Rote Kachel mit weißer Schrift: „Nach einer Kündigung muss ich mich sofort bei der Agentur für Arbeit melden.“

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... in der Arbeitswelt

„Nach einer Kündigung muss ich mich sofort bei der Agentur für Arbeit melden.“

1. September2023

Das stimmt nicht.

Grundsätzlich müssen Sie das Ende eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses spätestens drei Monate vor der Be­­endigung bei der Agentur für Arbeit melden. ­Liegen ­zwischen der Kündigung und dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen der Arbeitsagentur melden. Tun Sie das nicht, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Arbeitslosengeld bekommen. Auch der Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich um diesen ­Zeitraum.

Josephine Klose, Rechtsberaterin in Bremen-Stadt