Ein Maurer bei der Arbeit

Rechtstipp

Auszubildende verdienen mehr

28. Februar 2023

 

Wenn Auszubildende in einem nach dem BBiG oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden, schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) seit 2020 die jährliche Erhöhung der Vergütung vor.

Danach erhalten Auszubildende, die 2023 mit der Ausbildung beginnen, im ersten Ausbildungsjahr einen Mindestlohn von 620 Euro im Monat. Im zweiten Aus­bildungsjahr gibt es dann 18 Prozent mehr Geld, im dritten Jahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr als im ersten Jahr.

Ausbildende Betriebe, die einem Tarifvertrag unterliegen, zahlen die dort festgesetzte Vergütung.

Britta Clausen, Rechtsberaterin in Bremerhaven

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