Eine Mutter mit zwei Kindern am Meer

Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur

Stark für Beruf und Familie: Mit einer Kur können Eltern wieder Kraft schöpfen.

Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sind gesetzlich vorgesehene Pflichtleistungen der Krankenkassen, die auf die Bedürfnisse und Lebenssituationen von Müttern und Vätern ausgerichtet sind. Sie sind ganzheitlich orientierte und interdisziplinär abgestimmte stationäre Gesundheitsmaßnahmen nach dem Stand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Auch für berufstätige Mütter und Väter besteht die Möglichkeit, an gesundheitsfördernden Maßnahmen teilzunehmen. Der Begriff Kur wird heute nur noch in der Alltagssprache benutzt. Im Gesetz ist von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen die Rede, um den eindeutigen medizinischen und therapeutischen Charakter zu kennzeichnen.

Heute sind mehr Mütter berufstätig und arbeiten häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Durch zunehmenden Druck in der Arbeitswelt, schlechter werdenden Bedingungen am Arbeitsplatz und die Angst vor Arbeitsplatzverlust besteht die Gefahr, dass Krankheiten verschleppt und Beschwerden chronisch werden. Und es kann Mütter und Väter krank machen, wenn sie widersprüchlichen Verhaltens- und Rollenanforderungen im Alltag und Beruf gerecht werden wollen oder müssen.

In den vergangenen Jahren haben Erkrankungen bei Müttern und Vätern zugenommen. Dazu zählen psychosomatische Beschwerden, Rückenprobleme, Allergien, Hautkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege sowie Unter- oder Übergewicht. Mehrfachanforderungen durch Familie, Partnerschaft und Beruf können Ursache für Kopfschmerzen und Migräne, Niedergeschlagenheit und Schlafstörungen bis hin zu Burn-out-Zuständen sein.

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich können alle Mütter oder Väter in Erziehungsverantwortung an einer Kur teilnehmen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Kuren für Väter werden nach denselben Grundsätzen wie Kuren für Mütter gewährt. Teilweise werden für Vater-Kind-Kuren eigenständige Termine angeboten.

Die Kuren dauern in der Regel bis zu drei Wochen, soweit nicht aus medizinischen Gründen ausnahmsweise eine längere Dauer erforderlich ist. Zwischen zwei Kuren muss grundsätzlich ein Zeitraum von mindestens vier Jahren liegen. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren können die Mutter oder den Vater unter bestimmten Voraussetzungen begleiten. Eigene Therapiemaßnahmen für Kinder können aber nur durchgeführt werden, wenn auch eine eigene Behandlungsbedürftigkeit des Kindes festgestellt ist.

Besprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzt*innen Ihre gesundheitlichen Belastungen, Ihr Befinden und das der Kinder. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme verordnet werden. Das Antragsformular, das Sie für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur benötigen, erhalten Sie bei Ärzt*innen. Wichtig ist, dass Ihr Gesundheitszustand, die mütter- oder väterspezifischen Belastungsfaktoren und die Beeinträchtigungen im Alltag beschrieben werden und begründet wird, warum die Kur für Sie erforderlich ist. Im Antragsverfahren muss auch erklärt werden, ob das Kind selbst behandlungsbedürftig ist oder ob eine Trennung des Kindes von Mutter oder Vater nicht zugemutet beziehungsweise eine Betreuung zu Hause nicht gewährleistet werden kann.

Neben den medizinischen Fragen stehen mütter- oder väterspezifische Belastungen im Vordergrund, etwa in der Rolle als alleinerziehender Elternteil oder bei Berufstätigkeit. Weitere Faktoren können sein: mangelnde Unterstützung und/oder Anerkennung, Verantwortung für Pflege von Familienangehörigen, Erziehungsprobleme, Zeitdruck, finanzielle Sorgen und beengte Wohnverhältnisse. Auch diese Aspekte sollten bei Beantragung der Maßnahme benannt werden.

Hilfe bei der Antragsstellung

Bei Mutter- oder Vater-Kind-Kuren fallen viele organisatorische Fragen an. Unterstützung und Beratung erhalten Sie bei den Krankenkassen, bei Kurberater*innen oder auch bei den Kureinrichtungen selbst. In Bremen und Bremerhaven können Sie sich aber auch an Beratungs- und Vermittlungsstellen wenden, die insbesondere bei folgenden Fragestellungen weiterhelfen:

  • Beantragung der Mutter- oder Vater-Kind-Kur
  • Auswahl der für Sie geeigneten Kurklinik
  • Versorgung Ihrer Familie während der Kur
  • Finanzierungsfragen
  • Ablehnung der beantragten Kur

Beratungsstellen in Bremen

Familiennetz Bremen

Caritas Bremen

Sozialdienst katholischer Frauen

Arbeiter-Samariter-Bund

Beratungsstellen in Bremerhaven

Ev.-luth. Kirchenkreis Bremerhaven

Caritas (Online-Beratung)

Tipp

Unter bestimmten Voraussetzungen bietet auch die gesetzliche Rentenversicherung für Kinder und Jugendliche Rehabilitationskuren an, wenn die Krankheit Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Mit diesen Kuren soll verhindert werden, dass Krankheiten chronisch werden. Kinderrehabilitationskuren bieten sich insbesondere an bei Krankheiten der Atmungsorgane, der Haut, der Stütz- und Bewegungsorgane, bei Übergewicht mit Folgeschäden, Diabetes mellitus und anderen Stoffwechselkrankheiten sowie bei psychischen Erkrankungen. Sie finden in der Regel ohne Begleitung statt, für Kinder bis 12 Jahre können auf Antrag auch die Kosten einer Begleitperson übernommen werden. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Die richtige Kureinrichtung

Unterstützung bei der Wahl der richtigen Kureinrichtung erhalten Sie bei Ihren behandelnden Ärzt*innen, bei Kurberater*innen oder Ihrer Krankenkasse. Bei der Auswahl sollte Rücksicht genommen werden auf die spezifischen gesundheitlichen Probleme, die speziellen Therapieanforderungen, die Bedürfnisse der Kinder sowie die individuell benötigten Betreuungsmöglichkeiten. Bei bestimmten Krankheitsbildern oder besonderen Lebenssituationen werden auch Schwerpunktkuren angeboten: zum Beispiel für Eltern nach einer Krebsbehandlung, bei Pflegesituationen oder Trauer.

Teilweise steuern Krankenkassen unter Kostengesichtspunkten die Auswahl der Kureinrichtungen. Achten Sie bei der Auswahl der Einrichtung auf das Angebot notwendiger therapeutische Leistungen. Lassen Sie sich die Schwerpunkte, Größe der Einrichtung und Qualifikationen beschreiben und prüfen Sie diese auf Ihren Bedarf.

Bei der Auswahl der Kureinrichtung hat die Krankenkasse das Wunsch- und Wahlrecht zu berücksichtigen, das heißt grundsätzlich ist Ihren berechtigten Wünschen zu entsprechen. Die Auswahlentscheidung muss auf Ihre persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie sowie auf religiöse oder weltanschauliche Bedürfnisse Rücksicht nehmen.

Der Weg zur Kur

Die Antragsprüfung erfolgt durch die Krankenkassen.

Der Bescheid: Bewilligung oder Ablehnung

Wird der Antrag bewilligt, kann es an die Vorbereitungen für die Kurmaßnahme gehen. Wird die Maßnahme nicht bewilligt, bestehen Sie auf eine schriftliche Begründung. Lassen Sie sich von Ärzt*innen oder Beratungsstellen beraten und erheben Sie gegebenenfalls Widerspruch. Je nach Ablehnungsgrund fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche weiteren fachärztlichen Atteste zusätzlich eingereicht werden sollten.

„Medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt“ oder „keine mütter- oder väterspezifischen Belastungsfaktoren erkennbar“: Manchmal werden Mutter- oder Vater-Kind-Kuren mit diesen Begründungen abgelehnt. Der Gesetzgeber hat für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren im Gegensatz zu den allgemeinen Rehabilitationsmaßnahmen ausdrücklich keinen Vorrang von ambulanten Maßnahmen aufgenommen. Viele Ablehnungen erweisen sich schon im Widerspruchsverfahren als unbegründet, sodass sich ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheides häufig lohnt.

Verweis an den Rentenversicherungsträger

Mütter und Väter, die berufstätig sind oder waren, werden bei einem Kurantrag manchmal an den Rentenversicherungsträger verwiesen, obwohl keine dauerhafte und gravierende Gefährdung der Erwerbstätigkeit gegeben ist. Zudem ist die Mitnahme eines Kindes häufig nicht möglich, da es keine Mutter- oder Vater-Kind-Kuren in den Kliniken des Rentenversicherungsträgers gibt. Der Verweis an den Rentenversicherungsträger oder die Weiterleitung des Antrags ist nur dann erlaubt, wenn eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit droht. Anträge auf Mutter- oder Vater-Kind-Kuren müssen von den gesetzlichen Krankenkassen geprüft werden.

Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die vollen Kosten bis auf den gesetzlich festgesetzten Eigenanteil der Mutter/des Vaters in Höhe von zehn Euro pro Tag. Dies gilt für die Behandlung an jedem Kalendertag, also jeweils auch für den Aufnahme- und Entlassungstag. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen freigestellt.  

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Hiervon sind zehn Prozent als Eigenanteil selbst zu zahlen, pro Fahrt aber mindestens fünf Euro und höchstens zehn. Gepäckkosten werden nicht übernommen.

Bleiben im Haushalt der Mutter oder des Vaters Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung, zurück, kann bei der Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe beantragt werden.

Alleinerziehende

Alleinerziehende sind der Mehrfachbelastung von Beruf, Haushalt und Kindern in besonderer Weise ausgesetzt und müssen meist mit geringeren finanziellen Mitteln auskommen. Weil in den Kureinrichtungen auch die Kinder versorgt sind, haben auch Alleinerziehende mehr Zeit, an effektiven Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen.

Alleinerziehend zu sein, ist in der Begutachtungsrichtlinie der Krankenkassen für Kuren explizit genannt. Je genauer und ausführlicher das ärztliche Attest alle krank machenden Belastungssituationen beschreibt, desto besser sind Ihre Chancen auf eine Bewilligung.

Werden Urlaubstage angerechnet?

Urlaubstage dürfen berufstätigen Müttern und Vätern bei Inanspruchnahme einer Kur nicht angerechnet werden. Es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Kur mit Kindern

Sind Ihre Kinder schulpflichtig und wünschen Sie Ferientermine, beantragen Sie die Kur frühzeitig. Ist ein entsprechender Termin nicht möglich, fragen Sie nach, ob ein spezielles Angebot für schulpflichtige Kinder besteht. In vielen Kliniken wird ein wissenserhaltender Unterricht angeboten.

Wieder zu Hause

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann ein guter Start in eine gesundheitsbewusste, optimistische Zukunft sein. Die Krankenkassen sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Mitglieder zu beraten. Zu einem guten Gesundheitskonzept gehört die Nachbereitung, zumal Probleme, die der Kur vorausgingen, nicht in den drei Kurwochen zu lösen sind. Wieder zu Hause werden Sie sonst Stress und alte Verhaltensmuster schnell wieder einholen. Finden Sie die belastenden Bedingungen in Ihrer Familie oder im Beruf heraus und versuchen Sie, diese abzubauen. Fragen Sie nach, welche weiterführenden Therapien Sie wahrnehmen können. Einige Krankenkassen und Beratungsstellen bieten für ihre Versicherten eine ambulante Nachsorge.

Die Mütter- oder Väterkur

Im Gegensatz zur Mutter- oder Vater-Kind-Kur finden Mütter- oder Väterkuren ohne Kinder statt. Diese Form ist dann das Richtige, wenn Sie für sich die Notwendigkeit sehen, allein ohne Mitnahme des Kindes/der Kinder Ihre Gesundheit zu stärken.

Auch Mütter- oder Väterkur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation und dauert drei Wochen. Weitere Voraussetzung ist, dass Kinder im Haushalt leben und nicht älter als 18 Jahre sind, in begründeten Fällen auch darüber hinaus (zum Beispiel Kind mit Behinderung).

Kur für pflegende Angehörige

Anspruch auf eine Kur haben auch pflegende Angehörige, unabhängig davon, ob sie Kinder haben. Diese Vorsorge- und Rehamaßnahme eignet sich auch in besonderer Weise für Frauen und Männer, die Angehörige pflegen. Während der Abwesenheit der Hauptpflegeperson bei Urlaub, Krankheit oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden (Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege).

Veranstaltungen

In unserer Reihe „Ihr Recht – einfach erklärt“ finden Sie regelmäßig Veranstaltungen zum Thema „Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld – Informationen für werdende Eltern“.

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zu Arbeit, Ausbildung, Rente oder Verbraucherrechten?
Wir beraten Sie persönlich in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven – oder bequem telefonisch.

Eine Frau blickt während eines Brainstormings mit Kolleg*innen lächelnd in die Kamera