Weiße Schrift auf rotem Grund: Gekaufte Waren können immer umgetauscht werden.

Rechtsirrtümer...

... in der Arbeitswelt

„Gekaufte Waren können immer umgetauscht werden.“

1. Januar 2023

Das stimmt so nicht.

Kann ich Ware, die mir nach dem Kauf doch nicht gefällt, problemlos beim Händler umtauschen?

Das kommt darauf an, ob es sich um einen Online-Kauf oder einen Erwerb im stationären Einzelhandel ­handelt:

Für sogenannte Fernabsatzverträge – also Kauf­ver­träge, die im Internet abgeschlossen werden – besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Hier ist ein ein­facher Umtausch der Ware bei Nichtgefallen ­möglich.

Bei Warenkäufen im stationären Einzelhandel gibt es ein solches Recht nicht: Wenn ein Händler Gekauftes trotz Sachmangelfreiheit zurücknimmt, beruht dies auf Kulanz des Händlers und nicht auf einem Rechtsanspruch des Käufers.

Torben Diers, Rechtsberater