"Die Schuldenbremse gefährdet Arbeitsplätze"

Welche Folgen das Urteil zu Sondervermögen für Bremen hat. Warum der Umbau des Stahlwerks betroffen sein könnte. Und wie sich der Klimaschutz noch finanzieren lässt.

Fragen: Jan Zier
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13. Dezember 2023

Herr Rösch, was bedeutet das Verfassungsgerichtsurteil zur Schuldenbremse für Bremen und seine Finanzen?

Kevin Rösch: Auch der „Klimafonds“ in Bremen ist jetzt bedroht. Und da sprechen wir über 2,5 Milliarden Euro. Der Bremer Senat hat deshalb einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vorgelegt. Zunächst waren „Schulden auf Vorrat“ geplant, doch das hat das Bundesverfassungsgericht nun untersagt. Es hat erstmals über kreditfinanzierte Sondervermögen für Notlagen entschieden – und damit auch über die Schuldenbremse. Obwohl zunächst nur der 60 Milliarden Euro große „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) des Bundes betroffen ist, hat das Urteil auch Folgen für Sondervermögen, die auf Länderebene eingerichtet wurden. Das Urteil legt fest, dass Ausgaben immer in dem Jahr verbucht werden müssen, in dem sie anfallen. Das macht eine langfristige Planung von Investitionen, etwa in den Klimaschutz, schwierig.

Was wird nun aus dem Bremer Klimafonds?

Abgesichert sind zunächst nur die Zahlungen für 2023! Das sind 251 Millionen Euro aus dem „Bremen-Fonds“, der während der Corona-Pandemie eingerichtet wurde. Hinzu kommen 275 Millionen Euro zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs und 86 Millionen Euro für den Klimaschutz. Wie die Lage ab dem 1. Januar 2024 sein wird, wissen wir noch nicht.

Droht das Aus für viele Projekte zum Klimaschutz in Bremen – etwa bei den Stahlwerken, wo viele Arbeitsplätze bedroht wären?

Wir sind in einer Situation, die sowohl auf Bundesebene als auch in Bremen von starker Unsicherheit geprägt ist. Zwar betont die Bundesregierung, dass alle Projekte aus dem KTF weiterhin finanziert werden sollen. Dazu gehört der ökologische Umbau des bremischen Stahlwerks, aber auch die regionale Wasserstofflieferkette, die aufgebaut werden soll. Einen konkreten Finanzplan gibt es allerdings nicht. Und wir reden von jeweils rund einer Milliarde Euro, die über Sondervermögen finanziert werden sollten. Hinzu kommt, dass das Stahlwerk ja bereits selbst in grünen Stahl investiert hat – mit der Erwartung, dass da öffentliche Fördermittel fließen werden. Es geht jetzt dringend darum, eine verlässliche Perspektive für diese beiden Großprojekte zu schaffen, wie auch für den Ausbau eines klimafreundlichen Nahverkehrs oder die großflächige Gebäudesanierung in Bremen. Die Folgen wären sehr schwerwiegend: Allein im Stahlwerk arbeiten gut 3.000 Menschen. Wir gehen davon aus, dass rund 9.500 Bremerinnen und Bremer vom Stahlwerk abhängig sind.

Ist der Klimawandel überhaupt noch ein Argument für eine Notlage im Sinne der Verfassung?

Auf diese Frage gibt es noch keine abschließende Antwort. Im Grundgesetz gibt es mehrere Anforderungen an eine Notlage, die erfüllt sein müssen: Es muss sich um „Naturkatastrophen“ oder „außergewöhnliche Notsituationen“ handeln, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen“ und die Staatsfinanzen „erheblich beeinträchtigen“. Wenn man bedenkt, dass der Klimawandel schon seit Jahrzehnten bekannt ist, wird es schwer sein, diesen als „außergewöhnliche“ Notlage einzustufen. Konkrete Folgen des Klimawandels – etwa die Flut im Ahrtal 2021 – sind sehr wohl solche Notlagen: Das war ja eine Naturkatastrophe.

2021 hat das Bundesverfassungsgericht aber auch geurteilt, dass der Staat mit Blick auf die Generationengerechtigkeit aktiv und präventiv Umweltschutz betreiben muss. So haben wir einen Zielkonflikt: Einerseits muss der Staat mittel- und langfristig in den Klimaschutz investieren, andererseits darf er das nicht übers Jahr hinaus mit Krediten finanzieren. Diesen Zusammenhang muss man auch berücksichtigen, wenn es um die Interpretation einer Notlage geht.

So wie die Schuldenbremse heute funktioniert, enden Krisen immer genau am Jahresende


Kevin Rösch, Referent für Finanz- und Wirtschaftspolitik

Wie lassen sich staatliche Zukunftsinvestitionen überhaupt noch finanzieren?

Sowohl im Land Bremen als auch auf Bundesebene gibt der reguläre Haushalt keine Spielräume für so große Investitionen her, wie sie der Klimaschutz erfordert. Einige Expertinnen und Experten sagen, dass selbst die geplanten 60 Milliarden Euro nicht ausreichend waren und man eher mit 100 Milliarden Euro rechnen müsse – pro Jahr.

Also müssen die Steuern erhöht werden?

Es dürfen auf keinen Fall niedrige und mittlere Einkommen stärker besteuert werden – die Belastung für diese Menschen ist schon jetzt sehr groß. Es wäre folgerichtig, konkreter über die Steuern für sehr hohe Erbschaften und sehr große Vermögen nachzudenken – das würde vor allem die Landeshaushalte entlasten. Der Bund könnte eine einmalige Vermögensabgabe einziehen, immerhin gibt es in Deutschland 4.300 superreiche Haushalte, die ein Vermögen von 1.400 Milliarden Euro besitzen, wie eine Studie des Netzwerk Steuergerechtigkeit und der Hans-Böckler-Stiftung gerade ermittelt hat. Für eine solche einmalige Abgabe gäbe es sogar historische Vorbilder. Es darf nicht darum gehen, jemandem das durch harte Arbeit angesparte Eigenheim streitig zu machen.

Welche Ausgaben ließen sich einsparen?

Bei den klimaschädlichen Subventionen gibt es sicher Kürzungspotenzial. Insgesamt machen sie passenderweise rund 65 Milliarden Euro aus, wie das Umweltbundesamt 2021 ausgerechnet hat.

Bei Menschen zu sparen, die am oder knapp über dem Existenzminimum leben, ist unsozial und eventuell sogar verfassungswidrig. Auch rein ökonomisch gesehen wären Kürzungen bei den Sozialausgaben wenig produktiv: Für die Investitionen in den Klimaschutz braucht es sehr viel mehr Geld, als sich hier einsparen ließe. Da wäre schon ein sehr radikaler sozialer Kahlschlag notwendig. Außerdem leben wir in wirtschaftlich sehr angespannten Zeiten. Einsparungen bei Sozialleistungen würden die Rezession verschärfen und die Akzeptanz für den Klimaschutz in der Bevölkerung aufs Spiel setzen. Das wäre kein Konjunkturprogramm für Wirtschaft und Beschäftigung, sondern hilft vor allem Rechtspopulisten.

Ist die Schuldenbremse noch tragbar?

Die Schuldenbremse ist in ihrer heutigen Form eine Investitions- und eine Zukunftsbremse! Das Urteil zeigt ihre konzeptionellen Schwächen sehr deutlich: In Krisen, die keine Notlagen im Sinne der Schuldenregeln sind, hat die Regierung zu wenig Handlungsspielraum. Doch 2045 will Deutschland klimaneutral sein – das setzt massive Investitionen voraus, sowohl staatliche als auch private. Unternehmen investieren aber nicht, wenn sie die nächsten fünf bis zehn Jahre nicht einigermaßen planen können. Das geht jedoch nicht, wenn der Staat jedes Jahr neu über Kredite entscheiden muss.

So wie die Schuldenbremse heute funktioniert, enden aus ihrer Sicht Krisen immer genau am Jahresende. Das ist unrealistisch. Sie muss deshalb grundlegend reformiert werden. Es ist ökonomisch sinnvoll, wenn mittel- und langfristige Investitionen über Kredite finanziert werden: So macht das auch jedes Unternehmen. Wieso sollte der Staat sie mit laufenden Steuereinnahmen bezahlen, wenn sich der Nutzen erst in Zukunft entfaltet? Außerdem führen staatliche Investitionen dazu, dass Unternehmen investieren. Staatsausgaben – auch Staatsschulden – sind wichtig für konjunkturellen Aufschwung in ökonomisch schwierigen Zeiten.

Welche konkreten Lösungsvorschläge hat die Arbeitnehmerkammer?

Eine Möglichkeit wäre, staatliche Investitionen aus dem engen Korsett der Schuldenbremse zu lösen. Wir müssen auch darüber reden, was als Investition gilt: Bildungsausgaben etwa gelten bisher als „Konsumausgaben“. Angesichts des Fachkräftemangels ist klar, dass der sozial-ökologische Umbau der Gesellschaft nicht ohne höhere Bildungs- und Weiterbildungsausgaben zu haben ist.

Ein weiterer Lösungsweg besteht darin, dass der Bund durch Ausgaben die finanzielle Lage der Deutschen Bahn oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau stärkt. Solche Zahlungen sind von der Schuldenbremse ausgenommen. So ließe sich unter anderem der klimafreundliche Ausbau der Bahn finanzieren. Auch über eine neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes nach diesem Vorbild sollte man nachdenken – sie könnte sich um die Investitionen in den Klimaschutz kümmern.

Eines ist glasklar: Die aktuelle Schuldenbremse gefährdet Arbeitsplätze! Der alleinige Fokus auf den Schuldenstand ist irreführend. Selbst der Internationale Währungsfonds fordert die deutsche Regierung dazu auf, von den strengen Schuldenregeln abzurücken. Dem schließen wir uns an.