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Mit dem 2. April 2022 ist die bisherige Corona-Verordnung außer Kraft getreten und wurde durch die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung ersetzt.
Maskenpflicht (FFP2): Während der Veranstaltung kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Platz abgesetzt werden. Bei Wegen innerhalb des Veranstaltungsbereiches und nach Ende der Veranstaltung ist die Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen.
Abstand halten: In den Räumlichkeiten der Arbeitnehmerkammer gilt weiterhin ein Abstandsgebot von 1,5 Meter zu anderen Personen einschließlich der sanitären Einrichtungen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten. Im Veranstaltungsraum verringert sich der Mindestabstand auf 1 Meter.
Ausschluss vom Besuch: Personen, die Symptome einer Corona-Infektion jeder Schwere aufweisen, können nicht an einer Veranstaltung teilnehmen.
Bitte beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette und desinfizieren oder waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
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