1. November 2022
Das ist nur teilweise richtig.
Grundsätzlich bleiben die Schulden des Ehepartners oder der -partnerin bei ihm oder ihr. Es gibt keine automatische Mithaftung.
Solange die Eheleute keinen Ehevertrag abschließen, in dem sie einen anderen Güterstand als den der Zugewinngemeinschaft vereinbaren, haftet jeder Ehepartner auch in der Ehe nur für die eigenen Schulden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn es um die Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebens geht, entsteht automatisch eine Mithaftung. Solche „Haushaltsgeschäfte“ sind zum Beispiel der tägliche Einkauf, der Kauf einer neuen Waschmaschine oder auch die Kosten einer Klassenfahrt. Der Umfang muss dabei angemessen sein und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie entsprechen.
Vorsicht ist geboten, wenn Banken oder Inkassounternehmen darauf drängen, dass vom Ehegatten oder der -gattin gemachte Schulden vom jeweils anderen beglichen werden sollen. Hier besteht kein Rechtsanspruch.
Martina Werlich, Rechtsberaterin in Bremen-Nord