© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen
Text: Hanna Mollenhauer
Juristische Beratung: Stephan Giese
Foto: Kay Michalak
1. September 2023
Ja, Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu erstellen. Arbeitnehmer müssen das erhaltene Entgelt überprüfen und nachvollziehen können. Dazu muss die Abrechnung mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Lohns oder Gehalts enthalten.
Der Bruttolohn setzt sich insbesondere aus dem Grundgehalt beziehungsweise dem vereinbarten Stundenlohn, Zuschlägen etwa für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Zulagen, geldwerten Sachbezügen wie Dienstwagen, Diensthandy, Firmenlaptop und – soweit vereinbart – Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen. Dazu kommen gegebenenfalls vermögenswirksame Leistungen als Extra-Bonus für die private oder betriebliche Altersvorsorge und Pauschalen etwa für Reisekosten und Spesen.
Vom Bruttolohn werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und eventuell der Solidaritätszuschlag (bei höherem Einkommen) abgezogen. Gleiches gilt für die anteilig vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch der Arbeitnehmerkammerbeitrag (0,14 Prozent) wird vom Bruttolohn abgezogen.
Weitere Abzüge sind möglich, etwa vermögenswirksame Leistungen, die direkt an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden, Vorschüsse und Sachbezüge (wie Dienstwagen, Diensthandy) sowie persönliche Abzüge wie etwa Arbeitgeberdarlehen, Pfändungen oder Abschlagszahlungen. Wenn der Arbeitgeber sich bei der Gesundheitsprävention beteiligt – zum Beispiel über Hansefit/EGYM Wellpass –, werden hier die Beiträge abgezogen. Am Ende der Abrechnung steht dann der tatsächliche Netto-Auszahlungsbetrag.
Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Benennen Sie die Fehler und fordern Sie ihn schriftlich (und damit nachweisbar) unter Fristsetzung auf, Ihnen das korrekte Gehalt auszuzahlen und eine neue, fehlerfreie Lohnabrechnung auszustellen. Achten Sie dabei insbesondere auf die Einhaltung von arbeits- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen.
Infoveranstaltung zum Thema Gehalt „Über Geld spricht man nicht – wir schon“ am Dienstag, dem 12.09.2023 um 18 Uhr in der Bürgerstraße 1.
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer können sich kostenlos arbeitsrechtlich beraten lassen.