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Text: Annabel Oelmann (Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen)
Illustration: Annika Falke
1. November 2022
Schäden an Gebäuden können durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Der Versicherungsschutz über eine Wohngebäudeversicherung gliedert sich in den Schutz vor verschiedenen Gefahren.
Der Feuerversicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Bei Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden, muss das Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten sein. Unter Sturm fallen Schäden, die ab einer Windstärke acht verursacht werden. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Fenster und Türen des Gebäudes offenstanden. Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher ist, dass in neueren Policen auch der Schutz der groben Fahrlässigkeit eingeschlossen ist. Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser werden nicht bezahlt. Hierfür gibt es einen ergänzenden Baustein, die Versicherung gegen Elementarschäden. Dies sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche.
Die Gefährdung für das Land Bremen besteht hauptsächlich für Unwetterereignisse durch Starkregen oder Überschwemmungen, die große Schäden an Gebäuden und Häusern anrichten können. Da sich Unwetterschäden in den vergangenen Jahren häufen, ist die Kombination einer Wohngebäudeversicherung mit Einschluss von Elementarschäden sinnvoll.
Eine Hausratversicherung abzuschließen ist dann ratsam, wenn der Verlust großer Teile des Hausrats finanziell nicht verkraftbar ist. Auch hier bildet die Absicherung der Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel den Versicherungsschutz. Wer das Risiko von Überschwemmung oder Starkregen sieht, sollte eine Elementarschadenzusatzversicherung für den Hausrat abschließen. Dieser Zusatzbaustein ist möglich und sollte gerade bei Wohnungen im Souterrain oder Erdgeschoss in Betracht gezogen werden.
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