Tarifbindung meint, dass sich Arbeitgeber und die für die Branche zuständige Gewerkschaft in Tarifverträgen auf Arbeitsbedingungen einigen. Diese gelten nur zwischen den Mitgliedern der Tarifparteien, den sogenannten Tarifgebundenen. Das Besondere ist, dass der Tarifvertrag hier unmittelbar und zwingend gilt – das heißt, zuvor oder nachher abgeschlossene Arbeitsverträge sind unwirksam, soweit sie die Beschäftigten schlechterstellen.
Der Tarifvertrag
In einem Tarifvertrag sind unter anderem die Höhe des Lohns oder Gehalts für bestimmte Tätigkeiten, die Anzahl der Urlaubstage und die maximale Wochenarbeitszeit festgeschrieben. Ein Tarifvertrag kann für eine bestimmte Zeit gültig sein. Möglich ist auch ein Kündigungsrecht nach einer Mindestlaufzeit – Gewerkschaften können so regelmäßig Lohnerhöhungen aushandeln.
Voraussetzungen und Bedingungen
Der Arbeitgeber muss dem tarifschließenden Arbeitgeberverband und die Beschäftigten der tarifschließenden Gewerkschaft angehören. Wenn der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wird, müssen Beschäftigte nicht zwingend Gewerkschaftsmitglied sein, damit sie von der Tarifbindung profitieren. Ein Arbeitgeber ohne Verbandsmitgliedschaft kann auch selbst Tarifverträge mit Gewerkschaften abschließen (sogenannte Firmen- oder Haustarifverträge). Tritt ein Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband aus, bleibt der Tarifvertrag bis zu seinem Ende gültig. Er endet sogar erst dann, wenn er durch eine andere Abmachung – einen neuen Tarifabschluss, einen Arbeitsvertrag mit den einzelnen Beschäftigten oder eine Betriebsvereinbarung – ersetzt wird.
Was genau wird geregelt?
Tarifverträge regeln wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses über gesetzliche Mindeststandards hinaus. Dazu gehören die Bezahlung nach einer einheitlichen Entgeltordnung, aber auch bessere Regelungen bei Arbeitszeit, Urlaub, Altersversorgung, der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen oder beim Krankengeldzuschuss, für Eltern oder pflegende Angehörige. So gibt es etwa zu Weihnachts- und Urlaubsgeld keine gesetzliche Regelung, viele tarifgebundene Betriebe zahlen diese aber.
Was bringt Tarifbindung?
Eine Entgeltordnung sorgt für Lohngerechtigkeit und Transparenz. Im Schnitt bekommen Beschäftigte monatlich elf Prozent mehr Gehalt oder Lohn, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Auch der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Verdienst von Frauen und Männern ist in tarifgebundenen Betrieben deutlich kleiner.
Was bedeutet Tarifautonomie?
Die Tarifautonomie steht in Deutschland im Grundgesetz. Sie meint das Recht der Tarifvertragsparteien, über zum Beispiel Löhne und Gehälter selbstständig zu verhandeln. Niemand, auch nicht die Regierung, darf sich hier einmischen.




