Illustration: Ein sich im Unwetter biegendes Haus mit Dachziegeln, die heruntergeweht werden und mit Wasser vollgelaufenem Keller. Ein Baum neben dem Haus isst durch den Wind fast entwurzelt und ein Mensch mit Regenschirm stemmt sich gegen den Wind.

Verbrauchertipp

Unwetter – welche Versicherung zahlt was?

Ein Sturm deckt das Dach ab, ein Baum wird entwurzelt, der Keller läuft bei Starkregen voll: Die Folgen eines Un­­wetters können teuer werden. Welche Versicherung kommt für ­welchen Schaden auf? Bei häufigen und zunehmenden Unwetterereignissen ist die Absicherung von Häusern und des eigenen Hab und Guts empfehlenswert.

Text: Annabel Oelmann (Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen)
Illustration: Annika Falke
1. November 2022

Wohngebäudeversicherung

Schäden an Gebäuden können durch eine Wohngebäude­versicherung abgesichert werden. Der Versicherungsschutz über eine Wohngebäudeversicherung gliedert sich in den Schutz vor verschiedenen Gefahren.

Der Feuerversicherungsschutz erstreckt sich auf ­Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Folge­schäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Bei Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden, muss das Leitungs­wasser bestimmungswidrig ausgetreten sein. Unter Sturm fallen Schäden, die ab einer Windstärke acht ver­ursacht ­werden. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Fenster und Türen des Gebäudes offenstanden. Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher ist, dass in neueren Policen auch der Schutz der groben Fahrlässigkeit eingeschlossen ist. Schäden durch Star­kregen, Grund- oder Hochwasser werden nicht bezahlt. Hierfür gibt es einen ergänzenden Baustein, die Versicherung gegen Elementar­schäden. Dies sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche.

Die Gefährdung für das Land Bremen besteht hauptsächlich für Unwetterereignisse durch Starkregen oder Überschwemmungen, die große Schäden an Gebäuden und Häusern anrichten können. Da sich Unwetterschäden in den vergangenen Jahren häufen, ist die Kombination einer Wohngebäudeversicherung mit Einschluss von Elementarschäden sinnvoll.

Hausratversicherung – Absicherung von Hab und Gut

Eine Hausratversicherung abzuschließen ist dann ratsam, wenn der Verlust großer Teile des Hausrats finanziell nicht verkraftbar ist. Auch hier bildet die Absicherung der Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel den Versicherungsschutz. Wer das Risiko von Überschwemmung oder Starkregen sieht, sollte eine Elementarschadenzusatz­versicherung für den Hausrat abschließen. Dieser Zusatzbaustein ist möglich und sollte gerade bei Wohnungen im ­Souterrain oder Erdgeschoss in Betracht gezogen werden.

Sie haben Fragen zur privaten Vorsorge? Hier hilft die unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale. Beschäftigte im Land Bremen, also alle KammerMitglieder, zahlen bei der Verbraucherzentrale nur die Hälfte für eine Beratung zu arbeitnehmernahen Themen wie Altersvorsorge, zusätzliche Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente. Zusätzlich gibt es rund 30 Ratgeber zum halben Preis.
Infos unter www.verbraucherzentrale-bremen.de