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Pressemitteilung

06.09.2022

Qualifizierte Mitarbeiter kehren Hochschulen den Rücken

Neue rechtliche Rahmenbedingungen zeigen nur begrenzt Wirkung

Spätestens mit dem Hashtag #IchBinHanna sind die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft Thema öffentlicher Diskurse geworden. Sowohl das Bundesforschungsministerium, als auch die Universitäten Dresden und Jena haben im Juni 2022 Evaluationen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorgelegt. Momentan läuft die Debatte darüber, welche Konsequenzen aus den Ergebnissen zu ziehen sind.

Im Auftrag der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Hans-Böckler-Stiftung hat sich das Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw) der Universität Bremen in zwei Studien mit den Auswirkungen neuer arbeitsrechtlicher Bedingungen auf die Hochschulen, deren wissenschaftliche Beschäftigte und deren Forschung befasst. Das Ergebnis: Die Hochschulen in Deutschland gehen mit dem novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetz sehr unterschiedlich um. „Ein gewisser Teil der Hochschulen ist in Bezug auf die Anwendung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes extrem verunsichert und wendet das Gesetz so restriktiv an, dass es zum Nachteil der Beschäftigten wird“, sagt Prof. Dr. Irene Dingeldey, Direktorin des iaw und Co-Autorin der Studien. Im Ergebnis kommt es dann dazu, dass Beschäftigte keine Arbeitsverträge erhalten, obwohl die entsprechenden Mittel durchaus vorhanden sind. „Es braucht daher einen verlässlichen Rechtsrahmen, den alle Hochschulen mittragen“, so Dingeldey.

In den Studien wurden sowohl das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, lokale Kodizes für bessere Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen, die Landeshochschulgesetze und die laufende Rechtsprechung betrachtet. Die Ergebnisse und die sich ergebenden Reformbedarfe wurden heute (Dienstag) in der Bremer Landesvertretung in Berlin gemeinsam mit politischen Vertretern, Drittmittelgebern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Hochschulleitungen, Gewerkschaften und Personalräten diskutiert.

Die Befunde zeigten auch, dass die zahlreichen Neuregulierungen die Arbeitsbedingungen kaum verbessert haben. Lediglich bei der Verlängerung der Vertragslaufzeiten sind positive Trends zu erkennen. In Bezug auf die hohen Befristungs- und Teilzeitquoten der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für das wissenschaftsunterstützende Personal haben die Reformen bisher kaum zu spürbaren Verbesserungen geführt.

„Dabei braucht es dringend gute Arbeitsbedingungen, um junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Zeiten des Fachkräftemangels an die Hochschulen zu locken und zu halten – in Bremen und anderswo“, ergänzt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer. „Die rechtlichen Neuerungen haben mitunter sogar negative Wirkungen nach sich gezogen. Gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kehren den Hochschulen aktuell aufgrund fehlender mittelfristiger Perspektiven den Rücken.“

Irene Dingeldey fordert darüber hinaus, dass bei einer Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes die besondere Situation der Drittmittelforschung stärker berücksichtigt wird. „Sonst werden große Teile der Evaluationsforschung zukünftig nur noch von Beratungsfirmen und nicht mehr durch die Hochschulen durchgeführt“, so Dingeldey. Zudem müssten auch Drittmittelgeber ihren Teil beitragen. „Es ist auch ein Widerspruch, wenn Hochschulen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Entfristungen im Drittmittelbereich langfristige Perspektiven eröffnen und einzelne Drittmittelgeber dann fordern, dass in von ihnen finanzierten Projekten nur befristetes zusätzliches Personal beschäftigt werden darf.“

 

Ansprechpartnerin für die Presse:

Prof. Dr. Irene Dingeldey
Direktorin des Instituts Arbeit und Wirtschaft (iaw) der Universität Bremen
Telefon: 0421/218-61710
E-Mail: dingeldey@uni-bremen.de

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