Di 18.04.2023, 14 - 17 Uhr in Bremen – Arbeitnehmerkammer Bremen

Datenschutz im MAV-Büro (Bremen)

"Die Mitarbeitervertretung hat für die Einhaltung des Datenschutzes in den Angelegenheiten ihrer Geschäftsführung zu sorgen.“

So steht es im § 22 Abs.3 des MVG-EKD. Was aber sind die konkreten Anforderungen, die diese Regelung an den Datenschutz im Büro der Mitarbeitervertretung stellt?

Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten? Welche konkreten Maßnahmen zum Datenschutz sind umzusetzen? Wie weit reicht die Verantwortung der Mitarbeitervertretung? Wie kann die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber in Fragen des Datenschutzes aussehen?

In der Veranstaltung werden diese und weitere Fragen beantwortet.

Inhalte:

  • Darstellung der Rechtsgrundlagen (DSGVO/DSG-EKD)
  • Die Grundsätze der Datenverarbeitung
  • Organisation der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
  • Beispiele zur praktischen Umsetzung (Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, Datenschutzkonzept)

Weitere Informationen:

Verbindliche Anmeldung bis zum 11. April 2023 an Hayriye Karakaya:

0421.3 63 01-957

mitbestimmung@arbeitnehmerkammer.de

Die Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 19 Abs. 3 MVG-EKD oder entsprechenden anderen Vorschriften. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.

Anmeldung AKB_IconCheck

Sven Thora, 0471.9223522 s.thora@arbeitnehmerkammer.de