1. Juli 2023
Nein.
Denn: Nicht jede Frage im Vorstellungsgespräch muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Viele wissen zum Beispiel, dass die Frage „Sind Sie schwanger?“ gegenüber einer Bewerberin rechtlich unzulässig ist, da sie nur Frauen gestellt werden kann und somit diskriminierend ist.
Auch die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit ist im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt, da ein „Ja“ dazu führen könnte, nicht eingestellt zu werden. Das wäre ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.
Doch was sollen Bewerberinnen und Bewerber tun, wenn sie eine unzulässige Frage gestellt bekommen? Das Bundesarbeitsgericht hat ihnen in einem solchen Fall ein Recht zur Lüge eingeräumt. Was nicht gefragt werden darf, muss man also nicht wahrheitsgemäß beantworten. Dazu gehören etwa auch Fragen zu Religion, Parteizugehörigkeit, sexueller Neigung, Kinderwunsch, Gesundheitszustand, Behinderung, Herkunft, Vorstrafen und Vermögensverhältnissen.
Ulf Märtens, Rechtsberater in Bremerhaven