Kritiker sagen, dass das Gesetz mehr Bürokratie schafft und die ohnehin belasteten Unternehmen noch mehr belastet. Stimmt das?
Nein! Es schafft Wettbewerbsgleichheit für die Unternehmen, die schon heute nach Tarif bezahlen. Für sie ist damit auch kein größerer Aufwand verbunden als in der Vergangenheit. Nur Unternehmen, die keinen Tarifvertrag anwenden, müssen dann eben Tariflöhne bezahlen, wenn sie den Zuschlag für öffentliche Aufträge bekommen wollen.
Welche konkreten Forderungen hat die Arbeitnehmerkammer zum Bundestariftreuegesetz?
Es ist gut, dass die Bundesregierung das Gesetz bereits zu Beginn der Wahlperiode anpackt. Nun gilt es, dass es schnellstmöglich verabschiedet wird. Vorher sollten aber Schwachstellen ausgebessert werden, wie in unserer Stellungnahme angemerkt. Insbesondere ist es in keiner Weise nachvollziehbar, dass es eine Ausnahme von Aufträgen für die Bundeswehr geben soll. Wir plädieren entsprechend dafür, dass der Grundsatz, dass nach Tarif bezahlt werden muss, möglichst bei jedem öffentlichen Auftrag gilt. Der Schwellenwert bei der Auftragsvergabe sollte deshalb so niedrig wie möglich angesetzt werden. Vorgesehen sind 50.000 Euro, wir fordern 10.000 Euro. In Bremen gilt das entsprechende Gesetz für alle öffentlichen Bauaufträge ab 5.000 Euro, bei Dienstleistungsaufträgen sogar ab 3.000 Euro.
Die gemeinsame Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Arbeitskammer Saarland zum Referentenentwurf zum Tariftreuegesetz kann man hier nachlesen (PDF zum Download).
25.07.2025 (aktualisiert)
Fragen: Jan Zier
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