1. September2023
Das stimmt nicht.
Grundsätzlich müssen Sie das Ende eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses spätestens drei Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit melden. Liegen zwischen der Kündigung und dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen der Arbeitsagentur melden. Tun Sie das nicht, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Arbeitslosengeld bekommen. Auch der Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich um diesen Zeitraum.
Josephine Klose, Rechtsberaterin in Bremen-Stadt