitsgerechten Organisation der Arbeit ist Führungsaufgabe. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Abläufe im Unternehmen so zu organisieren, dass die Beschäftigten gesundheitsgerechte und sichere Arbeitsbedingungen vorfinden. Dies umfasst auch den Schutz vor psychischer Belastung.

Psychische Belastungen bei der Arbeit sollten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Folgendes ist wichtig:

  • Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die identifizierten Belastungen zu beseitigen oder zu verringern.
  • Nach der Umsetzung von Maßnahmen ist auch zu überprüfen, ob die Belastung tatsächlich reduziert wurde.
  • Eine Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben werden. Mit einer einmaligen Erhebung ist es nicht getan.

Zur Gefährdungsbeurteilung gehört auch, dass (möglichst vorbeugende) Maßnahmen ergriffen werden, die diese Belastungen beseitigen oder verringern. Beispiele für solche Maßnahmen sind etwa:

  • Sicherstellung von Pausen und Ruhezeiten, zum Beispiel durch Springer-Pools
  • ethische Fallbesprechungen, Supervision
  • Etablierung von Hilfesystemen, Qualifizierung kollegialer Erstbetreuer*innen
  • Etablieren klarer Verfahrensabläufe zur Notfallversorgung und -nachsorge bei Gewaltereignissen

Der Arbeitsschutz im Betrieb sollte im Rahmen eines umfassenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) präventiv ausgerichtet sein und auch betriebliche Gesundheitsförderung beinhalten. Hilfreich ist es, wenn es für Führungskräfte in den Betrieben verbindliche Angebote im Bereich „Gesundes Führen“ gibt.

Für Mitarbeitende, die in den letzten zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, muss der Betrieb ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Das für Beschäftigte freiwillige Angebot zielt darauf ab, zu ermitteln, ob die Arbeitsbedingungen zur Arbeitsunfähigkeit beigetragen haben und Strategien zu entwickeln, die Arbeitsfähigkeit und den Arbeitsplatz der Beschäftigten langfristig zu erhalten.

Was können Sie tun?

Im Betrieb

Suchen Sie sich Unterstützung im Betrieb: Sprechen Sie mit Kolleg*innen darüber, wie sie die Belastungssituation wahrnehmen. Möglicherweise können Sie Zeit für eine kollegiale Beratung im Team einrichten beziehungsweise Zeiten hierfür bei Vorgesetzten einfordern. Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten über Möglichkeiten der Entlastung. Fordern Sie Transparenz und Mitsprache über betriebliche Abläufe. Es ist auch im Interesse Ihrer Vorgesetzten, Überlastung zu vermeiden, damit Sie langfristig gesund bleiben.

Sofern vorhanden, können Sie sich auch an den Betriebs- oder Personalrat wenden. Seine Aufgabe ist es, sich der Beschwerden und Vorschläge der Beschäftigten anzunehmen. Sie können auch mit dem für Ihren Betrieb zuständige*n Betriebsärzt*in oder der Sozialberatung sprechen – beide unterliegen der Schweigepflicht.

Wenn die Arbeitsüberlastung zu einer Gefährdung von Patient*innen oder Pflegebedürftigen zu werden droht, zeigen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber an – bestenfalls gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen. Dies ist auch haftungsrechtlich relevant (siehe Infokasten Gefährdungsanzeige).

Wenn der Arbeitsdruck hoch ist und Sie immer wieder einspringen müssen: Fordern Sie gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen und/oder der betrieblichen Interessenvertretung die Einhaltung bestehender Personalbemessungsregelungen sowie die Einführung oder Ausweitung von Springerpool-Ressourcen und Regelungen zum Ausfallmanagement. Im Krankenhausbereich kann auch ein Tarifvertrag Entlastung, den die Gewerkschaft ver.di bereits an vielen Kliniken verhandelt hat, hilfreich sein.

Als individuell Beschäftigte

Suchen Sie nach Wegen, die Belastungen bei der Arbeit zu reduzieren:

  • Versuchen Sie organisatorische Abläufe zu verbessern: Sorgen Sie etwa für Zeiten, in denen Sie ungestört arbeiten können. Definieren Sie Prioritäten und bearbeiten Sie Dinge nacheinander.
  • Setzen Sie Grenzen, sagen Sie häufiger Nein.
  • Machen Sie Pausen und achten Sie auf ausreichende Ruhezeiten.
  • Suchen Sie nach Unterstützung, lassen Sie sich helfen.
  • Eine Erweiterung von fachlichen Kompetenzen kann auch zu Entlastung führen, etwa durch den Austausch mit Kolleg*innen oder Fortbildungen.

Was macht Ihnen Spaß? Gehen Sie Hobbys nach, versuchen Sie sich regelmäßig (sportlich) zu bewegen, pflegen Sie Freundschaften. Planen Sie dies fest in ihrem Terminplan ein. Gehen Sie achtsam mit sich um, probieren Sie Entspannungstechniken aus – Ihre Krankenkasse kann Sie bei der Auswahl beraten. Sorgen Sie für ausreichende Erholungszeiten, lassen Sie Urlaubstage nicht verfallen.

Wenn Sie bei Ihren Versuchen, die Situation in Ihrem Betrieb zu verbessern, auf Unverständnis stoßen, sollten Sie überlegen, ob es das richtige Arbeitsumfeld für Sie ist. Denken Sie gegebenenfalls über einen Arbeitsplatzwechsel nach.

Beschäftigte im Gesundheitswesen haben meist besondere Fähigkeiten entwickelt, mit Dauerbelastungen und extremen Situationen umzugehen. Anders als Beschäftigte in anderen Berufen erleben sie im Alltag viele belastende Ereignisse. Um diese zu bewältigen, können Sie selbst einiges tun, um Ihre Schutzmechanismen zu stärken:

  • Akzeptieren Sie die eigenen Gefühle und Reaktionen: Sie sind kein Zeichen von Schwäche, sondern eine normale Reaktion auf eine außergewöhnliche Situation und Resultat der geleisteten Arbeit.
  • Gewinnen Sie Abstand, nehmen Sie sich Zeit zur Erholung. Auch wenn Sie sich Ihren Kolleg*innen und der Arbeit verpflichtet fühlen: Nehmen Sie sich die Ihnen zustehenden Pausen, gönnen Sie sich Ihre Freizeit und Ruhe, wenn Sie krank sind. Sie sind nicht verpflichtet, aus Ihrer Freizeit einzuspringen.
  • Suchen Sie Unterstützung bei Familie, Freund*innen, nehmen Sie Hilfe an.
  • Behalten Sie vertraute Alltagsgewohnheiten und Freizeitaktivitäten bei.
  • Tun Sie sich gezielt etwas Gutes.
  • Seien Sie achtsam beim Genuss von Alkohol, anderen Drogen und Selbstmedikationen. Gerade wenn dies zunächst zu beruhigen und zu lindern scheint, kann es neue Probleme schaffen.

Wenn Sie sich dauerhaft psychisch belastet fühlen oder unter einer akuten Belastungssituation leiden, nehmen Sie ärztliche oder therapeutische Hilfe in Anspruch. Auch bei psychosomatischen Beschwerden können Psychotherapien oder Reha-Maßnahmen hilfreich sein.

Gefährdungsanzeige

Mit einer Gefährdungsanzeige/Überlastungsanzeige kommen Beschäftigte ihrer Pflicht nach, Arbeitgebende darauf aufmerksam zu machen, dass durch eine Arbeitsüberlastung Schäden eintreten können, etwa durch unzureichende Pflege. Diese Schäden können im Extremfall zu zivilrechtlicher Haftung (Schadensersatz, Schmerzensgeld), arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Abmahnung, Kündigung) und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Wenn Arbeitgebende Kenntnis von der Gefahr haben und nicht für Abhilfe sorgen, kann sie ein Mitverschulden treffen und der Umfang der zivilrechtlichen Haftung der Beschäftigten reduziert werden. Dies gilt nur für zukünftige Gefahren. Eine Gefährdungsanzeige schützt nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Haftung. Eine Gefährdungsanzeige sollte möglichst schriftlich an den Arbeitgebenden und in Kopie an die Interessenvertretung übergeben werden. Sie selbst sollten auch eine Kopie aufbewahren.

Was eine Gefährdungsanzeige enthalten muss:

  • Name, Datum, betroffener Arbeitsbereich (zum Beispiel Station), gegebenenfalls Nennung des direkten Vorgesetzten
  • eine sehr konkrete Situationsbeschreibung, die zur Überlastung führt, etwa krankheitsbedingte Ausfälle von Kolleg*innen, zu wenig Personal
  • die aufgrund der Überlastung drohenden Mängel wie die unzureichende Versorgung von Patient*innen
  • eine Aufzählung der Aufgaben, die aufgrund der Überlastung gar nicht mehr oder nicht mehr vorrangig durchgeführt werden können
  • persönliche Auswirkungen, soweit schon vorhanden (etwa: Erkrankungen)
  • Aufforderung an den Arbeitgeber, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen oder eine Umpriorisierung von Aufgaben vorzunehmen, falls er mit der von Beschäftigten vorgeschlagenen Priorisierung nicht einverstanden ist

Wo finden Sie Hilfe?

Erste Ansprechpartner bei psychischen Belastungen sind Hausärzt*innen, Betriebsärzt*innen und die betriebliche Sozialberatung.

Telefonseelsorge (rund um die Uhr)
800-111 0 111 (ev.)
0800-111 0 222 (kath.)
16 123

Krisentelefon in der Nacht
0421-957 00 310
Mo. bis Fr. 21-8.30 Uhr, sowie Sa., So. und an Feiertagen 17-8.30 Uhr

Informationsportal Psychnavi – Übersicht über Angebote für Menschen mit psychischen Problemen und ihre Angehörigen in der Stadt Bremen und in Bremerhaven

Telefonische Beratung nach Extremerlebnissen (zum Beispiel nach Gewaltvorfällen) über die BGW Bezirksverwaltung Delmenhorst, 04221-913-0

Kontaktmöglichkeiten zum Kriseninterventionsdienst (KID) und zu sozialpsychiatrischen Beratungsstellen des Landes Bremen

Telefonische Krisenberatung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Kollegiale Unterstützung im Gesundheitswesen: 0800-0 911 912

Krankenkassen haben Verzeichnisse und vermitteln Kontakt zu Psychotherapeut*innen.

Bei der Vermittlung von Psychotherapie-Terminen unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung: Terminservicestelle 116 117

Bei psychischer Belastung nach einem Arbeitsunfall, zum Beispiel einem Gewalterlebnis, bietet die Unfallversicherung zeitnahe Unterstützung durch das Psychotherapeutenverfahren. Veranlasst wird dies in der Regel durch den Unfallversicherungsträger oder die Durchgangsärzt*innen.

Downloads zum Thema

Psychische Belastung durch Arbeit, Gesundheitsinfo, 2024
Burnout – ausgebrannt. Chronischer Überlastung begegnen, Infoblatt, 2025
Psychisch gesund bleiben bei der Arbeit – Infos für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Gesundheitsinfo, 2023

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Eine Frau blickt während eines Brainstormings mit Kolleg*innen lächelnd in die Kamera