Mo 18.11.2024, 14-17 Uhr
– Arbeitnehmerkammer Bremen
Zwischen Mitbestimmung und Innovation: Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz
Seit August 2024 wird die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union durch eine Verordnung (engl. AI-Act) reguliert. KI-Anwender müssen künftig etwa Grundsätze von Ethik und Transparenz beachten. Bislang fehlte eine solche gesetzliche Grundlage, was Betriebs- und Personalräte oft ohne Gestaltungs- und Orientierungshilfe ließ.
Doch was bringt der AI-Act tatsächlich für die Einführung und Mitbestimmung von KI-Systemen? Schließt er bestehende Regelungslücken oder werden neue Schlupflöcher geöffnet? Gibt der AI-Act Interessenvertretungen einen ausreichend gefüllten Werkzeugkoffer an die Hand, um KI umfassend mitzubestimmen?
Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft uns u.a. Oliver Suchy, Leiter der Abteilung "Grundsatz und Gute Arbeit" beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
Ort
Kultursaal der Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Freistellungshinweis:
Die Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG, § 19 Abs. 3 MVG oder entsprechenden anderen Vorschriften. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.
Inhaltliche Fragen beantwortet
Daniel Kühn,
Berater Mitbestimmung und Technologieberatung (Digitalisierung der Arbeit)
Tel.: 0421/36301-955
d.kuehn@arbeitnehmerkammer.de
Weitere Informationen folgen.