Rechtstipp

Freibeträge für Menschen mit Behinderung

28. Februar 2023

Für Menschen mit Behinderung wird seit dem Veran­lagungsjahr 2021 bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 ein steuerlicher Freibetrag gewährt.
Seit 2021 haben sich nicht nur die Freibeträge verdoppelt, sondern es wurde auch für die behinderungs­bedingten Fahrtkosten eine Pauschalbetragsregelung eingeführt.

Betroffene können ihrem Finanzamt die Lohn­steuermerkmale mitteilen, damit der Freibetrag bereits in der laufenden Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Sie können aber ebenso nachträglich in der Steuererklärung angegeben werden.

Diese Pauschbeträge werden – auch wenn die Voraussetzungen erst im Laufe des Kalenderjahres vorlagen – stets in voller Höhe gewährt.

Anita Garlich, Beraterin Steuerrecht in Bremen

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