Zu sehen ist eine Häuserfassade von Altbremer Häusern.

Fragen und Antworten

Indexmieten — was Sie ­ wissen sollten

Sogenannte Indexmieten sind an die Inflation gekoppelt. Wenn die Inflationsrate steigt, kann auch die Miete steigen – zusätzlich zu den steigenden Ausgaben für Lebensmittel, Strom, Gas und Co.

Text: Hanna Mollenhauer
Rechtliche Beratung: Bettina von Estorff

Foto: Kay Michalak
1. Mai 2023

Was ist der Unterschied zu Standard-Mietverträgen?

Die Miethöhe bei Indexmieten orien­tiert sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise, die monatlich vom Statis­tischen Bundesamt ermittelt wer­den. Bei Indexverträgen spielen Ver­­­gleichsmieten, Mietspiegel und Kappungs­grenzen keine Rolle.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Vermieter brauchen nicht die Zustimmung des Mieters oder der Mieterin. Die letzte Mieterhöhung muss mindestens ein Jahr zurückliegen. Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt werden. Wirksam wird sie dann zum übernächsten Monat.

Was ist wichtig zu wissen?

Die Miete steigt nicht automatisch, sondern nur dann, wenn der Ver­mieter oder die Vermieterin aktiv eine ­Er­­höhung verlangt. Wenn die Inflation fällt, können Mieterinnen oder Mieter nach Ablauf eines Jahres eine Anpassung der Miethöhe nach unten einfordern.

Was sind die Vorteile?

Andere Formen der Mieterhöhung – zum Beispiel auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem Mietspiegel oder Erhöhungen nach einer Modernisierung – sind bei Indexmieten aus­geschlossen. Ausnahme: Der Vermieter darf dann die Kosten für eine Modernisierung auf den Mieter umlegen, wenn die bauliche Maßnahme vom Gesetzgeber angeordnet wurde.

Was sind die Nachteile?

Ein Indexmietvertrag kann die ­Grundmiete massiv verteuern, wenn die Lebenshaltungskosten und damit die Inflation steigen.

Wie wird die Indexmiete berechnet?

Die entsprechende Veränderung der Miethöhe, die sich auf den Verbraucher­preisindex bezieht, muss mit einem prozentualen Veränderungsmaßstab angegeben sein. Es muss verständlich sein, wie sich die Miethöhe anpasst und der alte und der neue Indexstand müssen genannt werden. Übersichten, wie sich der Verbraucherpreis­index in Deutschland in den vergangenen ­Jahren entwickelt hat, bietet das Statistische Bundesamt.

Rechtsberatung

Eine Mieterhöhung sollte immer ge­prüft werden, etwa in der öffentlichen Rechtsberatung bei der Arbeitnehmerkammer. 

Die Entwicklung der Verbraucherpreise lassen sich nachvollziehen – etwa über den Online-­Rechner des Statistischen Bundesamts.