Wie viel Geld bekomme ich?
Als Azubi hast Du einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Mit jedem Jahr Deiner Ausbildung verdienst Du etwas mehr Geld – maßgeblich ist dabei aber das Ausbildungsjahr und nicht das Kalenderjahr. Wenn Du Deine Ausbildung im Herbst begonnen hast, steigt Deine Vergütung erst im Herbst darauf, also zum zweiten Ausbildungsjahr. Gezahlt werden muss Deine Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats.
Deine Ausbildungsvergütung richtet sich auch nach der jeweiligen Branche in der Du arbeitest. Oft gibt es für Branchen Tarifverträge. Gilt ein solcher Tarifvertrag für Dich, kannst Du daraus die Höhe Deiner Vergütung entnehmen. Wie genau die Tarifregelungen für Deine Branche aussehen, kannst Du entweder bei der jeweiligen Kammer, der Gewerkschaft oder beim Bremer Tarifregister erfahren, die aktuelle Liste findest du hier. Gilt der Tarifvertrag für Dich nicht, dann muss die Ausbildungsvergütung aber mindestens 80 Prozent des tariflichen Ausbildungslohns betragen. Das gilt auch, wenn es keinen Tarifvertrag für Deine Branche geben sollte. Dann richtet sich Deine Vergütung nach den Regelungen einer vergleichbaren Branche oder nach den Empfehlungen von Kammer oder Innungen. Wenn Dein Arbeitgeber Dir mehr zahlen möchte, gibt es dafür keine Begrenzungen.
Außerdem gibt es auch für Auszubildende einen Mindestlohn – das heißt, niedriger darf Deine Ausbildungsvergütung nicht sein. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (Azubi-Mindestlohn) steigt 2026 für das erste Lehrjahr auf 724 Euro brutto monatlich. Sie gilt für duale Ausbildungen, die 2026 beginnen, und erhöht sich im 2. Jahr auf 854 Euro, 3. Jahr auf 977 Euro und 4. Jahr auf 1.014 Euro. Maßgeblich ist das Startjahr der Ausbildung. (Allerdings gibt es Ausnahmen. Komm einfach zu uns in die Beratung oder schreib uns, wenn Dein Gehalt niedriger ist).
Welche Abzüge habe ich?
Es gibt einen Unterschied zwischen Deiner Brutto- und Nettovergütung. Bruttovergütung ist der Betrag, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden, Nettovergütung ist der Betrag, der im Endeffekt an Dich überwiesen wird.
Ob Du Steuern zahlen musst (also Lohnsteuer), hängt von der Höhe Deiner Ausbildungsvergütung ab und von Deiner Lohnsteuerklasse. Wenn Du nicht verheiratest bist und keine Kinder hast, bist du in der Lohnsteuerklasse I und fällst unter den Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr (Steuerjahr 2026). Liegt Deine Ausbildungsvergütung unter dem Freibetrag, musst Du keine Steuern zahlen. Verdienst du mehr Geld, musst du Lohnsteuer und unter Umständen Kirchensteuer zahlen.
Die Abzüge für die Sozialversicherung – also für Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung – beschränken sich auf etwa 20 Prozent Deiner Vergütung (weitere 20 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber – denn Ihr teilt Euch die Kosten).
Werden Überstunden bezahlt?
Wer Überstunden macht, hat auch Anspruch auf eine Bezahlung dieser Mehrarbeit beziehungsweise auf einen Freizeitausgleich. Sofern Du und Dein Ausbilder keine vertragliche Vereinbarung hierüber getroffen habt, hat der Betrieb die Wahl. Dein Arbeitgeber kann also darüber entscheiden, ob Dir die Überstunden bezahlt werden oder Du sie "abfeiern" kannst.
Falls Dein Gehalt nicht reicht, kannst Du Dich hier informieren, welche Hilfen Du bekommen kannst.




