Drei Fragen

- zu Minijobs

1. Januar 2023

Gilt für Minijobs der Mindestlohn und wie viel darf ich verdienen?

Der Mindestlohn von zwölf Euro je Zeitstunde gilt auch für Minijobs. Die Minijob-Grenze liegt bei 520 Euro im Monat. Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über die Dauer von zwölf Monaten und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.

Darf ich neben einer Hauptbeschäftigung einen Minijob haben?

Wenn Sie neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur einen einzigen Minijob haben, kann dieser sozialversicherungsfrei bleiben. Wenn Sie mehrere Minijobs ausüben und keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, werden diese zusammengerechnet. Sollten Sie in der Summe mehr als 520 Euro brutto verdienen, wird jede einzelne Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Welche Rechte habe ich im Arbeitsverhältnis?

Ein Minijob ist eine reguläre Teilzeitstelle. Sie haben demnach grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie jede oder jeder andere Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte auch. Sie haben etwa Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Auch sind die Regelungen über Kündigungsschutz und Kündigungsfristen zu beachten. Allerdings haben Sie im Minijob keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und sind auch nicht kranken- und pflegeversichert.