Di 07.03.2023, 18.00 - 19.30 Uhr in Bremen – Arbeitnehmerkammer Bremen
Befristung – auf ewig von einem Vertrag zum nächsten? (Bremen)
Einige Arbeitgeber nutzen eine Befristung gerne zur „Verlängerung“ der Probezeit.
Wie lange dürfen Beschäftigte ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden? Welchen Grund kann eine Befristung haben und muss dieser im Arbeitsvertrag benannt werden? Und wie oft können befristete Verträge verlängert werden? Sind sogenannte Kettenbefristungen zulässig? Diese und weitere Fragen zur Befristung von Verträgen wird unser Experte Ingo Kleinhenz beantworten.
Der Eintritt ist frei. Wegen der besseren Planbarkeit, bitten wir um vorherige Anmeldung. Online oder telefonisch unter 0421 36301-28.
Ort:
Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Weitere Informationen unter 0421 36301-28 oder per E-Mail.