Halle mit einem von der Decke hängenden gelben Würfel, auf dem ein kleines schwarzes I zu sehen ist.

Arbeitsverhältnis: Arbeitgeber muss besser informieren

Neue Regelungen im Nachweisgesetz ab August

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen: Informationspflicht des Arbeitgebers

3. August 2022

Für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 abgeschlossen wurden, muss der Arbeitgeber ausführlicher als bisher über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich informieren.
Neu ist außerdem, dass es bei Nichtbefolgung Sanktionen in Form von Bußgeldern bis zu 2.000 Euro gibt.

Das gilt in Bezug auf:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • den Arbeitsort oder, falls der oder die Beschäftigte nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, einen Hinweis darauf, dass er oder sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder den Arbeitsort frei wählen kann
  • eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • einen etwaiger Anspruch auf Fortbildung
  • das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens die Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage