Drei Fragen

zur Weiterbildung

1. Mai 2022

Habe ich ein Recht auf Weiterbildung?

Nein. Teilweise sieht jedoch der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung ein Weiterbildungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor.
Übrigens: Das Bremische Bildungszeitgesetz sieht vor, dass alle Beschäftigten des Landes Bremen einen Anspruch auf Bildungszeit haben.

Darf mein Arbeitgeber mich zu einer Weiterbildung ­verpflichten?

Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen sind bereits wegen ihres Berufes zur Weiterbildung verpflichtet. Eine Pflicht kann sich darüber hinaus auch direkt aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Bin ich mit befristetem Vertrag oder in Teilzeit von Weiter­bildungsmaßnahmen ausgeschlossen?

Nein, auch befristete und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können an Aus- und ­Weiter­bildungsmaßnahmen teilnehmen. Ausnahmen wären dringende betriebliche Gründe hat oder die Ausbildungs­wünsche anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.