Öffentliche Rechtsberatung
Für wen ist dieses Angebot gedacht?
Die öffentliche Rechtsberatung (ÖRB) richtet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner im Land Bremen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Die Beratung übernimmt die Arbeitnehmerkammer im Auftrag des Landes Bremen.
Was kostet die Beratung?
Die Beratungsgebühr beträgt derzeit 10 Euro. Sie umfasst die Beratung in nahezu allen Rechtsgebieten wie etwa dem Mietrecht, Familienrecht oder Kaufvertragsrecht. Bei einem Folgetermin zu einem bereits angemeldeten Anliegen wird keine neue Gebühr erhoben. Ob es sich um eine Folgeberatung oder ein neues Anliegen handelt, wird durch die Anmeldung der öffentlichen Rechtsberatung geprüft.
Wobei helfen wir?
Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung durch unsere Beraterinnen und Berater, die allesamt Volljuristen sind. Die Beratung kann folgende Leistungen umfassen:
- Beratungsgespräch
- Schreiben an die Gegenseite (sofern es die Berater*innen für sinnvoll erachten)
- Formulierungshilfe für ein Schreiben in Ihrem Namen
- Beantragung von Akteneinsicht
Wann können wir nicht beraten?
Eine Beratung kann nicht erbracht werden,
- wenn Sie die Einkommensverhältnisse übersteigen,
- wenn die Einkommensverhältnisse nicht glaubhaft gemacht worden sind,
- wenn Sie nicht im Land Bremen wohnen,
- wenn eine Beratung anderweitig eingeholt werden kann oder
- bereits eine anderweitige Rechtsvertretung oder Rechtsrat eingeholt worden ist.
Eine rein telefonische Beratung oder eine Vertretung vor Gericht ist nicht möglich.
Offene Beratung und Terminberatung
In den Geschäftsstellen Bremen und Bremen-Nord beraten wir Sie ohne Termin oder nach Vereinbarung.
In der Geschäftsstelle Bremerhaven beraten wir nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bremen-Stadt
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr
Mittwoch von 14 bis 18 Uhr
Montagnachmittag mit Termin
0421.3 63 01-28 (für organisatorische Fragen und Terminvereinbarungen)
Bremen-Nord
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
Montagnachmittag mit Termin
0421.6 69 50-0 (für organisatorische Fragen und Terminvereinbarungen)
Bremerhaven
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 14 bis 18 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung!
0471.9 22 35-0 (für organisatorische Fragen und Terminvereinbarungen)
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Bitte bringen Sie für die Anmeldung Unterlagen mit, die Ihre finanzielle Situation und Ihren Wohnort in Bremen nachweisen.
Das wären zum Beispiel:
- Meldebescheinigung oder Personalausweis
- aktueller Leistungsbescheid
- Nachweise über die Höhe Ihres Einkommens (zum Beispiel Gehaltsabrechnung oder Kontoauszüge aller Personen der Bedarfsgemeinschaft, die Einkommen beziehen),
- Nachweis über die Höhe der Miete und Nebenkosten
- Nachweis über Unterhaltszahlungen, die Sie leisten oder erhalten
- Selbstständige legen den aktuellsten Einkommensteuerbescheid vor
Sollten Sie die Kriterien nicht erfüllen oder Unterlagen nicht dabeihaben, können wir Sie leider nicht beraten.


