Beschäftigte stehen in einer Schlange vor einer Wahlurne

Fragen und Antworten

Betriebsrat? Na klar!

Ohne Interessenvertretung im Unternehmen haben es Beschäftigte oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Gut, wenn es einen Betriebsrat gibt. Der setzt sich für die Kolleginnen und Kollegen ein. Betriebsratswahlen ­finden in Deutschland alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Die nächsten Wahlen zum Betriebsrat finden 2026 statt. Wer allerdings zum ersten Mal einen Betriebsrat wählt, kann das jederzeit tun. Was Beschäftigte wissen sollten, wenn sie einen Betriebsrat gründen wollen.

Text: Klaas Kuhlmann
Foto: Istock
1. Juli 2023

Gibt es Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrats?

Ja, der Betrieb muss mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben und drei davon müssen wählbar sein. Aus­­zu­bilden­­de ab 16 Jahren werden mit­gezählt.

Wer darf sich zum Betriebsrat wählen lassen?

Über 18-Jährige, die seit sechs ­Monaten im Betrieb arbeiten.

Wer darf wählen?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wahlberechtigt sind zum Beispiel leitende Angestellte.

Wie funktioniert das ­ Wahlverfahren?

In Betrieben ab 201 wahl­berechtigten Beschäftigten wird im normalen Wahlverfahren gewählt. Das dauert etwa zehn bis zwölf Wochen. In Betrieben mit fünf bis 100 Beschäftigten wird das vereinfachte Wahlver­fahren ange­wendet, das nach zwei Wochen abgeschlossen werden kann. In Be­trieben mit 101 bis 200 Be­­schäftigten kann das vereinfachte Wahl­verfahren mit dem Arbeitgeber vereinbart ­werden.

Wo und wie weit darf der Betriebsrat mitbestimmen?

Im Betriebsverfassungsgesetz sind der gesetzliche Auftrag wie auch die Instrumente für die Betriebsratsarbeit beschrieben. Ein Betriebsrat hat unterschiedliche Beteiligungsrechte und Mitgestaltungsmöglichkeiten – zum Beispiel überprüft er geplante personelle Maßnahmen auf eine Benachteiligung der Betroffenen oder der übrigen Belegschaft. Er bestimmt auch bei der Einführung und Änderung von Arbeitszeit- und Schichtmodellen mit. Oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen (etwa eines Zeiter­fassungssystems), der Ausgestaltung von Homeoffice und bei Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Auch wenn der Arbeitgeber Arbeitsbereiche aus­lagern will, muss der Betriebsrat be­­teiligt ­werden.

Sind Betriebsräte besonders geschützt?

Für alle Beteiligten einer Betriebsratswahl besteht ein Benachteiligungs- und besonderer Kündigungsschutz. Bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, die eine Wahl vorbereiten wollen, ­können besonderen Kündigungsschutz erhalten – mittels einer öffentlich be­­glaubigten Erklärung eines Notars. Auch Beschäftigte, die zur Wahlversammlung einladen, Wahlvorstände und Wahlbewerber haben besonderen Kündigungsschutz, Betriebsräte bis ein Jahr nach Ende ihrer Amtszeit.

Beratung

Die Arbeitnehmerkammer berät auch Betriebs- und Personalräte. 
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