Die Gehaltsabrechnung

Was Beschäftigte ­wissen sollten

Welche Steuern und Sozialabgaben werden ­eigentlich genau vom Bruttolohn abgezogen, wie viel Netto bleibt und wie hoch ist der tatsächliche ­Auszahlungsbetrag? Ein Blick auf die Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

Text: Hanna Mollenhauer
Rechtliche Beratung: Stephan Giese
Foto: Kay Michalak
1. Januar 2025

Habe ich Anspruch auf eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung?

Ja, Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu erstellen. Arbeit­nehmer müssen das erhaltene Entgelt über­prüfen und nachvollziehen können. Dazu muss die Abrechnung mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Lohns oder Gehalts enthalten.

Wie setzt sich das Gesamt-Brutto zusammen?

Der Bruttolohn setzt sich insbesondere aus dem Grundgehalt beziehungsweise dem vereinbarten Stundenlohn, Zuschlägen etwa für Sonntags-, ­Feiertags- und Nachtarbeit, Zulagen, geldwerten Sachbezügen wie Dienst­wagen, Diensthandy, Firmenlaptop und – soweit vereinbart – Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen. Dazu ­kommen gegebenenfalls vermögenswirksame Leistungen als extra Bonus für die private oder betriebliche Alters­vorsorge und Pauschalen etwa für Reise­kosten und Spesen.

Welche Steuern und Sozialabgaben werden vom Brutto abgezogen?

Vom Bruttolohn werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und eventuell der Solidaritätszuschlag (bei höherem Einkommen) abgezogen. Gleiches gilt für die anteilig vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch der Arbeitnehmerkammerbeitrag (0,12 Prozent) wird vom Bruttolohn abgezogen.

Was geht noch von meinem Gehalt oder Lohn ab?

Weitere Abzüge sind möglich, etwa vermögenswirksame Leistungen, die direkt an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden, Vorschüsse und Sachbezüge (wie Dienstwagen, Diensthandy) sowie persönliche Abzüge wie etwa Arbeitgeberdarlehen, Pfändungen oder Abschlags­zahlungen. Wenn der Arbeitgeber sich bei der Gesundheitsprävention beteiligt – zum Beispiel über Hansefit oder EGYM ­Wellpass –, werden hier die Beiträge abgezogen. Am Ende der Abrechnung steht dann der tatsächliche Netto-­Auszahlungsbetrag.

Was mache ich, wenn meine Gehaltsabrechnung fehlerhaft ist?

Wenden Sie sich an Ihren Arbeit­geber. Benennen Sie die Fehler und fordern Sie ihn schriftlich (und nach­weisbar etwa mittels Eingangsstempel auf einer Kopie des Schreibens) unter Frist­setzung auf, Ihnen das korrekte Gehalt auszuzahlen und eine neue, fehlerfreie Lohnabrechnung auszustellen. ­Achten Sie dabei insbesondere auf die Ein­haltung von arbeits- und tarifvertrag­lichen Ausschlussfristen.

­­Mitglieder der Arbeitnehmerkammer können sich kostenlos arbeitsrechtlich beraten lassen -  auch zum Thema Gehaltsabrechnung.