Wer im Ausland einen Beruf gelernt hat und in Deutschland arbeiten möchte, braucht in bestimmten Fällen einen Nachweis darüber, dass die Qualifikation einer deutschen gleichwertig ist. Das Verfahren ist nicht ganz leicht – aber wichtig.
Text: Anne-Katrin Wehrmann
Foto: Kay Michalak
1. November 2023
Seit knapp zwei Jahren lebt Meryl Gail Maloles in Bremen und arbeitet am St. Joseph-Stift. Zunächst als Pflegehelferin, seit Juni als offiziell anerkannte Pflegefachfrau. Der Weg dorthin war lang für die 33-jährige Philippinerin: Nachdem sie 2011 in ihrer Heimat ihren Bachelor in Krankenpflege gemacht und anschließend mehrere Jahre lang in zwei philippinischen Krankenhäusern gearbeitet hatte, beschloss sie 2019, einen Neuanfang in Deutschland zu wagen. Sie meldete sich für einen Deutschkurs an – doch dann kam Corona und verzögerte den Beginn des Kurses. „Ich wollte aber unbedingt loslegen und habe darum angefangen, auf YouTube ,Bettys Diagnoseʻ und Kinderkanal zu schauen“, erzählt sie und lacht. Über eine Personalvermittlungsagentur kam Maloles in Kontakt mit dem St. Joseph-Stift und begann, sich auf ihren Umzug nach Bremen vorzubereiten. Doch bis sie die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen konnte und bei der deutschen Botschaft in Manila Termine bekam, um die nötigen Unterlagen für ein Visum vorzulegen, vergingen mehr als zwei Jahre.
„Das ganze Verfahren war schon ziemlich kompliziert.“
Meryl Gail Maloles, Pflegefachfrau
Nun ist sie hier – und freut sich, seit Juni als Pflegefachfrau anerkannt zu sein. Da es sich hierbei um einen reglementierten Beruf handelt, musste sie zuvor in Bremen einen mehrmonatigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die sogenannte Kenntnisprüfung absolvieren, die ihr die Gleichwertigkeit ihres philippinischen Berufsabschlusses mit dem deutschen bescheinigt. Mit bestandener Prüfung hat sie nun eine feste Stelle in der Fachabteilung für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde am St. Joseph-Stift bekommen. „Das ganze Verfahren war schon ziemlich kompliziert“, sagt die 33-Jährige. „Aber ich gehe grundsätzlich positiv an die Dinge heran und habe darum von Anfang an gedacht: Wenn ich das will, dann schaffe ich es auch.“ Eine große Hilfe sei es ihr gewesen, eine Mentorin auf ihrer Station zu haben, die ihr nicht nur bei den bürokratischen Herausforderungen geholfen habe. „Und auch die Kolleginnen und Kollegen haben mich mit offenen Armen empfangen und sind immer für mich da, wenn ich Unterstützung brauche.“
Ratsuchende aus aller Welt
Grundsätzlich wird in Deutschland eine Berufsqualifikation anerkannt, wenn sie einer deutschen gleichwertig ist. In den nicht reglementierten Berufen, die rechtlich nicht geschützt sind und zu denen unter anderem die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System gehören, ist eine solche Anerkennung nicht vorgeschrieben. Sie kann allerdings Vorteile bringen, zum Beispiel bei der Bewerbung und bei Gehaltsverhandlungen. In den reglementierten Berufen – neben den medizinischen Berufen unter anderem Rechtsberufe und das Lehramt – ist ein Anerkennungsbescheid dagegen die Voraussetzung dafür, im erlernten Beruf arbeiten zu dürfen. „Wir erleben es häufig, dass Menschen aus Drittstaaten eben nicht in ihren erlernten Berufen arbeiten, weil sie die entsprechende Anerkennung nicht haben oder gar nicht wissen, was es dafür braucht“, sagt Toni-Marie Evers, Abschnittsleiterin des Projekts „Anerkennung Plus“ der Senatorin für Soziales, Arbeit, Jugend und Integration.
„Unsere Aufgabe ist es, für Orientierung in diesem Dschungel zu sorgen.“
Toni-Marie Evers, Anerkennungsberatung
Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit gehört es, in der Arbeitnehmerkammer arbeitsmarktbezogene Beratungen anzubieten und insgesamt die Bedeutung der Berufsanerkennung in den Communities von Menschen mit ausländischer Herkunft bekannter zu machen. „Unsere Ratsuchenden kommen aus aller Welt“, berichtet Evers. „Momentan sind sehr viele aus der Ukraine dabei.“ Sie und ihr Kollege Jan Jerzewski erläutern, wie sich die im Ausland erworbenen Qualifikationen auf dem Bremer Arbeitsmarkt nutzen lassen und beraten darüber hinaus über eventuell nötige Qualifizierungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten für deren Finanzierung. „Außerdem erklären wir die Anerkennungsbescheide, die zum Teil in komplexer Sprache verfasst sind und entweder die Aufnahme einer Beschäftigung erlauben oder einen Anpassungsbedarf feststellen.“ Erschwerend komme hinzu, dass je nach Beruf unterschiedliche Stellen zuständig seien – zum Beispiel die jeweiligen Kammern oder, im Fall der Pflegefachleute, die Senatorin für Gesundheit. „Unsere Aufgabe ist es, für Orientierung in diesem Dschungel zu sorgen“, erläutert Evers.
Immer mehr Anträge
Sandra Klemm aus dem Gesundheitsressort ist diejenige, auf deren Schreibtisch regelmäßig die Anerkennungsanträge von Fachkräften aus den Gesundheitsfachberufen landen. „In einem ersten Schritt stellen wir fest, ob es für die ausländische Berufsqualifikation einen deutschen Referenzberuf gibt“, erläutert Klemm. „Im zweiten Schritt schauen wir dann, ob die Qualifikation gleichwertig ist oder ob es zur vollständigen Anerkennung eine Ausgleichsmaßnahme braucht. In den meisten Fällen trifft Letzteres zu.“ Eine besondere Herausforderung sei es für die Antragstellenden immer wieder, alle benötigten Dokumente als beglaubigte Kopie in deutscher Übersetzung vorzulegen. Üblicherweise werde das Verfahren schon vom Heimatland aus gestartet, in der Regel übernehme das die jeweilige Personalvermittlungsagentur. „Die Zahl der Anträge ist in den vergangenen Jahren insbesondere in den Pflegeberufen deutlich gestiegen“, berichtet Klemm. „Unser Ziel ist es, die Masse an Dokumenten und Übersetzungen zu verringern und immer mehr Dokumente auch digital entgegenzunehmen, um das Verfahren zu vereinfachen.“
„Die Zahl der Anträge ist in den vergangenen Jahren insbesondere in den Pflegeberufen deutlich gestiegen.“
Sandra Klemm, Gesundheitsressort
Meryl Gail Maloles hat inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis, die vier Jahre gültig ist und ihr erlaubt, ihre zwei Töchter und ihren Mann nach Bremen nachzuholen. Dafür musste sie allerdings ihre Wohngemeinschaft mit drei philippinischen Kolleginnen verlassen und eine eigene Wohnung nachweisen, die groß genug für alle vier ist. Die hat sie nun gefunden. „Mein Mann ist ebenfalls Krankenpfleger“, berichtet die 33-Jährige. „Er hat angefangen, Deutsch zu lernen und möchte dann auch hier arbeiten.“ Sobald der Papierkram mit der deutschen Botschaft erledigt ist, kann es losgehen. Ein Jobangebot des St. Joseph-Stifts gibt es schon. „Ich hoffe, dass sich meine Familie hier genauso wohlfühlt wie ich“, sagt Maloles. „Dann möchte ich bleiben und mir in Bremen etwas aufbauen.“
Kostenloses Beratungsangebot „Anerkennung Plus“ in der Arbeitnehmerkammer Bremen
Terminvereinbarung unter 0421.3 63 01 - 954