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© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Mi 11.12.2024, 13:45 – 17:00 Uhr – Arbeitnehmerkammer Bremen

Desksharing – Gesund und mitbestimmt gestalten

Desksharing liegt im Trend: Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice oder mobil und immer mehr Schreibtische bleiben leer.

In Zeiten hoher Mieten und steigender Energiekosten überlegen Arbeitgeber Flächen abzumieten, um Kosten zu sparen. Desksharing heißt, dass weniger Arbeitsplätze als Beschäftigte vorhanden sind und Beschäftigte sich diese Arbeitsplätze teilen. Dabei darf der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht vergessen werden.

In der Veranstaltung erfahren Betriebs- und Personalräte, worauf bei einer gesundheitsgerechten Gestaltung von Desksharing zu achten ist. Wir zeigen, welche Mitbestimmungsrechte Interessenvertretungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz nutzen können, um Einfluss auf die Ausgestaltung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu nehmen.

Fragen, die wir klären werden:

  • Welche Zusammenhänge zwischen Desksharing und Gesundheit gibt es?
  • Wie lässt sich Desksharing gesundheitsgerecht umsetzen?
  • Welche Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben Betriebs- und Personalräte?
  • Wie können Interessenvertretungen mitgestalten und welche Regelungsinhalte gehören dafür in eine Vereinbarung?

Programm:

13.45 Uhr Get-together

14.00 Uhr Begrüßung

14.15 Uhr Gesundheitsgerechte Gestaltung von Desksharing – Ergebnisse einer aktuellen Befragung
Franziska Grellert, Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

15.00 Uhr Pause

15.10 Uhr Desksharing und Mitbestimmung – Worauf müssen Betriebs- und Personalräte achten?
Sabrina Warsönke, Arbeitnehmerkammer Bremen

15.45 Uhr Pause

15.55 Uhr Betriebsräte berichten aus der Praxis

17.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Ort
Kultursaal der Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstraße 1
28195 Bremen

Freistellungshinweis:
Die Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG, § 19 Abs. 3 MVG oder entsprechenden anderen Vorschriften. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.

Inhaltliche Fragen beantwortet
Sabrina Warsönke, 
Beraterin Mitbestimmung und Technologieberatung (Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Tel.: 0421/36301-989
s.warsoenke@arbeitnehmerkammer.de

Verbindliche Anmeldung bis zwei Tage vor Veranstaltung:
Hayriye Karakaya

Tel.: 0421-36301-957
mitbestimmung@arbeitnehmerkammer.de

Anmeldung AKB_IconCheck